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Vorsicht vor Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten

Immer wieder rufen Angehörige bei unserer Pflegeberatung an, wenn sie den Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten erkennen. Leider ist dies immer öfter der Fall. Wir haben es, auf den Bereich Pflege bezogen, mit einem großen Wirtschaftszweig zu tun. Auch in diesem Bereich gibt es selbstverständlich schwarze Schafe, die demographisch bedingt, die Chance wittern sich finanziell zu bereichern.


Abrechnungsbetrug | Welche Dinge kann ich selbst kontrollieren und prüfen?


Es ist für einen pflegenden Angehörigen nicht leicht zu durchschauen, was hinter den im Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungen an auszuführenden Tätigkeiten steckt. Im Idealfall muß beim Aufnahmegespräch des Patienten der Kostenvoranschlag besprochen und transparent erklärt sein. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Wir stellen immer wieder fest, daß Angehörige & Patienten keine Ahnung davon haben, was sie da eigentlich unterschreiben.

Ambulante Pflegedienste haben somit leicht die Möglichkeit Abrechnungsbetrug zu betreiben. Dies können Sie, anhand der nächsten beiden Fallbeispiele, vermeiden. Wir bieten unseren Kunden als Teil unserer Pflegeberatung  immer an, wenn Unklarheiten zwischen Kostenvoranschlag und erbrachten Leistungen bestehen, diesen zu prüfen. Wir gehen präzise auf die Einzelleistungen ein, erklären, was von Seite der Kasse vorgegeben ist und wie sich die Punkte auf die Versorgung des Patienten beziehen.Deutsche Pflegeberatung Matheis | Abrechungsbetrug ambulanter Pflegedienst


Fallbeispiel Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten


Ein Kunde wendet sich an uns, da der Pflegesachleistungsbetrag bei Pflegegrad 3 von 1298,- Euro vom ambulanten Pflegedienst voll ausgeschöpft wird. Zusätzlich verrechnet der ambulante Pflegedienst den monatlichen Entlastungsbetrag von 125,- Euro für die hauswirtschaftliche Versorgung. Seine Mutter erhält jedoch, nachdem wir den vorliegenden Kostenvoranschlag durchgehen, nicht die vereinbarten Leistungen. Der ambulante Pflegedienst rechnet diese jedoch monatlich voll ab.

Es sind teilweise Punkte, die nicht mit anderen Leistungskomplexen kombiniert abrechenbar sind. Es werden Leistungen im Kostenvoranschlag und gegenüber der Kasse als erbracht abgerechnet, obwohl die Versicherte diese selbst ausführt. Sie erhält keinerlei Unterstützung bei diesen Tätigkeiten durch den ambulanten Pflegedienst, wir sprechen von Abrechnungsbetrug.

Wir erstellen, zusammen mit dem Sohn, der Versicherten, eine Übersicht der tatsächlich notwendigen Leistungen. Die Übersicht zeigt uns nun eine Differenz von insgesamt 620,25 Euro monatlich. Dieser Betrag wird regelmäßig bei der Kasse abgerechnet, für angeblich erbrachte Pflegeleistungen.

Die Versicherte kann sich den Restbetrag, des nicht verbrauchten Pflegegeldes, als Kombinationsleistung von der Kasse anteilig ausbezahlen lassen.

Bei der Durchsicht des Pflegevertrags finden wir zusätzlich nicht rechtskräftige Klauseln, auf die Kündigungsfrist bezogen. Ein ambulanter Pflegedienst ist nicht berechtigt eine Kündigungsfrist für den Patienten vorzuschreiben. In diesem Fall soll der Pflegedienst, laut Vertrag, mindestens 6 Monate genutzt und nicht gekündigt werden. Das Patientenrecht sieht vor, daß ein Patient den ambulanten Pflegedienst von einem Tag auf den anderen kündigen & wechseln kann.


