Pflegeberatung | Pflegeleistungen bei Pflegegrad bleiben in Milliardenhöhe ungenutzt
Laut einer aktuellen Studie des VDK Sozialverbands, bleiben Pflegeleistungen der Pflegeversicherung bei bestehendem Pflegegrad in Höhe von ca. 12 Milliarden Euro ungenutzt, unsere Pflegeberatung wirkt dem durch die nötige Transparenz entgegen.
Schuld an den nicht abgerufenen Hilfen die die Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit vorsieht, sind oft bürokratische Hürden und Unwissen. Ungefähr 4,1 Millionen in Deutschland lebende Menschen haben einen Pflegegrad. Hiervon werden ca. 3,3 Millionen Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen und oft ergänzend von ambulanten Pflegediensten versorgt.
In den meisten Fällen wird, wenn überhaupt, nur das Pflegegeld entsprechend dem vom Medizinischen Dienst festgestellten Pflegegrades genutzt.
Die Intransparenz von Seiten der Kranken- und Pflegekassen, die fehlende Information zum Leistungsrecht Pflegeversicherung oder auch Scham, sind Gründe weswegen ein extrem hoher Teil der möglichen Leistungen nicht genutzt und abgerufen werden.
Als kassenunabhängige Agentur für Pflegeberatung haben wir uns seit Jahren mit grossem Erfolg dieser Aufklärungspflicht für den Betroffenen angenommen. Wir nehmen uns Zeit Ihnen verständlich zu erklären, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie bei zugestandenem Pflegegrad nutzen und miteinander kombinieren können. Durch unsere professionelle Beratung nutzen Sie das mögliche Leistungsspektrum optimal und Ihnen entgehen keine wertvollen Ansprüche und Leistungen, die im Pflegefall zu einer erheblichen Entlastung, nicht nur finanzieller Art führen.
Die Studie des VDK Sozialverbands zu ungenutzten Pflegeleistungen der Pflegeversicherung bei zugestandenem Pflegegrad
Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück die für die Studie des VDK Sozialverbands verantwortlich sind, stellten fest, daß je nach Pflegeversicherungsleistungen 62 – 93 Prozent, der zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung nicht genutzt werden.
Nicht genutzter Entlastungsbeitrag von 125,- Euro
Auf die möglichen Einzelleistungen bezogen, liegt dies an, von der letzten Bundesregierung durch die Gesetze geschaffenen, bürokratischen Hürden, die primär den Pflegeversicherungen finanziell zu Gute kommen. Sie sind schlicht für Laien zu kompliziert gestaltet & unverständlich oder aufgrund mangelnder Dienstleistungsangebote in der Pflege, auch basierend aus dem hohen Pflegepersonalmangel, nicht nutzbar.
Jedem Pflegebedürftigen stehen beispielsweise monatlich 125,- Euro für eine hauswirtschaftliche Unterstützung, als sogenannter Entlastungsbetrag zu. Dieser ist jedoch nur über ambulante Pflegedienste nutzbar und nur in Sonderfällen über eine privat organisierte Kraft, die einen bis zu 120 Stunden umfangreichen Kurs absolvieren muss, nutzbar.
Ambulante Pflegedienste reagieren mit Aussagen, wie es bestünde keine Kapazität auf vielfache Anfragen. Verständlich, da der, von den Berufsverbänden verhandelte Stundensatz mit den Kassen, gerade einer Kostendeckung für die Leistungserbringer entspricht. Diese haben schlicht keine Interesse an dieser Form der Haushaltsleistung, da sie zum Einen ein Pflegedienst sind und kein Putz- & Reinigungsunternehmen und zusätzlich auch finanziell nur eine Kostendeckung besteht, parallel zu immensem organisatorischen Aufwand.
Welche private Zugeh- oder Putzfrau erklärt sich bereit, daß der Auftraggeber für die hauswirtschaftliche Unterstützung die erbrachte Leistung über die Kasse abrechnen kann, einen bis zu 120 stündigen Kurs zu absolvieren? Wer soll diese Zeit & das Eigenengagement refinanzieren, der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen – eher unrealistisch.
Fazit – die Leistungen bleiben zu ca. 80 Prozent ungenutzt und es entsteht für die Kassen eine Ersparnis von ca. 4 Milliarden Euro jährlich.
Nicht genutztes Verhinderungspflege Budget von 1612,- Euro
Im Bereich des Verhinderungspflegebudgets verhält sich die Inanspruchnahme ähnlich.
Ist ein pflegender Angehöriger aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht für die Pflege verfügbar, sieht die Pflegeversicherung ein Zusatzbudget für Verhinderungspflege, welches nur unter eingeschränkten Voraussetzungen, kompliziert nutzbar ist, vor.
Abgerufen wird dieses, laut VDK-Studie, gerade einmal von 30 Prozent der Pflegebedürftigen beziehungsweise durch deren Angehörige. Im Bereich der Verhinderungspflegenutzung entstehen dadurch jährlich ungenutzte Leistungen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro.
Ungenutztes Kurzzeitpflege Budget von 1774,- Euro
Die Kurzzeitpflege Option, die jährlich mit 1774,- Euro über die Pflegekasse genutzt werden könnte, bleibt, laut Studie, ebenfalls zu einem Großteil von ca. 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen ungenutzt. Wir sprechen von weiteren 4,6 Milliarden Euro ungenutzten Leistungsansprüchen pro Jahr.
Kritik am System Leistungsrecht der Pflegeversicherung
Kritik an den bisherigen Nutzungsmöglichkeiten der Pflegeversicherungsleistungen übt auch die VDK Präsidentin Verena Bentele. Leistungen müssen, laut Bentele, vereinfacht und unbürokratisch zusammengefasst und flexibel nutzbar zur Verfügung gestellt werden, nur dann ist eine mögliche Entlastung für pflegende Angehörige gegeben. Versicherten & Pflegebedürftigen wird kaum oder wenn überhaupt, die Möglichkeit einer kassenunabhängigen Pflegeberatung empfohlen, welche umfangreich zu diesen Themen berät & informiert.
Von Pflegeberatern, die für die Kassen tätig sind, halten wir in unserem Team wenig. Was soll für den Betroffenen durch eine derartige Beratung an Informationsgehalt weitergegeben werden, der nicht dem eigenen Arbeitgeber, den Kassen, finanziell zusätzlich schadet?
Wir setzen uns für die nötige Transparenz im Themenfeld Leistungen der Pflegeversicherung, welche auch vom VDK kritisiert fehlt, bei zugestandenem Pflegegrad als Pflegeberatung ein und beraten verständlich, transparent, zeitlich uneingeschränkt und versichertenorientiert.
Weitere interessante Beiträge, nicht nur zu Pflegeleistungen bei vorhandenem Pflegegrad der aktuellen VDK Studie & Pflegeberatung, finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.
Zusätzlich veröffentlichen wir wöchentlich den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige”, zu hören auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen mit interessanten Beiträgen und Interviews!
Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
Link zur VDK-Studie:
Inhaltsverzeichnis
- Die Studie des VDK Sozialverbands zu ungenutzten Pflegeleistungen der Pflegeversicherung bei zugestandenem Pflegegrad
- Nicht genutzter Entlastungsbeitrag von 125,- Euro
- Nicht genutztes Verhinderungspflege Budget von 1612,- Euro
- Ungenutztes Kurzzeitpflege Budget von 1774,- Euro
- Kritik am System Leistungsrecht der Pflegeversicherung
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