Kurzzeitpflege | Nutzen Sie den Leistungsanspruch richtig
Kurzzeitpflege – Ihr Anspruch der Entlastung für pflegende Angehörige aus der Pflegeversicherung erklärt
Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen, als pflegende Angehörige, den Begriff Kurzzeitpflege als Entlastungsangebot. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Leistung, die für maximal 8 Wochen im Jahr bewilligt wird. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad 2 oder höher, um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu bekommen. Hierfür ist ein Budget von 1774,- Euro jährlich vorgesehen. dieses kann, zu 50%, mit den Leistungen der Verhinderungspflege kombiniert werden, wenn diese im laufenden Jahr nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurde.
- Definition
- Voraussetzungen
- Kosten | Eigenanteil
- Zeitraum
- Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
Definition Kurzzeitpflege
Die Pflege kann beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder akuten Zustandsverschlechterung nicht wie bisher in der häuslichen Umgebung erfolgen. eine weitere Möglichkeit ist, daß ein Teil der Wohnung oder des Hauses aktuell umgebaut wird und die Versorgung zu Hause nicht erfolgen kann. Eine Kurzzeitpflege ist auch nach Krankenhausaufenthalt möglich, um den Gesundheitszustand eines Patienten wiederherzustellen. Sie kann auch vorübergehend genutzt werden, wenn Sie auf einen Platz in einem Pflegeheim warten und noch keine Zusage bekommen haben. Anspruch besteht auch, wenn Sie als pflegender Angehöriger selbst ausfallen, beispielsweise durch einen Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt.
Der Gesetzgeber sieht für diese Eventualitäten eine Unterbringung in einer zugelassenen, stationären Einrichtung vor.
Voraussetzung für die Entlastung als pflegender Angehöriger der Kurzzeitpflege
Das Budget von aktuell 1612,- Euro steht allen Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher zu. Eine Möglichkeit die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zu beantragen besteht bei plötzlichem Unfall oder Krankheit, dazu mehr im letzten Punkt. Der zeitliche Rahmen für die stationäre Unterbringung ist mit 56 Tagen im Jahr geregelt. Das Budget der Kurzzeitpflege ist kombinierbar mit den Leistungen der Verhinderungspflege. Dieses ist möglich wenn die Verhinderungspflege im laufenden Jahr nur teilweise oder bisher gar nicht in Anspruch genommen wurde. Der Betrag läßt sich hiermit auf maximal 3224,- Euro jährlich aufstocken.
Kosten Kurzzeitpflege | Eigenanteil für pflegende Angehörige oder Versicherte
Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus drei Komponenten zusammen.
- Unterbringung & Verpflegung
- Pflegekosten
- Investitionskosten
Mit der erwähnten Pauschale von 1774,- Euro gewährt die Pflegekasse jährlich einen Zuschuß für alle Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher. Die anfallenden Kosten für die Kurzzeitpflege können durch den Entlastungsbetrag von 125,- Euro für die Unterbringungskosten erweitert werden. Weitere anfallende Kosten sind vom Versicherten selbst zu tragen. ist dieser dazu nicht in der Lage, gibt es die Möglichkeit diese über das Sozialamt finanziert zu bekommen. Ihr Pflegegeld bekommen Sie für weitere vier Wochen halbiert ausbezahlt. Es gibt die Möglichkeit die anfallenden Kosten beim Lohnsteuerjahresausgleich, im Bereich der außerordentlichen Belastungen anzurechnen.
Zeitraum der Unterbringung in der Kurzzeitpflege
Die Möglichkeit von diesem Entlastungsangebot der Kurzzeitpflege für pflegende Angehörige zu profitieren besteht für maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Jahr.
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad nutzen
Seit dem 01. Januar 2016 gibt es die Möglichkeit die Einrichtung der Kurzzeitpflege unter folgenden Voraussetzungen ohne Pflegegrad zu nutzen. Bei dieser Sonderregelung übernimmt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse die Kosten für die vorübergehende stationäre Unterbringung. Vorausstzung ist, daß ein akuter Unfall oder eine Erkrankung vorliegt und der Gesundheitszustand des Betroffenen eine weitere pflegerische Betreuung & Versorgung erfordert, die zu Hause nicht gegeben ist.
Die Krankenkasse übernimmt hierbei die Pauschale für die Pflege von 1774,- Euro, nicht die Investitionskosten, die Unterbringung und Verpflegung. Diese muss vom Betroffenen getragen werden. Die Beantragung dient in diesem Fall der Kompensation eines pflegerischen Engpasses.
Kontaktieren Sie uns jederzeit bei Fragen zur Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige durch Kurzzeitpflege.
Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.
Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, um Ihnen die nötige transparenz im Bereich Pflege aufzuzeigen.
Reinhören lohnt sich!
Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
Inhaltsverzeichnis
- Kurzzeitpflege – Ihr Anspruch der Entlastung für pflegende Angehörige aus der Pflegeversicherung erklärt
- Definition Kurzzeitpflege
- Voraussetzung für die Entlastung als pflegender Angehöriger der Kurzzeitpflege
- Kosten Kurzzeitpflege | Eigenanteil für pflegende Angehörige oder Versicherte
- Zeitraum der Unterbringung in der Kurzzeitpflege
- Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad nutzen
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!