Ein weiteres Beispiel für Abrechnungsbetrug durch ambulante Pflegedienste

Der Aufmerksamkeit der Tochter ist es zu verdanken, daß sie stutzig geworden ist, über die abgerechneten Leistungen im Pflegefall ihrer Mutter. Diese wird auch zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst pflegerisch versorgt. In diesem Fallbeispiel ist mit dem ambulanten Pflegedienst vereinbart, sich um die Hauswirtschaft zu kümmern. Es wurde kein Auftrag für pflegerische oder medizinische Leistungen erteilt. Die Versicherte hatte über den Entlastungsbetrag von monatlich 125,- Euro ingesamt 1254,- Euro angespart. Der ambulante Pflegedienst soll mit diesem Budget haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen.

Der Umfang hierfür ist mit der Tochter besprochen bei wöchentlichen 5,25 Stunden. Die Tochter wundert sich im folgenden Monat über das Ausbleiben des von der Kasse bezahlten Pflegegeldes. Dieses wird nach Geldleistung ausbezahlt. die Tochter übernimmt als pflegende Angehörige die pflegerische Versorgung ihrer Mutter. Auf Nachfrage bei der Kasse erfährt sie, daß der ambulante Pflegedienst zusätzlich zum Entlastungsbetrag für die Haushaltstätigkeiten, die Pflegesachleistungspauschale für angebliche Leistungen der Körperpflege abrechnet. Deswegen findet keine Auszahlung des Pflegegeldes statt, es gibt keinen Restbetrag. Es wurden nicht vereinbarte Leistungen über 2263,71 Euro bei der Kasse abgerechnet.

Die Reklamation der Tochter gegenüber dem ambulanten Pflegedienst

Die Tochter konfrontiert den ambulanten Pflegedienst mit den Vorwürfen, sieht die Leistungsnachweise ein. dabei stellt sich heraus, daß die zu unterschreibenden Leistungsnachweise nicht stimmen. Ihre Mutter hat diese ihr vorgelegten Nachweise gutgläubig unterschrieben. Eine Leistungsnachweis hat eine offensichtlich gefälschte Unterschrift, die nicht von der Mutter stammt. es sind Tage abgerechnet an denen keine Pflegekraft vor Ort war. Weiterhin stellt sich heraus, daß diese Leistungsnachweise nachträglich erstellt wurden. Der Haushaltshelfer, aus einem Drittland stammend, hat diese gegen gezeichnet. Er versteht diese Formulare jedoch laut Tochter überhaupt nicht. Handelt ausschließlich nach Anweisung seiner Pflegedienstleitung. Nach seinen Angaben ist diese oft cholerisch, schreit ihn an und droht ihm bei Unfolgsamkeit mit Kündigung.

Für einen Vormonat tauchen zusätzlich zwei erstellte Leistungsnachweise auf. Es macht den Anschein als wären zwei Personen, unabhängig voneinander, tätig gewesen. Auch das gibt keinen Sinn und verhärtet den Verdacht auf Abrechnungsbetrug des ambulanten Pflegedienstes. Weiterhin wurden die Rechnungen der nicht getätigten Leistungen nicht nur an die Kasse sondern auch an die BFS-Abrechnungstelle weitergeleitet. Der Verdacht des Versuchs der doppelten Abrechnung des ambulanten Pflegedienstes steht im Raum. Nach einem weiteren Telefonat mit der Techniker Krankenkasse, bei dem auch der Sachbearbeiter nicht mehr durchsteigt, wird eine Überprüfung veranlaßt.

Eine weitere Möglichkeit für Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten

Die Tochter schildert uns, daß der Betreiber des ambulanten Pflegedienstes auch Transferfahrten ins Impfzentrum, coronabedingt, anbietet. Es liegt jedoch, wie bei allen ambulanten Pflegediensten kein Personenbeförderungsschein vor. Dieser ist aus Versicherungsgründen jedoch erforderlich um Patienten im KFZ zu transportieren. Wir sprechen von grober Fahrläßigkeit dem Patienten gegenüber. Es wird auch eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren betrieben. Diese nutzen morgens und abends den Hol- und Bringservice. Unabhängig davon, daß die Kunden nicht täglich für die Fahrten bezahlen, sind diese jedoch notwendig für den Umsatz der Tagespflege und mit einkalkuliert.

