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Pflegereform 2022 | Änderung der Pflegeleistungen im Überblick

Was genau ändert sich durch den 2. Teil der Anpassungen durch die Pflegereform 2022 für die Pflegeleistungen & den Bezug von Pflegegeld ab 01.01.2022?

Bereits zum 01.07.2021 hat ein Teil der Pflegereform Änderungen für den Bezug von Pflegegeld, die Nutzung und die Kombinationsmöglichkeit der Pflegeleistungen mit sich gebracht. Vorgesehen dabei ist, daß weitere Änderungen nun zum Jahresbeginn in Kraft treten. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag was sich bezogen auf Pflegesachleistungen, der Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und der Kurzzeitpflege für Sie ergibt.

Pflegereform 2022 Pflegeleistungen Pflegegeld

Pflegegeld | Anpassung für Pflegesachleistungen


Das Pflegegeld bleibt unangepasst gleich. Es ergibt sich für Sie keine Änderung durch die Pflegereform 2022 für die Pflegeleistungen beim Bezug von Pflegegeld. Wenn sie als pflegender Angehöriger ohne einen ambulanten Pflegedienst zu Hause pflegen, bleiben die Geldleistungen unverändert. Die Pflegesachleistungen für die Pflegeleistungen, wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst die pflegerische Versorgung zu Hause übernimmt, wurden, siehe nachfolgende Tabelle, erhöht. Die Pflegereform 2022 sieht folgende Anpassungen für die Nutzung von Pflegeleistungen über den Pflegesachleistungsbetrag vor, woraus sich eine finanzielle Anpassung für Sie ergibt.

Pflegereform 2022 Pflegeleistungen Pflegegeld

Änderungen des Budgets für Kurzzeitpflege 2022


Bisher waren die Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung für die Nutzung der Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 bei jährlich 1612,- Euro. Aus dem 2. Teil der Pflegereform 2022 ergibt sich eine finanzielle Anpassung auf 1774,- Euro jährlich. es besteht die Möglichkeit die Pflegeleistungen der Kurzzeitpflege mit dem Budget der Verhinderungspflege zu kombinieren, das hierfür vorgesehene, maximale Budget beträgt nun jährlich 3386,- Euro.

 

Anpassung | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel


Die wegen COVID19 auf 60,- Euro monatlich angehobene Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird durch die Anpassung der Pflegeleistungen durch die Pflegereform 2022 wieder auf 40,- Euro pro Monat zurückgesetzt. Ihr belieferndes Unternehmen für diese Artikel passt den Umfang automatisch der allgemeingültigen Pauschale an. Sie brauchen nichts zu unternehmen, es reduziert sich lediglich die ausgelieferte Menge der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

Zuschuss Pflegeheimkosten

Weitere Änderungen des 2. Teils der Pflegereform 2022 betroffen den Zuschuss für die Unterbringung in einem stationären Pflegeheim. Dieser Zuschuss bezieht sich auf die anfallenden Pflege- und Ausbildungskosten des Trägers der Einrichtung. Die Kosten für die Unterbringung, die Verpflegung und die Investionskosten bleiben unverändert und sind vom Pflegebedürftigen selbst zu entrichten.

Nachfolgend die Zuschuss-Übersicht für Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen mit Pflegegrad 2 – 5:

  • 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 12 Monaten
  • 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten bei als 24 Monaten
  • 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn Sie mehr als 36 Monate in einer stationären Pflegeeinrichtung leben.
Übergangspflege im Krankenhaus

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitaionsmaßnahme antreten und noch keinen Platz in Aussicht haben, die Pflege jedoch auch nicht zu Hause sicher gestellt ist, sieht der Gesetzgeber vor, daß eine Übergangspflege im Krankenhaus von maximal 10 Tagen von der Kasse übernommen werden muss. Dies dient der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und ist bereits seit 01.11.2021 in Kraft getreten und nutzbar.

Die Übergangspflege ist auch nutzbar, wenn beispielsweise auf einen Kurzzeitpflegeplatz gewartet wird oder eine Verhinderungspflege noch nicht organisiert ist und es zu einer pflegerischen Unterversorgung kommen würde.


Kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Fragen zu den Neuerungen aus dem 2. Teil der Pflegereform 2022 haben, wir erklären Ihnen gerne weitere Details.

Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen, nicht nur zu Pflegeleistungen & Pflegegeld der Pflegereform 2022, finden Sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir wöchentlich im Podcast „Tipps für pflegende Angehörige“ auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

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Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

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