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BAG-Urteil | Mindestlohn für 24h Pflege- & Betreuungskräfte

Die Entscheidung vom BAG (Bundesarbeitsgericht), von Donnerstag, den 24.06.2021, für 24h Pflege- & Betreuungskräfte einen Mindestlohn zu bezahlen, wirft massive Probleme, gerade die Finanzierung betreffend auf. Es ist ethisch natürlich absolut vertretbar & begrüssenswert, das Lohnniveau anzugleichen, wenn dies eine mehr als notwendige Säule ist, auf welche sich die Pflege in Deutschland für die Versorgungsproblematik stützt.

Die Entscheidung, die Löhne für ausländische Pflegekräfte & Betreuungskräfte, auf ein Mindestlohnniveau von 9,50 Euro anzugleichen, war mehr als nötig, wirft jedoch erneut undurchdachte Finanzierungsprobleme auf & wird zu weiterer Schwarzarbeit führen, aufgrund der entstehenden Kostenexplosion für die Pflege und Betreuung zu Hause.

Bundesarbeitsgericht Mindestlohn 24h Pflege- & Betreuungskräfte

Das Gesetz sieht vor, daß die Bereitschaftszeiten der 24h Pflege- und Betreuungskräfte finanziell mit berücksichtigt werden müssen, die bei einer 24-Stunden-Versorgung in Form von Präsenzzeiten anfallen. Dies macht die Unterstützung von Pflege- und Betreuungskräften für pflegende Angehörige für die meisten von uns nicht mehr finanzierbar.

Bisher war es so, daß die 24h-Kräfte, einem deutschen Arbeitsvertrag entsprechend, offiziell etwa 6 – 6,5 Stunden pro Tag beansprucht werden konnten, was in der Realität oft nicht den Tatsachen entsprach. 24-h-Pflege- und Betreuungskräfte arbeiten an 6 geregelten Wochentagen, auch dies ist nicht immer der Fall, wenn es die Pflegesituation erfordert. In Deutschland werden, nach Schätzungen, etwa 300 000 – 600 000 Pflege- und Betreuungskräfte aus dem Ausland eingesetzt.

Das Bundesarbeitsgericht gab damit einer Klage einer bulgarischen Pflegekraft recht und schafft hiermit eine komplett neue, arbeitsrechtliche Situation, verbunden mit immens steigenden Kosten, die von den pflegenden Angehörigen getragen werden müssen. Diese klagte, aufgrund ihrer sieben tägigen Tätigkeit im 24h-Pflege- und Betreuungsbereich, welcher sie monatelang, ohne Freizeitregelung nachgekommen musste. Pflegende Angehörige geben den Auftrag für das Arbeitsverhältnis, mit meist im Ausland sitzenden Vermittlungsagenturen. Die Pflegeversicherung deckt diese Kosten nicht ab. Der dem jeweiligen Pflegegrad, von der Pflegeversicherung zugestandene Betrag, das Pflegegeld, ist vom Gesetzgeber nur als Basisfinanzierung zu sehen, es muss von einem Eigenanteil ausgegangen werden. Dieser steigt durch die Mindestlohn Regelung für ausländische Pflege- und Betreuungskräfte nun ins nicht mehr finanzierbare, für die meisten pflegenden Angehörigen.

Wie also kann dieser, ethisch notwendige, Schritt langfristig finanziert werden? Es wird weitere Anpassungen den Pflegeversicherungsbeitrag betreffend geben müssen. auch wenn sich die Politik mit hohen Summen an dieser Finanzierung beteiligen muss, werden auch Steuererhöhungen unumgänglich sein.

Unsichere Zeiten kommen auf pflegende Angehörige zu, die bisher durch die neue Pflegereform von 07/2021 schon deutlich weniger Flexibilität im Umgang mit den vorgesehenen Entlastungsmöglichkeiten durch beispielsweise Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege zugestanden bekommen.

Eine Möglichkeit des Umdenkens, wäre ein Pflegevollversicherung, in die jeder Bürger einbezahlt und anschließend im Pflegefall davon profitieren könnte, indem die tatsächlich anfallenden Pflegekosten komplett übernommen würden.


Fazit:

Wie ist die rechtliche Regelung für eine 24-Stunden-Pflegekraft

Diese hat einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden, aufgeteilt auf 6 Tage die Woche. Die restliche Präsenzzeit oder Bereitschaftszeit ist im aktuellen BAG Urteil neu geregelt und muss abgegolten werden.


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Reinhören lohnt sich!

 

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