§ 37,3 Beratungseinsatz

Wenn Sie von der Pflegekasse aufgefordert werden, der Pflichtberatung  fpür die Pflegeversicherung beim Bezug von Pflegegeld in München nachzukommen, sind wir die richtige Adresse. Wir führen den Beratungen für alle Kassen, halb- oder vierteljährlich, entsprechend der Höhe des Pflegegrads durch und verfügen über die entsprechende Zulassung der Abrechnung mit allen Pflegekassen.

Bei Versicherten die ausschließlich von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, einen Pflegegrad 2 oder höher zugestanden bekommen haben, ist ein sogenannter Beratungseinsatz nach Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) | § 37,3 mehrmals jährlich erforderlich.


  • Häufigkeit bei welchem Pflegegrad
  • Dauer
  • Kosten
  • Durchführung
  • Inhalt der Beratung
  • Wer führt den Beratungseinsatz durch
  • Kürzung  Pflegegeld

Beratungseinsatz Pflegegeld München

Häufigkeit des § 37,3 Beratungseinsatzes


Die Kasse möchte, daß bei Pflegegrad 2 & Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr  durch eine Pflegeberatung erfolgt.

Bei Pflegegrad 4 & Pflegegrad 5 muss dieser einmal im Vierteljahr durchgeführt werden.

Da bei zugestandenem Pflegegrad 1 kein Pflegegeld ausbezahlt wird, ist auch kein Nachweis erforderlich!

Dauer der Beratung


Hierfür sind ca. 20 – 30 Minuten pro Termin einzuplanen.

Kosten für den Beratungseinsatz nach SGB XI § 37,3


Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, den Begutachtenden der Pflegeberatung bezahlt die Pflegekasse des Versicherten mit einem Pauschalbetrag.

Durchführung & Inhalt des Pflichtberatung


Bei der Beratung wird auf die Pflegesituation, den pflegerischen Zustand des Patienten, sowie das Wohnumfeld geachtet. Der Beratende kann Ihnen Hilfestellung bei notwendigen Anträgen für Pflegehilfsmittel geben, Empfehlungen für eine Pflegeschulung für den pflegenden Angehörigen an die Kasse weiterleiten oder Sie bei Zustandsverschlechterungen beraten den Pflegegrad durch einen Höherstufungsantrag anpassen zu lassen. Fragen Sie auch nach Möglichkeiten, Sie als pflegenden Angehörigen, beispielsweise durch eine Tagespflege Einrichtung, in die der Pflegebedürftige stundenweise gehen kann, zu entlasten. Es können selbstverständlich auch Fragen, bezogen auf die Nutzung der Verhinderung- und Kurzzeitpflege beantwortet werden.

Jeder zweite Nachweis nach §37,3 SGB XI kann auch über Videotelefonie erfolgen. Wir nutzen ein von der Pflegekasse anerkanntes Programm, “Sprechstunde online” über welches die digitale Beratung erfolgen kann. dafür ist es nicht notwendig die Unterschrift einzuholen, der Nachweis über die erfolgte Beratung kann direkt, ohne Unterschrift, mit dem Vermerk per Videotelefonie erfolgt bei der Kasse eingereicht werden. Dies erspart allen Beteiligten Zeit und unnötige Kosten. Die Qualität der Beratung ist dadurch nicht beeinträchtigt, es kann auf alle Fragen, Sorgen und Probleme wie gewohnt eingegangen werden. Notwendige Folgeanträge, beispielsweise für weitere notwendige Hilfsmittel können im Anschluß an den verpflichtenden Termin per Post oder Email versendet werden. Hierdurch geht auch der persönliche Kontakt nicht ganz verloren, da die Videofunktion genutzt wird und jeder zweite, weitere Beratungsnachweis ja anschließend auch wieder im Hausbesuch geplant wird. Wir freuen uns Ihnen diese digitale Begutachtungsmethode anbieten zu können, da auch die Kassen langsam auf digitale Möglichkeiten eingehen.

Wer führt die Beratung nach SGB XI § 37,3 durch?


Ein Pflegeberater ist in der Lage Ihnen den entsprechenden Nachweis, nach Hausbesuch und sogenannter Inaugenscheinnahme des Patienten, sowie des Wohnumfelds, auszustellen und an die Pflegekasse weiterzuleiten. Wenn es, was in ländlichen Strukturen oft der Fall ist, keinen Pflegeberater vor Ort gibt, kann dies auch ein niedergelassener ambulanter Pflegedienst durchführen.

Beratungseinsatz Pflegegeld München

Kürzung der Pflegegeldleistungen


Die Kasse ist berechtigt, wenn sie der Aufforderung Ihrer Pflichtberatung nicht nachkommen, Ihr Pflegegeld zu kürzen. Es ist wichtig, sich diese anstehenden Termine im Kalender zu vermerken & sich rechtzeitig innerhalb des Quartals oder Halbjahres, je nach Höhe des Pflegegrades, um einen Termin bei Ihrem Pflegeberater oder einem ambulanten Pflegedienst zu kümmern, daß es nicht soweit kommt.

Wir haben Ihnen anschließend, bezogen auf die rechtliche Mitwirkungspflicht gegenüber der Pflegekasse, den entsprechenden Artikel der AOK Pflegekasse verlinkt:

https://www.aok.de/gp/pflegeberatung/grundlagen/beratungseinsatz



Weitere interessante Beiträge nicht nur zum Thema, Pflegegeld und Durchführung für die notwendige Pflichtberatung nach § 37,3 in München finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet. Alle Infos zu den notwendigen Pflichtberatungen haben wir Ihnen auch noch einmal im folgenden Artikel der AOK Krankenkasse verlinkt:

https://www.aok.de/gp/pflegeberatung/grundlagen/beratungseinsatz

Zusätzlich veröffentlichen wir regelmässig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis in München