Die Gesetzesgrundlage

Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass solch eine Fahrt eine entgeltliche Personenbeförderung ist. Diese ist ohne den notwendigen Unternehmerschein, einem eigenen Standortleiter und speziellen gewerblichen Parkplätzen (die Genehmigung muss das Bauamt der Gemeinde geben) nicht betriebbar. Die Versicherung ist für diese Fahrzeuge (V-Klassen) erheblich teurer, zudem müssen sie jährlich zum TÜV und obliegen hier auch der BO-Kraftverordnung. Es fällt auch eine Beitragspflicht zur dazugehörigen Berufsgenossenschaft in Hamburg an. Die Behörde, die dazu gehört, ist das Landratsamt München. Der Ansprechpartner ist Herr Burkhardt vom Bereich Verkehrswesen. Bei den V-Klassen sind auch die Türgriffe manipuliert. So wird die Betreuungskraft, die bei solchen “Krankenfahrten”, zusätzlich genehmigt sein muss, gespart. Scheinbar – das weiß die Tochter nur vom Hörensagen – sind die Türgriffe so manipuliert – nicht mit der Kindersicherung – dass die Menschen mit Demenz im Notfall nicht alleine aussteigen können. Der ambulante Pflegedienst handelt zusätzlich gesetzwidrig.

Das Gesetz ist da, um Chauffeursunternehmen und Taxiunternehmer zu schützen. Im Sprachgebrauch der Behörden spricht man von der Genehmigung / Konzession für Taxi- und Mietwagenunternehmer. Mietwagen sind Chauffeursunternehmen. Das was wir umgangssprachlich als Mietwagen bezeichnen, ist die sogenannte Selbstfahrervermietung.


Auskunftsrecht über die erfolgte Abrechnung mit der Pflegekasse


Seit 01.01.2024 haben pflegebedürftige Menschen oder deren pflegende Angehörige die Möglichkeit sich die beispielsweise von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten eingereichten Rechnungen für die erfolgten Leistungen bei der Kasse einzusehen. Diese Möglichkeit soll mehr Transparenz geben, gerade im Bezug auf die direkt mit der Kasse verrechneten Beträge den Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen betreffend. Hierfür mussten bisher an den Leistungsempfänger keine Rechnungen zur Übersicht herausgegebene werden, da eine direkte Abrechnung mit der Kasse erfolgte. Im Falle des Verdachts auf Abrechnungsbetrug durch nicht erbrachte oder zu viel abgerechnete Leistungen können Sie sich nun also über die Pflegekasse einen Überblick verschaffen, was genau von Ihrem beauftragen Pflege- oder Betreuungsdienst abgerechnet wurde.

Fazit:


Selbstverständlich sind dies Fälle von Abrechnungsbetrug, die zum Glück nicht bei allen Betreibern von ambulanten Pflegediensten auftreten. Jedoch empfehlen wir immer nicht zu gutgläubig zu sein, diese regelmäßig zu kontrollieren. Stellen Sie Fragen wenn Sie etwas nicht verstehen! Ziehen Sie unsere Serviceleistung der Prüfung von Kostenvoranschlägen & Pflegeverträgen in Erwägung. Lassen Sie sich finanziell nicht betrügen und vor allem keine falschen Tatsachen vortäuschen!

Vertrauen ist gut – Kontrolle dringend nötig!!!


