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Verhinderungspflege beantragen | Anspruch – Voraussetzung

Wie nutze ich meinen Anspruch auf Verhinderungspflege für eine Ersatzpflege?


Verhinderungspflege beantragen, Anspruch & Voraussetzung erklärt im folgenden Beitrag, nutzen Sie unbedingt jährlich den Leistungsanspruch der Pflegeversicherung, bereits ab Pflegegrad 2.

Voraussetzung für die Verhinderungspflege durch eine Pflegevertretung

Die Pflegeversicherung bietet im Rahmen des § 39 SGB XI die Möglichkeit, wenn die pflegende Person wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe nicht die notwendige Pflege erbringen kann, die notwendigen Ersatzkosten der vorübergehenden Pflege für maximal 43 Tage pro Kalenderjahr als Verhinderungspflege zu übernehmen. Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget, ab Pflegegrad 2, von 1612,- Euro jährlich zu Verfügung.

Wer hat Anspruch auf die Verhinderungspflege & Pflegegeld

Ab einem Pflegegrad 2 oder höher, besteht für den Versicherten Anspruch auf Verhinderungspflege. Bei Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch noch nicht! Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, daß eine sogenannte Vorpflegezeit von 6 Monaten gegeben ist. Dies bedeutet, daß diese Entlastungsleistung für pflegende Angehörige erstmalig sechs Monate nach dem zugestandenen Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann.

Verhinderungspflege beantragen Anspruch Voraussetzung

Wer kann die Verhinderungspflege als Ersatzpflege für pflegende Angehörige durchführen

Die Verhinderungspflege kann durch Freunde, Bekannte, Nachbarn, Angehörige die nicht im gleichen Haushalt leben & nicht das Verwandtschaftsverhältnis Grad 1 oder 2 aufweisen, sowie einem ambulanten Pflegedienst, organisiert werden. Von dieser Personengruppe kann die Verhinderungspflege durchgeführt werden. Führt ein Verwandter, der den Verwandtschaftsgrad 1 oder 2 erfüllt die Verhinderungspflege durch, wird für die Leistung maximal das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes von der Pflegeversicherung übernommen. Bei allen anderen Ersatzpflegepersonen kann die Verhinderungspflege in vollem Umfang abgerechnet werden.

Welche Kosten werden von der Pflegekasse als Pflegegeld für die Verhinderungspflege erstattet

Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege maximal 1612,- Euro pro Jahr. Diese können zusätzlich, wenn im laufenden Kalenderjahr bisher keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde um weitere 806,- Euro ergänzt werden. Die Leistungen der Verhinderungspflege und die der Kurzzeitpflege können kombiniert werden. Damit ergibt sich ein maximaler Anspruch von 2418,- Euro für die zu planende Verhinderungspflege.

Benötigen Sie im aktuellen Kalenderahr keine Verhinderungspflege, können Sie hierfür acht Wochen Kurzzeitpflege über 3.224 Euro im Jahr beantragen. 

Tageweise Nutzung der Verhinderungspflege

Wenn eine pflegebedürftige Person die tageweise Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, reduziert sich das bisherige Pflegegeld nur während dieser Zeit um die Hälfte. Beispielsweise könnte die eingetragene Pflegeperson wegen eigener Krankheit oder Urlaub die Pflege nicht übernehmen und ist mehr als 8 Stunden täglich abwesend. Jedoch werden der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege vollständig mit dem Pflegegeld vergütet.

Stundenweise Nutzung der Verhinderungspflege

Bei einer stundenweisen Nutzung, durch eine Person die nicht das Verwandschaftsverhältnis Grad 1 oder 2 erfüllt & die nicht im gleichen Haushalt lebt, haben Sie vollen Anspruch auf die Fortzahlung des gesamten Pflegegeldes, Ihrem jeweiligen Pflegegrad entsprechend. Voraussetzung hierfür ist, daß die Person an den jeweiligen Tagen nicht mehr als 8 Stunden abwesend ist. 

Wird die stundenweise Verhinderungspflege von einem Angehörigen mit Verwandtschaftsverhältnis Grad 1 oder 2 oder einer Person die im gleichen Haushalt lebt durchgeführt, werden von der Pflegekasse insgesamt maximal das 1,5- fache des monatlichen Pflegegeldes für die Verhinderungspflege bereit gestellt.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der notwenigen Antragstellung und auch beim Ausfüllen des Antrags, um unnötige Fehler zu vermeiden.

Kann ich Fahrtkosten oder Verdienstausfall über die Verhinderungspflege geltend machen?

Nahe Angehörige können Aufwendungen für die Pflege Ihrer Angehörigen z. B. bei einem Verdienstausfall oder entstandenen Fahrtkosten über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn das Pflegegeld hierfür nicht ausreicht. Diese Aufwendungen müssen schriftlich bei der Pflegekasse erklärt werden. Fahrtkosten, etwa wenn Kinder zur Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern weitere Strecken zurücklegen müssen, können gemäß § 5 Bundesreisekostengesetz mit 0,20 € pro gefahrenem Kilometer angerechnet werden. Ein Verdienstausfall z. B. bei unbezahltem Urlaub von nahen Angehörigen durch die Verhinderungspflege ausgeglichen werden.

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?

Grundpflegerische Tätigkeiten:

  • Körperpflege
  • An- Auskleiden
  • Haarwäsche / kämmen
  • Hautpflege
  • Transferunterstützung
  • Unterstützung bei der Eingabe einer Mahlzeit oder von Getränken

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten:

  • Vorratseinkauf
  • Wohnungsreinigung
  • Entsorgen des Hausmüll
  • Waschen der Wäsche
  • Zubereitung einer warmen oder kalten Mahlzeit

Kann ich die Verhinderungspflege auch in anteiligen Stunden nutzen?

Ja, diese Möglichkeit besteht, wenn Sie nicht mehrere Wochen am Stück Urlaub machen möchten und sich lieber mehrere kleine Ruhepausen oder Auszeiten über das Jahr verteilt nehmen möchten.

Fazit:

Was ist Verhinderungspflege?

Ist Ihre private Pflegeperson verhindert, kann die Versorgung in einem zeitlich begrenzten Rahmen von 28 Tagen und einem Budget von 1612,- Euro für die Verhinderungspflege erweiterbar um 806,- Euro, durch die Kurzzeitpflegepauschale, wenn diese im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurde, durch z.B. einen ambulanten Pflegedienst, einen Bekannten, Freund oder Familienangehörigen nicht ersten Grades und nicht im selben Haushalt lebend, sicher gestellt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Verhinderungspflege ist ein Pflegegrad 2 oder höher. Details kann Ihnen Ihr unabhängiger Pflegeberater darlegen.

 

„Diese Auszeiten zur Pflege sozialer Kontakte oder nur für sich selbst, sind für Sie wichtig, um Kraft und Erholung zurück zubekommen und sich weiter um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können.

Denken Sie immer daran, dass es Ihrem Angehörigen nicht weiterhilft, wenn Sie selbst nicht mehr können und buchstäblich zusammen klappen.“

Laut einer VDK-Studie ist ersichtlich, daß viele Versicherte Ihre Leistungen nur teilweise gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen. Lesen Sie in unserem Beitrag bezogen auf diese Studie, daß jährlich ca. 13 Milliarden Euro an Leistungen, aufgrund von Unwissenheit und fehlender Transparenz nicht abgerufen werden:

https://deutsche-pflegeberatung-matheis.de/pflegegrad-leistungen-pflegeberatung/

Wir setzen uns mit unserer, kassenunabhängigen Agentur für Pflegeberatung dafür ein, daß Ihnen keine Leistung der Pflegeversicherung entgeht und erklären Ihnen wie Sie möglichst viele Leistungen zur Entlastung als pflegender Angehöriger oder für sich selbst nutzen und kombinieren können.

 

Nehmen Sie bezüglich weiterer Fragen zum Thema Verhinderungspflege beantragen, Ersatzpflege durch eine Pflegevertretung, Anspruch oder Voraussetzung gerne Kontakt mit Ihrer Deutschen Pflegeberatung Matheis in München auf, wir unterstützen Sie selbstverständlich bei allen Fragen des Antrags!

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Gute Unterhaltung!

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

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