Pflegeberatung München Pflegegrad Antrag & Widerspruch MDK

Pflegereform 2024 – Die geplanten Änderungen im Überblick

Der Gesetz des BGM zur Pflegereform 2024


Alle Infos zur jetzt, seit 26.05.2023 verabschiedeten, gültigen Pflegereform für 2024 und auch 2025, da das Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) in 2 Schritten greift.

Gemeinsamer Jahresbetrag – Pflegereform 2024


Das Budget der Verhinderungspflege von jährlich 1612,- Euro und das der Kurzzeitpflege von jährlich 1774,- Euro werden für die Pflege von pflegebedürftigen Kindern zu einem flexibel einsetzbaren und nutzbaren Budget, genannt Gemeinsamer Jahresbetrag zusammen gefaßt. Das Gesetz hierfür greift ab dem 01.01.2024. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 bei pflegebedürftigen Kindern und eine damit verbundene Altersgrenze von 25 Jahren.

Erwachsene Pflegebedürftige werden erst im zweiten Schritt der Pflegereform ab dem 01.07.2025 mit der flexiblen Nutzung des gemeinsamen Jahresbetragsbudgets bedacht.

Dies bedeutet durch die Pflegereform 2024 kann nicht nur die Hälfte des Kurzzeitpflege Budgets von 806,- Euro mit dem Budget der Verhinderungspflege von 1612,- Euro bei nicht in Anspruchnahme für die Pflege von Kindern kombiniert werden, sondern das gesamte Budget von 1774,- Euro Kurzzeitpflege & 1612,- Euro Verhinderungspflege ist flexibel und ganz für die Verhinderungs- und / oder Kurzzeitpflege nutz- und einsetzbar. Ein Betrag von 3386,- Euro jährlich steht nun für die flexible Nutzung des Gemeinsamen Jahresbeitrags zur Entlastung pflegender Angehöriger zur Verfügung, da es bisher kaum nutzbare Angebote für die Ersatzpflege von Kindern gab, wurde dieser Teilschritt als erstes durchgesetzt.

Entfallende Vorpflegezeit – Pflegereform 2024


Zusätzlich entfällt die sogenannte Vorpflegezeit von 6 Monaten, die bisher eine Hürde für die Nutzung darstellte, da Versicherte ab Pflegegrad 2 zuerst einen Angehörigen ab zugestandenem Pflegegrad 2 oder höher über 6 Monate gepflegt haben mussten, bevor eine Inanspruchnahme der Budgets möglich war.

Pflegereform 2024

Fazit dieser Leistungsanpassung der Pflegereform 2024:


  1. Gemeinsamer Jahresbetrag von 3386,- Euro jährlich für die Pflege von Kindern mit Pflegegrad 4 und 5 unter 25 Jahren ab dem 01.01.2024
  2. Wartezeit durch Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt
  3. Die Antragspflicht wurde gestrichen, die Leistung ist direkt abrufbar
  4. Angleichung der 8-Wochenfrist bei tageweiser Verhinderungspflege
  5. Erhöhung des Verhinderungspflege Budget Stundenlohns für nahe Verwandte auf 2 Monatsbudgets vom Pflegegeld
  6. Anpassung der Pflegegeld- und Pflegesachleistungsbträge ab dem 01.01.2024 um 5 %

Beispiele der Erhöhung anhand der Pflegegrade zu Punkt 5:

PG 2:   663,50 Euro

PG 3: 1144,50 Euro

PG 4: 1528,80 Euro

PG 5: 1892,10 Euro

Die Angaben beinhalten bereits die Erhöhung des Pflegegeldes ab dem 01.01.2024 um 5%.


Bisher war geplant, daß nur 40% des Gemeinsamen Jahresbetrags für die stundenweise Verhinderungspflege eingesetzt und genutzt werden konnten, dieser Passus wurde entfernt.

Die stundenweise Verhinderungspflege kann nun aus dem kompletten Budget über 3386,- Euro ausgeschöpft werden.

Hierdurch steht für die Versicherten nun ein flexibel einsetzbarer Gemeinsamer Jahresbetrag über 3386,- Euro zur Verfügung, den sie für beide Leistungsarten nach belieben und Bedarf nutzen können.


Änderung der Regelung für die Kurzzeitpflege der Pflegereform 2024


Das Budget der Kurzzeitpflege war bisher so gestaltet, daß dieses in einer definierten Krisensituation nutzbar war. Durch die Textänderung kann dieses nun auch in anderen Situationen, nicht nur bei beispielsweise Umbau, Brandschaden, Eskalation der Pflegesituation in der Häuslichkeit oder ähnlichem genutzt werden, eine Verbesserung durch die Nutzungstextpassage.

Erhöhung für die Pflegegeldleistungen durch die Pflegereform 2024:


Bezieher von sogenannten Pflegegeldleistungen die für die Pflege eines Angehörigen, welcher keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, bezahlt werden, erhöhen sich ab dem 01.01.2024 um 5%.

PG 1: kein Pflegegeld

PG 2: bisher 316,- Euro | ab 01.01.2024  331,80 Euro Pflegegeld

PG 3: bisher 545,- Euro | ab 01.01.2024  572,25 Euro Pflegegeld

PG 4: bisher 728,- Euro | ab 01.01.2024  764,40 Euro Pflegegeld

PG 5: bisher 901,- Euro | ab 01.01.2024  946,05 Euro Pflegegeld

Auch die Bezüge für die Pflegesachleistungsbeträge steigen ab dem 01.01.2024 um 5%.


Weitere interessante Beiträge Ihrer Pflegeberatung in München nicht nur zur Pflegereform 2024, finden Sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig im Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert