Jetzt den Antrag für das Landespflegegeld Bayern stellen

Wussten Sie, daß Sie diese Antragsmöglichkeit ab Pflegegrad 2 haben, zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung stellen können?


Diese finanzielle Unterstützung in Bayern ist seit 2017 eine freiwillige, jährliche Leistung vom Freistaat für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Diese zusätzliche Pflegegeldleistung des Freistaats Bayern dient als Honorierung für pflegende Angehörige, für deren Pflege Tätigkeit. Sie kümmern sich primär, zusätzlich zu ambulanten Pflegediensten, um die Betreuung und Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen. Bayern ist bisher das einzige Bundesland in Deutschland welches dieses zusätzliche Geld als Anerkennung ausbezahlt. Diese finanzielle Aufwendung wird unabhängig vom Pflegegeld der jeweiligen Krankenkasse, zusätzlich zum Pflegegeld ausbezahlt.

Es handelt sich bei dieser finanziellen Unterstützung um einen Betrag von 1000,- Euro jährlich. Dieser wird einmalig beantragt und anschießend jährlich automatisch, von der Behörde in Amberg, im Oktober überwiesen. Das Geld ist nicht zweckgebunden und es besteht keine Nachweispflicht, wofür Sie es einsetzen. Es handelt sich bei dieser finanziellen Unterstützung übrigens um eine nicht steuerpflichtige Leistung, welche nicht nachweispflichtig ist, bezogen auf die Ausgaben, die Sie damit tätigen.

Antrag Landespflegegeld Bayern Pflegegeldantrag

Landespflegegeld Bayern – die Voraussetzungen für den Antrag


Jeder Pflegebedürftige, der in Bayern seinen Erstwohnsitz gemeldet hat, kann den Antrag ab Pflegegrad 2 nutzen. Für die Antragstellung reichen Sie den Bescheid der Krankenkasse über den zugestandenen Pflegegrad 2 oder höher in Kopie ein. Zusätzlich muss die Kopie des Personalausweises, Vorder- und Rückseite, mit eingereicht werden. Das Antragsformular senden wir Ihnen kostenfrei per Email zu.

Sollte Ihr Angehöriger zu einem späteren Zeitpunkt, aufgrund des Todes oder einem Umzug in ein anderes Bundesland die Leistung nicht mehr zugestanden bekommen, da die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, besteht eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Behörde. Sie müssen sich, sollte einer dieser beiden Fälle eintreten, selbst bei der Behörde in Amberg, unter Angabe des vergebenen Aktenzeichens melden und die Veränderung anzeigen.

Ausschlaggebend ist immer das Jahr in welchem der Antrag für diese finanzielle Unterstützung gestellt wird, es kann nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden. Die Erstbearbeitungszeit beträgt hierbei ca. 8 – 12 Wochen. Es ist nicht relevant, ob Ihr Angehöriger zu Hause von Ihnen selbst oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Auch Bewohner einer Senioreneinrichtung oder eines Pflegeheims, sowie Menschen welche in einer betreuten Wohneinrichtung gepflegt, betreut und versorgt werden, sind anspruchsberechtigt.

 

 

Weitere interessante Beiträge nicht nur zu interessanten Pflegethemen, finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir regelmässig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis