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So gehts! – Rentenpunkte als pflegender Angehöriger

Rentenpunkte als pflegender Angehöriger?


Im folgenden Text erklären wir Ihnen, wie Sie als pflegender Angehöriger durch Ihre Tätigkeit Rentenpunkte bekommen. Sie haben sich entschieden Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen und möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen Sie Punkte für die zukünftige Rente ihrerseits gutgeschrieben bekommen?

Liegen folgende Punkte vor, sind Sie antragsberechtigt:

  • Sie dürfen als Pflegeperson die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschreiten.
  • Sie pflegen als Pflegeperson mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen.
  • Ihr zu pflegender Angehöriger hat Pflegegrad 2 oder höher.
  • Die Pflegezeit ist mindestens 2 Monate oder mehr.
  • Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland.

Rentenpunkte als pflegender Angehöriger bekommen

Sie können diese Anforderungen erfüllen? Dann wenden Sie sich bzgl. der gutzuschreibenden Rentenpunkte für Sie an die Pflegekasse Ihres zu pflegenden Angehörigen. Damit Ihre aufgewendete Zeit für die Pflege, durch berufliche Abstriche ihrerseits, nicht zu einer finanziellen Benachteiligung, auf die Rente bezogen wird, werden Rentenbeiträge für Ihre, nicht berufliche Tätigkeit, angerechnet. Es spielt hierbei keine Rolle ob Sie vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung erhalten oder nicht. Die Pflegeversicherung behält sich lediglich vor, gegebenenfalls zu prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, was nicht der Fall ist, wenn die obigen Voraussetzungen vorliegen.

Fordern Sie bei der Pflegeversicherung des Betroffenen den ” Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen” an.

Die Berechnung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige:

Ihre aufgewendete Pflegezeit wird von der Rentenversicherung als Beitragszeit gewertet. Sie wird auf dem Versicherungskonto angerechnet, als Wartezeit, so wird die Mindestwartezeit, für verschiedene Rentenbeiträge erfüllt.

Die Pflegekasse führt zusätzlich die Beiträge, für Sie als Pflegeperson, bei der Rentenversicherung ab.

Der Rentenanspruch ergibt sich daraus, daß Sie als Pflegeperson so gestellt werden, als würde Ihr monatliches Arbeitsentgelt zwischen 562,28 Euro und 2975,- Euro entsprechen.

Je nachdem wie hoch der zeitliche Aufwand und der zugestandene Pflegegrad ist, entspricht dies einem monatlichen Rentenbeitrag von 5 – 30 Euro. Diese Zahlen variieren und werden jährlich neu bestimmt.

Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihren individuellen Fall kostenfrei unter folgender Telefonnummer: o800-1000 4800 berechnen. Informieren Sie sich, wie Sie als pflegender Angehöriger Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen.


Wichtig:

Als pflegender Angehöriger, müssen Sie gegebenenfalls, Ihre wöchentliche Arbeitszeit in Ihrem primären Beruf reduzieren, um nicht über die gesetzliche Wochenarbeitszeit, welche im Sozialgesetzbuch verankert ist, zu kommen!


Bei grösseren Arbeitgebern haben Sie zusätzlich das Recht, Ihre wöchentliche Arbeitszeit für 6 Monate zu reduzieren – Pflegezeit, anschließend haben Sie Anspruch wieder Ihre bisherige Wochenarbeitszeit aufzunehmen. Die Voraussetzungen hierfür müssen gegeben sein. Der Betrieb verfügt über mehr als 16 Mitarbeiter. In Firmen mit mindestens 26 Mitarbeitern, gibt es die Möglichkeit, bei einer Mindestarbeitszeit von wöchentlich 15 Stunden beschäftigt zu blieben, dies ist vom Familienpflegezeitgesetz geregelt. Ab einer Mitarbeiterzahl von 45 Beschäftigten, muss Ihnen eine Brückenarbeitszeit gewährt werden, diese kann über Jahre in Anspruch genommen werden, mit der Möglichkeit anschließend wieder zu ihren bisherigen Konditionen zu arbeiten.

Anrechnungsmöglichkeit für Rentner:

Sie haben als Vollzeitrentner die Möglichkeit, sich vom Gesetzgeber mit einer Rentenerhöhung, bezogen auf die aufgewendete Pflegezeit, honorieren zu lassen. Hierfür müssen Sie sich als Rentner zum 99-Prozent-Teilzeitrenter, für den Zeitraum der Pflegezeit, zurückstufen lassen. Während dieser Zeit verzichten Sie also auf 1 % Ihrer Rente, bekommen jedoch eine Aufwertung Ihrer Rente, entsprechend der aufgewendeten Pflegezeit. Ist die Pflegezeit beendet, bekommen Sie als Rentner wieder Ihre volle Rente, zusätzlich bis zu 30,- Euro monatlich, durch die gutgeschriebenen Rentenpunkte aufgrund der Pflegesituation.

Fazit:

Wie kann ich meine Pflegezeit für die Rente angerechnet bekommen?

Die Pflegeversicherung Ihres zu pflegenden Angehörigen beteiligt, sich nach Antragsstellung & Prüfung der Voraussetzungen, an Ihren Rentenbeiträgen. Ein Pflegeberater hilft Ihnen bei diesem Thema weiter.

 

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Weitere Fragen beantworten wir ihnen gerne telefonisch, zu unseren, auf der Homepage ersichtlichen, Bürozeiten.

 Beachten Sie auch, im Blog Bereich, unsere unterschiedlichen pflegerelevanten Themen, nicht nur zum Thema Rentenpunkter als pflegender Angehöriger.

Wir veröffentlichen regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf der Startseite unserer Homepage, sowie allen gängigen online Podcast-Portalen.

Schon reingehört? Es lohnt sich.

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

 

 

2 Kommentare
  1. axel hoffmann
    axel hoffmann sagte:

    hallo guten tag
    hab da eine frage,bin rentner und pflege meine frau seit 2018(pflegrad 2)ab 2020 (pflegrad 3)stehen mir rentenpunkte zu
    vielen dank
    gruss
    a.hoffmann

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Die Berechnung der zustehenden Rentenversicherungspunkte wird automatisch, nach ausfüllen des von der Kasse an den Versicherten weitergeleiteten Formulars an die Rentenversicherung weitergeleitet, die Punkte werden von dort auf Ihrem Konto gutgeschriebene.

      Antworten

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