Pflegeberatung München Pflegegrad Antrag & Widerspruch MDK

Fallbeispiel Pflegeberatung | Vorgehensweise des Pflege-Experten

Fallbeispiel Pflegeberatung eines Kunden in München


Die Herausforderung | Der Auftrag für die Pflegeberatung:

Fallbeispiel Pflegeberatung, wir erklären Ihnen eine mögliche Vorgehensweise.

Ein Anruf einer 93-jährigen Dame aus München, kraftbedingt überfordert mit der Versorgung ihres Ehemanns und der Bürokratie von Seiten der Pflegekasse, erreicht uns.

Wir vereinbaren einen Termin bei ihr in der häuslichen Umgebung zur Einschätzung der Situation.

Fallbeispiel Pflegeberatung

 

Die Umsetzung | Die Vorgehensweise im Fallbeispiel Pflegeberatung:

  • Im Erstgespräch werden, die dem Patienten / Angehörigen bekannten Daten, bisherige Anträge, Ablehnungen, der aktuelle Pflegegrad und vorhandene Pflegehilfsmittel, die Erstanamnese erfasst.
  • Der Pflegeberater macht sich ein Bild der Ist-Situation des Ehepaars vor Ort.
  • Wir wägen, basierend auf unserem Fachwissen, ab, wo Möglichkeiten der weiteren Finanzierungshilfe für diesen Fall gegeben sind.
  • Der berater zeigt Entlastungsmöglichkeiten auf, um einer Überforderung vorzubeugen.
  • Er begutachtet den Patient und bezieht ihn wenn möglich mit in das Gespräch, um seine Vorstellungen und Wünsche, auf die pflegerische Versorgung zu erfahren.
  • Ist der aktuelle Pflegegrad ausreichend.
  • Gibt es bereits einen unterstützend tätigen ambulanten Pflegedienst?
  • Gibt es eine zusätzliche Haushaltshilfe oder kann diese empfohlen & organisiert werden.
  • Welche Pflegehilfsmittel sind zur Entlastung vor Ort und welche benötigen wir.
  • Was übernehmen eventuelle Angehörige, Freunde oder Bekannte.
  • Welche Anträge sind bereits gestellt und wie sieht das Ergebnis aus.
  • Gibt es Gefahrenquellen im Haushalt und wo besteht individueller Beratungsbedarf.
  • Es werden, entsprechend der pflegerischen Expertenstandards, Empfehlungen bzgl. bestehender Risiken gegeben.

Fallbeispiel Pflegeberatung

Das Ergebnis des Fallbeispiels der Pflegeberatung:

  • Es besteht seit seit 17 Monaten ein zugestandener Pflegerad 2.
  • Dem Versicherten (Ehemann) steht ein monatlicher Pflegegeldbetrag sowie ein Entlastungsbeitrag zu.
  • Die Familie nimmt bisher keinen ambulanter Pflegedienst unterstützend in Anspruch.
  • Ich erkläre das jedem Pflegegrad ein Geldbetrag zugrunde liegt, der für die pflegerische Versorgung des Betroffenen gedacht ist.
  • Die Höhe des Betrages differiert, je nachdem ob ein ambulanter Pflegedienst beauftragt ist oder ein Angehöriger, als Laie, die Pflege selbst übernimmt.
  • Im Falle der Angehörigenpflege ist die reduzierte, sogenannte Geldleistung greifend. Der Pflegedienst bekommt einen höheren Betrag aufgrund der professionellen Pflege und den damit verbundenen Personal- & Betriebskosten, sogenannte Sachleistungen.
  • Die Krankenkasse hat bisher kein Pflegegeld an die Ehefrau ausbezahlt.
  • Aufgrund der Tatsache, dass seit 17 Monaten ein bewilligter Pflegegrad vorliegt, sprechen wir in diesem Fall von einer sehr hohen Summe.
  • Sie können diesen Anspruch für das Jahr 2019 noch bis 30.06.2020 nutzen.
  • Alle Ansprüche davor sind leider bereits verfallen.

