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Nachtpflege | Entlastung für Angehörige in der Pflege

Nachtpflege – Eine Leistung der Pflegeversicherung


Nutzen Sie als pflegende Angehörige bereits die Entlastungs der Nachtpflege der Pflegeversicherung?

Werden Menschen pflegebedürftig, wünschen sie sich häufig, trotzdem weiter in ihrem häuslichen Umfeld zu verbleiben, statt dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung umzuziehen. Dieser Wunsch ist verständlich, stellt die pflegenden Angehörigen oft aber vor eine Herausforderung. Nur wenige haben die Möglichkeit, rund um die Uhr für den Pflegebedürftigen da zu sein, und insbesondere eine Pflege während der Nacht kann für die Angehörigen eine Belastung darstellen.

Glücklicherweise gehört zu den Angeboten der Pflegeversicherung auch die Nachtpflege. Bei dieser Leistung wird die Betreuung des Pflegebedürftigen während der Nachtstunden von einem Pflegedienst übernommen, sodass die Angehörigen entlastet werden und selbst zur Ruhe kommen. Die professionellen Pfleger übernehmen währenddessen zum Beispiel die Begleitung des Pflegebedürftigen beim nächtlichen Toilettengang oder dessen medizinische Versorgung, soweit dies erforderlich ist.

Nachtpflege

Die verschiedenen Formen der Nachtpflege


Die Nachtpflege kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Als teilstationäre Pflege: Bei dieser Form der Nachtpflege wird der Pflegebedürftige während der Nacht in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und kehrt tagsüber nach Hause zurück. Die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung (und zurück) ist bei dieser Leistung mit inbegriffen.
  • Als ambulante Pflege: Hier kommt ein Mitarbeiter des Pflegedienstes zu dem Pflegebedürftigen nach Hause und betreut ihn dort entweder stundenweise oder während der gesamten Nacht.

Welche Form der Nachtpflege für einen Pflegebedürftigen in Frage kommt, hängt vor allem von dessen körperlichem und geistigem Gesundheitszustand ab. Nachtaktive Demenzkranke, die zum Weglaufen neigen, benötigen beispielsweise oft eine besonders intensive Betreuung, die nicht jeder ambulante Pflegedienst leisten kann. Angehörige sollten sich hier ausführlich beraten lassen, welche Form der Nachtpflege für die pflegebedürftige Person am geeignetsten erscheint.

Wann besteht Anspruch auf Nachtpflege?


In § 41 im Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI) erläutert der Gesetzgeber, wann ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege geltend gemacht werden kann. Gemäß diesem Paragraphen müssen dafür folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige weist einen Pflegegrad von 2 bis 5 auf.
  • Die häusliche Pflege kann nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden bzw. die teilstationäre Betreuung ist zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich.

Sind die genannten Voraussetzungen gegeben, können die Kosten für die Nachtpflege über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Dies umfasst jedoch nur die Grund- und Krankenpflege sowie eventuelle Transportkosten, die durch den Fahrdienst einer Pflegeeinrichtung anfallen. Bis zu welchem Gesamtwert diese Kosten übernahmefähig sind, hängt außerdem vom Pflegegrad ab. Gemäß § 41 Abs. 2 SGB XI gelten hier folgende Grenzbeträge:

  • Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1298 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1612 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 1995 Euro pro Monat

Nachtpflege

Übersteigen die Pflegekosten den jeweiligen monatlichen Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung, muss der Pflegebedürftige den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Gleiches gilt für die Kosten, die für Unterkunft und Verpflegung anfallen. Reicht das Einkommen bzw. das Vermögen der Betroffenen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.

Die Nachtpflege kann zusätzlich zum Pflegegeld und den ambulanten Pflegesachleistungen beansprucht werden. Es erfolgt somit keine Anrechnung auf diese Leistungen.

Tipps für die Nutzung der Nachtpflege


 

1. Ist ein Mensch mi Demenz nachts unruhig, leiden auch die Angehörigen häufig unter Schlafstörungen. Die Chance auf eine gute Nacht ist besser, wenn sich der Betroffene tagsüber viel an der frischen Luft bewegt und Beschäftigung hat.

2. Ihr Angehöriger steht nachts immer ­wieder auf? Meist macht es keinen Sinn, ihn zurück ins Bett bringen zu wollen – er wird vermutlich gleich wieder aufstehen. Wenn es Ihnen möglich ist, beschäftigen Sie ihn mit einer einfachen Aufgabe, etwa Wäschezusammenlegen.

3. Viele Menschen mit Demenz erhalten beruhigende Psychopharmaka. Doch die Mittel haben oft Nebenwirkungen wie erhöhtes Sturz- und Schlaganfallrisiko und beschleunigten geistigen Abbau – und lassen sich durch gute Betreuung und Zuwendung manchmal vermeiden. Sprechen Sie bitte auch mit dem behandelnden Arzt über die Medikation bzw. die Nebenwirkungen, welche nur Sie wahrnehmen.

4. Nachtpflege gesucht? Bei den wenigen Angeboten handelt es sich überwiegend um Tagespflegen, die auch Nachtpflege anbieten – meist aber nicht in Kombination. Adressen finden Sie unter pflegelotse.de. Oder Sie fragen beim Pflegestützpunkt oder der Kasse. Bei Pflegegrad 2 oder höher übernimmt die Kasse die Kosten für Tages- wie Nachtpflege bis zu einem Höchstbetrag. Unter Umständen springt das Sozialamt ein.

5. Tagespflege entlastet auch nachts: Werden Menschen mit Demenz in der Tagespflege betreut, haben die Angehörigen eine bessere Schlafqualität – bereits in der Nacht zuvor, so eine Studie aus den USA.

6. Berührungen, ruhige Musik: Solche Maßnahmen können Menschen mit Demenz helfen, zu entspannen. Besser als ein flüchtiges Streicheln ist es erfahrungsgemäß, die Hand oder auch einen Fuß zu halten. Manchen Betroffenen tun auch Aromen gut – zum Beispiel ein oder zwei Tropfen Lavendelöl auf dem Kopfkissen.

7. Sie möchten abends ausgehen oder sind wegen einer Familienfeier über Nacht weg? Als pflegender Angehöriger können Sie auch einen Nachbarn oder eine Freundin fragen, ob er oder sie die nächtliche Betreuung übernimmt. Den Einsatz können Sie mit Leistungen aus der Verhinderungspflege vergelten

Nachtpflege Entlastungsleistung pflegende Angehörige

 

Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen, nicht nur zur Entlastungsleistung für pflegende Angehörige der Nachtpflege, finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, um Ihnen die nötige transparenz im Bereich Pflege aufzuzeigen.

Reinhören lohnt sich!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

 

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