Wohnumfeldverbessernde Maßnahme – Zuschuss der Kasse über 4180,- Euro
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach SGB XI §40
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles zum Thema Wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4180,- Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4180,- Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16 720,- Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen:
Wenn Sie sich aufgrund Ihres Krankheitsbildes nur noch eingeschränkt bewegen können, Sie plötzlich Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg in die Badewanne oder Dusche haben, können Sie ab dem 01.01.2025 mit einem Zuschuss von der Krankenkasse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (einmalig bis 4180,- Euro pro geplante Maßnahme) die Wohnung barrierefrei gestalten. Dies ist auch nutzbar, wenn die eigene Treppe nicht mehr ohne Sturzgefahr bewältigt werden kann und der Einbau eines Treppenlifts geplant ist. Sollten Türstöcke verbreitert werden müssen, um die Räume mit Rollator oder Rollstuhl zu befahren, lässt sich dieser Umbau auch über die wohnumfeldverbessernde Maßnahme von der Pflegekasse bezuschussen. Auch die Installation von Rampen, für die barrierefreie Nutzung eines Rollators oder Rollstuhl innerhalb der Wohnung oder des Hauses, stellt eine entsprechende Umbaumaßnahme dar.
Die Bewilligung von Zuschüssen wird immer individuell bewertet und freigegeben.
Der Antrag für die Maßnahme
Lassen Sie sich, wenn Sie über die Voraussetzungen des Pflegegrad 1 oder bereits höher verfügen, von der Pflegekasse den Antrag für die Wohumfeldverbesserne Maßnahme zuschicken. Füllen Sie diesen mit der geplanten, beschriebenen Maßnahme aus. Dieser muss mit einem entsprechenden Kostenvoranschlag für die anstehende Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Anschließend erhalten Sie den Bescheid für die Kostenübernahme mit einem Zuschuss von maximal 4180,- Euro. Erst danach darf der Auftrag an die Firma, die die Wohnumfeldverbessernde Maßnahme durchführen soll erteilt werden. Abschließend wird die Endrechnung an die Pflegekasse weitergeleitet und diese beteiligt sich an den Kosten für die Barrierereduktion in Ihrem Haushalt.
Kann der Zuschuss mehrfach genutzt werden
Die Möglichkeit einer mehrfachen Nutzung im Verlauf der Pflegebedürftigkeit ist grundsätzlich möglich. Dies sieht jedoch aus Sicht der Kasse vor, daß sich eine deutliche Zustandsverschlechterung der versicherten Person ergeben hat, welche die erneute Maßnahme zur Zuschussbewilligung erforderlich macht. Es muss daraus hervorgehen, daß die Pflege in der Häuslichkeit dadurch zu mehr Selbständigkeit oder einer Verbesserung der pflegerischen Unterstützung für die Pflegeperson führt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme durch Umzug
Die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss für die Maßnahme auch, wenn beispielsweise die eigene Wohnung nicht mehr für die Pflege der Person nutzbar ist und bauliche Veränderungen dies nicht verbessern könnten. Wenn also ein Umzug beispielsweise in ein barrierefreies Betreutes Wohnen eine Alternative zur Verbesserung der Selbständigkeit des Versicherten beiträgt und dadurch die Pflege angemessen durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit ab Pflegegrad 1 auch auf dieses Budget über 4180,- Euro der Pflegekasse für den Umzug zuzugreifen.
Fazit:
Was übernimmt die Pflegekasse bei Umbaukosten für die Pflege?
Sie haben Anspruch, ab Pflegegrad 1, auf sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Rahmen von 4180,- Euro. Für Voraussetzungen, Anträge, Fragen, Ablehnung berät Sie Ihr unabhängiger Pflegeberater.
Kontaktieren Sie unsere Pflegeberatung für weitere Fragen zur Kostenübernahme für die Maßnahme durch die Pflegekasse!
Wir haben Ihnen nachfolgend, die entsprechende Gesetzesgrundlage des Bundesministeriums für Gesundheit verlinkt, dort ist im Detail nachlesbar, worauf wir uns in diesem Artikel beziehen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html
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Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
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