Weitere Vorgehensweise der Pflegeberatung in München zu diesem Fallbeipiel:

  • Wir beschliessen, die Kasse telefonisch mit diesem Problem zu konfrontieren.
  • Die Sachbearbeiterin gleicht mit uns die Bankverbindung ab und stellt eine Fehler im System fest.
  • Der Betrag wurde auf ein fremdes Konto transferiert, nicht jedoch an den eigentlich Bezugsberechtigten.
  • Die Sachbearbeiterin entschuldigt sich, sichert umgehend eine Nachzahlung zu.
  • Wir stellen das Pflegegeld auf Kombinationsleistung um.
  • Bei einer Kombinationsleistung ist ein Pflegedienst tätig, ein Restbetrag des Pflegegeldes, der nicht ausgeschöpft ist, wird anteilig von der Kasse an den Versicherten überwiesen.
  • Das Ehepaar ist froh, dass ihnen diese Information gegeben wurde, dass ein Pflegegrad mit einer finanziellen Leistung zur Basissicherung der Pflege dient und ihnen seit Monaten zusteht.
  • Es gibt in Bayern die Möglichkeit, zusätzlich Landespflegegeld zu beantragen, hierfür liegen die Voraussetzungen vor.
  • Der Pflegeberater stellt den Antrag.
  • Wir gehen auf die Pflegesituation ein und ich erkläre den Unterschied zwischen Kranken- und Pflegekasse und die damit verbundenen unterschiedlichen Leistungszuständigkeiten.
  • Ich organisiere über den Hausarzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege.
  • Ein ambulanter Pflegedienst kann die medizinische Leistung, des An- und Ausziehens der Kompressionstrümpfe, darüber abrechnen.
  • Dieser Punkt greift das Pflegegeld nicht an, sondern wird separat über die Krankenkasse als medizinische Leistung verrechnet.
  • Ich mache mich online auf die Suche nach einem guten, vertrauenswürdigen ambulanten Pflegedienst. ich erfrage die Kapazitäten für die pflegerische und medizinische Versorgung des Ehemanns.
  • Wir besprechen mit der Leitung des ambulanten Pflegedienstes, welche Leistungen in diesem Fall nötig sind.
  • Die bestimmten Tage, die Uhrzeit, ob eine männliche oder weibliche Pflegeperson gewünscht ist.
  • Die Pflegedienstleitung macht mit dem Ehepaar einen Termin für die Erstaufnahme aus und beginnt noch am selben Tag mit der Unterstützung.

Fazit für das Fallbeispiel unserer Pflegeberatung in München:

Abschliessend konnte dem Ehepaar durch eine angemessene Antragsstellung & das Aufdecken des Fehlers der Kasse ein einmaliger Betrag zur Finanzierung der Pflegesituation von ca. 8000,- Euro rückwirkend zugesichert werden.

Weiterhin profitieren sie von fortlaufenden monatlichen Pflegegeldzahlungen durch die Kasse.

Mit den Leistungen des organisierten Pflegedienstes ist das Ehepaar, auf meine spätere Nachfrage, sehr zufrieden und die Ehefrau ist dankbar über die entstandene Entlastung.

Es ist offensichtlich, daß dies nicht nur ein Einzelfall ist, sondern unglaublich viele Leistungen von Seiten der Pflegeversicherung intransparent und unverständlich für den Versicherten dargestellt sind. Wir sind als kassenunabhängige Agentur für Pflegeberatung für Sie da, um die möglichen Leistungsansprüche und Kombinationsmöglichkeiten aufzuzeigen, damit Ihnen keine wertvollen Ansprüche als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger entgehen.

Pflegeberatung Pflegegrad Widerspruch MDK-Bescheid

Was ist Pflegeberatung?

Individuelle Bedarfsanalyse Ihre Pflegesituation betreffend. Die Beratung erfolgt im Bereich Organisation der Pflegesituation, Entlastung der Pflegeperson, Antragswesen mit Krankenkassenassen & Behörden, Widerspruchswesen bei abgelehntem Pflegegrad, Finanzierungsmöglichkeiten, Individuelle Pflegeschulungen – Coachings für pflegende Angehörige, Pflegehilfsmittelberatung und weitere die Pflege betreffende Themen.


Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir wöchentlich im Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

 

 

 

 

 

 

3 Kommentare
  1. Anton Schneider
    Anton Schneider sagte:

    Vielen Dank für das Fallbeispiel in Bezug auf eine Pflegeberatung. Ich kann mir vorstellen, dass so eine Beratung sehr nützlich und wertvoll sein kann. Zudem entlastet es auch die Krankenhäuser sehr.

    Antworten
  2. Constanze Geertz
    Constanze Geertz sagte:

    Grüß Gott, ich habe seit kurzem Pflegegrad 2 und brauche jetzt eine Pflegeberatung, möglichst noch in diesem Jahr. Bieten Sie solche Einsätze an (diese Beratungen, die von der Pflegekasse halbjährlich verlangt werden)? Mit freundlichen Grüßen Constanze Geertz

    Antworten

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