Pflegeberatung Pflegegrad Widerspruch MDK-Bescheid

Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir wöchentlich im Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

35 Kommentare
  1. Alina Baumann
    Alina Baumann sagte:

    Vielen Dank für den sehr hilfreichen Beitrag zu Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten. Gut zu wissen, dass man alle Leistungen und Kosten im Kostenvoranschlag sorgfältig durchgehen und besprechen sollte. Für meine Oma haben wir einen ambulanten Pflegedienst gebucht und hatten glücklicherweise noch keine Probleme bezüglich der Kosten.

    Antworten
  2. JONCKER
    JONCKER sagte:

    LEIDER BEKOMME ICH TROTZ WIEDERHOLTER BITTE BZW. AUFFORDERUNG KEINE KOPIE DER ABRECHNUNG AN MEINE KRKA.

    WAS IST ZU TUN

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Wir empfehlen Ihnen die Kommunikation in Schriftform mit dem Pflegedienst, unter gezielter Zeitvorgabe & Fristsetzung, für die Bereitstellung der Kopie der Abrechnung der erfolgten Leistungen. Erfolgt dies nicht können Sie sich auch bei der Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes des jeweiligen Bundeslandes über die Intransparenz des Pflegedienstes beschweren.

      Antworten
    • Ann
      Ann sagte:

      Hatte auch dieses Problem. Habe dann die Rechnungen und die Leistungsnachweise bei der Krankenkasse angefordert. Musste dann leider feststellen, dass uns der Betreuungsdienst betrogen hat.

      Antworten
  3. Ann
    Ann sagte:

    Wir wurden von einem Senioren- Betreuungsdienst betrogen. Es wurde über Pflegesachleistungen abgerechnet, obwohl ausreichend Entlastungsbudget vorhanden war. Dies wurde ohne mein Wissen angespart und über zusätzliche Rechnungen abgegriffen. Dazu wurden Leistungsnachweise gefälscht und fast die doppelte Stundenzahl abgerechnet. Dadurch wurde meiner Mutter das Pflegegeld gekürzt. Gibt es eine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen? Zivilrechtliche Klage? Strafanzeige habe ich bereits gestellt. Die Krankenkasse kümmert sich nicht.

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Wenn kein entsprechender Leistungsnachweis am Monatsende für den Pflegedienst unterschrieben wurde, mit dem die erbrachten Leistungen bestätigt wurden, kann dies angefochten werden. Ist der Leistungsnachweis vom Versicherten oder dessen Vertreter unterschrieben worden, gilt die Leistung als erbracht und kann mit der Kasse abgerechnet werden. Sie können sich auf jeden Fall an die Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes der Kassen wenden und eine anlassbezogene Überprüfung des Pflegedienstes, wegen Abrechnungsbetrugs, erwirken.

      Antworten
  4. Lis
    Lis sagte:

    Pflegesachleistungen wurden abgerechnet, die so nicht erbracht wurden. Beispiel hierfür ist das Erwärmen von Speisen, obwohl diese bereits erwärmt geliefert werden. Auch wurden körperbezogene Pflegemaßnahmen morgens, mittags, abends abgerechnet. Erbracht wurde: morgens: Unterstützung beim Waschen und Ankleiden, mittags: Essen liefern, abends: Essen zubereiten (Schnitte).

    Antworten
  5. Dagmar
    Dagmar sagte:

    Habe schriftlich Vetrag bei Pflegrad 1 vorliegen, 2 Std 2xmonatlich , Stunde 30 Euro plus 5 Euro Fahrkosten, also 125 Euro pro Monat.Wie sich jetzt durch einen dummen Zufall herausstellte, hat der Pflegedienst im ersten Monat auch 125 Euro abgerechnet, danach monatlich 140 Euro.Auf meine Rückfrage wieso erhielt ich doch tatsächlich die Antwort, normalerweise wäre der Stundenlohn höher als vereinbart, und da sich herausgestellt hätte, das ich noch ein Restbudget hatte, habe man eben darauf zurückgegriffen.Die Krankenkasse hält sich wie immer raus, so kann anscheinend jeder abrechnen wie er will.Ich habe den Pflegedienst jetzt aufgehört, den Zuviel abgerechneten Betrag innerhalb 10 Tagen zu erstatten.Bin gespannt wie es weiter geht.

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  6. Schnecke
    Schnecke sagte:

    Leider wird mit diesem Entlastungsbetrag sehr viel Schindluder getrieben 😢 auch das Hauswirtschaftskräfte zum duschen der Patienten ohne Ausbildung geschickt werden , finde es schon kriminell wie es bei manchen abgeht 😡anstatt richtige Betreuung für den Betrag anzubieten , kommt nur die Hauswirtschafterin 😢die soziale Kontakte werden alle unterbunden 😢

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  7. Sara
    Sara sagte:

    Haben seit 2 Monaten die Pflege keine richtige Behandlung alles geht schnell schnell darauf die Frage warum ja keine Zeit Pflege Stufe 3 wird komplett ausgeschöpft frühstücken ist schon vorbereitet durch mich mittags essen warm gemacht was schon gekocht ist abends Stulle
    Ohne was zu tun Hauswirtschaft Bereiche werden nach Lust und Laune gemacht jeder schiebt es auf denn andern Mitarbeiter
    Mann muss teils abends hinter putzen und aufräumen um einer Routine wieder rein zu bekommen
    Wenn keiner zu Hause ist wird vom Chef auf denn Patienten eingeredet
    Bin mehr als unzufrieden
    Wie soll man da vorgehen und angeblich ist von dem Pflege Geld nichts übrig

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Melden Sie sich doch einfach bei uns telefonisch zu den Bürozeiten, Fragen, für jeden lesbar über den Blog zu beantworten ist nicht schön. Lieben Dank!

      Antworten
  8. Maritta Graf-Friedrich
    Maritta Graf-Friedrich sagte:

    Wer kann mir bitte weiter helfen. Meine Mutti hat über einen mobilen Pflegedienst wöchentlich eine Unterstützung für 1 Stunde in haushaltsnahen Dienstleistungen, Reinigung der Wohnung. Hierbei wird 1 Stunde berechnet, obwohl die Mitarbeiterin nur 45 Minuten die Leistungen erbringt, danach die Doku schreibt und bereits nach 50 min zum nächsten Klienten unterwegs ist, da sie es ansonsten von der Fahrzeit nicht schafft. Alle anderen Faktoren muss ich selbst noch einmal prüfen, da der Pflegegrad von 2 auf 3 erhöht wurde und die 125€ voll ausgeschöpft werden.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Guten Tag Fr. Graf-Friedrich, melden Sie sich doch unverbindlich telefonisch zu unseren Bürozeiten, ich sehe was ich für Sie tun kann & versuche auf Ihre Fragen einzugehen.

      Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Danke für Ihre Anfrage. Weisen Sie doch die Hauswirtschaftskraft zuerst freundlich auf die noch nicht erreichte, volle Stunde hin. Wenn dies nicht zielführend ist, kontaktieren Sie die Pflegedienstleitung, als Vorgesetzte, mit dem Problem. Ich denke, da es sich nur um wenige Minuten Differenz handelt, ist das Problem auf diesem Weg lösbar.

      Antworten
  9. Okolowitz
    Okolowitz sagte:

    Nach gut zwei Jahren nachdem mein Vater verstorben ist ist mein Mutter mit pflegegrad 2 noch bei dem gleichen Pflegedienst und jetzt urplötzlich kommen Rechnungen. Ich konnte es mir nicht erklären und habe da der Tag angegeben war bei der Apotheke und beim Arzt angerufen und mir wurde gesagt das zu diesem Zeitpunkt kein Pflegedienst dagewesen ist. Habe darauf hin beim Pflegedienst angerufen und um Klärung gebeten darauf hin hat man sich geäußert ob ich denen was unterstellen würde und auch gesagt man würde jetzt genauer hingucken und vielleicht würde man noch was finden und es würde dann teurer. Gesagt getan heute kam noch eine Rechnung für einen nächtlichen Einsatz. Wie soll ich mich verhalten?

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Guten Tag Hr. Okolowitz,
      ich empfehle Ihnen sich an die Beschwerdestelle der Qualitätsaufsicht des in Ihrem Bundeslands ansässigen Medizinischen Dienstes der Krankenkasse zu wenden, diese wird der Beschwerde hinsichtlich eines im Raum stehenden Abrechnungsbetrugs nachgehen. Weiterhin würde ich keine angeblich offnen Rechnungen für nicht nachweislich erbrachte Leistungen des ambulanten Pflegedienstes begleichen, sondern abwarten und die Situation eskalieren lassen. informieren Sie den Pflegedienst am besten auch schriftlich über Ihr Vorhaben und erklären Sie kurz, daß es keine rechtliche Grundlage, die beweisbar ist, für die angeblich offenen Forderungen gibt.

      Antworten
  10. Susanne
    Susanne sagte:

    Seit 1. Nov. 2022 ist ein Pflegedienst für meine Mutter (Pflegegrad 4) tätig. Auf Drängen meiner Mutter wurden ihr erst Ende Dezember 2 Kostenangebote vorgelegt, weil meine Mutter endlich wissen wollte, was an Kosten auf sie zukommen würden. Ein Angebot war nach Leistung, das andere nach Zeit. Meine Mutter hat sich für die kostengünstigere Lösung nach Leistung entschieden und dieses Angebot unterschrieben. Der Pflegedienst hat trotzdem alle Rechnungen (ohne nochmalige Absprache) nach Zeit abgerechnet und die Zeit für Häusliche Krankenpflege dabei aber nicht abgezogen, sondern die Anwesenheitszeit der Pfleger voll übernommen, oft sogar mehr Zeit berechnet, als die Anwesenheitszeit der Pfleger überhaupt gewesen ist. Die Krankenkasse bekommt vom Pflegedienst mtl. Rechnungen über knapp 2.000 EUR für Häusliche Krankenpflege, meiner Mutter wird diese Leistung auch noch mal zusätzlich als Zeit in Rechnung gestellt. Trotz ihres Pflegegrades 4 zahlt meine Mutter noch ca. 1.000 EUR Eigenleistung, für 2 Pflege-Einsätze täglich, obwohl der Hauptteil der Zeit für Häusliche Krankenpflege draufgeht.

    Meine 86-jährige Mutter hat immer die Leistungsnachweise unterschrieben, weil sie damit bestätigen wollte, dass jeden Morgen und Abend ein Pfleger da war. Was sonst noch dort stand, war für sie nicht interpretierbar. Dass die dort aufgeführten Zahlen mit Zeitblöcken multipliziert wurden, wusste sie nicht, da sie ja auch von der eigentlich vereinbarten Abrechnung nach Leistung ausgegangen war.

    Haben wir grundsätzlich eine Chance, das von meiner Mutter zu viel gezahlte Geld zurück zu holen?

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Sehr schwierig, da mit der Unterschrift auf dem monatlich vorgelegten Leistungsnachweis des ambulanten Pflegedienstes, die erhaltenen und erbrachten Leistungen schriftlich bestätigt worden sind.
      Man kann den Fall bei Unklarheiten höchsten an die Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen weitergeben, dieser ist für die Qualitätssicherung der Pflegedienste und auch für Beschwerden der richtige Ansprechpartner.

      Antworten
      • Susanne
        Susanne sagte:

        Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich hatte gehofft, dass die Rechnungen aufgrund des anders vereinbarten Angebotes vielleicht in der Form keine Gültigkeit haben. Wir werden auf die Beschwerdestelle zugehen …

        Darf ich noch etwas ergänzend fragen? Meine Mutter ist momentan in der Klinik. Dadurch ist noch die Unterschrift unter dem Leistungsnachweis für Juni offen. Die Inhaberin des Pflegedienstes drängt auf die Unterschrift. Kann sich meine Mutter darauf berufen, nicht zu unterschreiben, weil grundsätzlich eine Abrechnung nach Leistung vereinbart worden ist – und entsprechend eine Abrechnung nach Leistung verlangen?

        Wobei das Angebot nach Leistung – lt. einer Bekannten, die auch in der Pflege tätig ist – auch fragwürdig ist, weil dort die Komplexgebühr (LK100) mit 640,15 EUR aufgeführt ist und zusätzlich LK102, LK103 und LK107. Lt. der Bekannten ist das dann doppelt abgerechnet. Hat die Bekannte recht? Im Internet ging für mich als Laie nicht ganz klar hervor, ob beides aufgelistet sein darf.

        Noch eine letzte Frage: Wir haben im Nachhinein erfahren, dass die Versorgung eines suprapub. Katheters eine Kassenleistung über eine Verordnung wäre. Hätte uns der Pflegedienst darauf aufmerksam machen MÜSSEN oder muss ein Patient selber wissen, wofür Verordnungen möglich sind und hat Pech, wenn er das nicht wusste und die Kosten dafür dann selber trägt?

        Antworten
        • pflegeberatungmatheis
          pflegeberatungmatheis sagte:

          Die Inhaberin des Pflegedienstes möchte natürlich die Abrechnung fertig machen und an die Kasse weiterleiten. Natürlich unterschreiben Sie nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen, nicht pauschal für irgendwelche im Kostenvoranschlag vereinbarten Leistungen, lassen Sie den Leistungsnachweis entsprechend anpassen, wenn er nicht korrekt ist.
          Die wenigsten pflegedienstleitungen sind in der Lage einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung der kombinierbaren Leistungen zu erstellen. ohne diesen gesehen zu haben, gebe ich Ihrer Bekannten, die auch in der pflege arbeitet recht, nicht alle Punkte sind auch untereinander kombinierbar, konfrontieren Sie ruhig die Leitung des Pflegedienstes mit diesen Punkten und verlangen eine entsprechende Anpassung.

          Der Verbandwechsel bei einem suprapubischen Blasenekatheter wird über die HKP-Verordnung erbracht & abgerechnet.
          Das Entleeren erfolgt als Punkt der sich Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung nennt, könnte auch über den Punkt Entsorgen von Ausscheidungen erfolgen, wie gesagt, jedoch nicht der Wechsel des Verbandes.

          Wir berechnen kurze Dienstleistungen nicht, helfen immer gerne & umgehend, es wäre super lieb wenn Sie sich eine Minute Zeit für eine positive Bewertung auf Google unter folgendem Link nehmen würden:

          https://g.page/r/CcHW-kB31uo9EAg/review

          Lieben Dank,

          M. Matheis

          Antworten
          • Susanne
            Susanne sagte:

            Noch mal herzlichen Dank!

            Ja, mit Versorgung meinte ich ausschließlich den Verbandswechsel 2x wöchentlich. Hierzu hatte der Pflegedienst uns nicht gesagt, dass er eine Verordnung dafür bräuchte – und wir wussten nicht, dass der Verbandswechsel als HKP abgerechnet werden kann. Somit ist diese Leistung meiner Mutter berechnet worden und nicht der Kasse – und meine Frage war dazu, ob Pflegedienste die Patienten darauf hinweisen MÜSSEN, wenn Leistungen über Verordnungen abgerechnet werden können, damit der Patient Verordnungen in die Wege leiten kann und nicht selbst die Kosten tragen muss.

            Eine positive Google Bewertung folgt sehr gerne noch …

  11. Sister
    Sister sagte:

    Darf ein Klient überhaupt den Leistungsnachweis unterschreiben, wenn er einen gesetzlichen Betreuer hat oder wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt?

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Das hängt davon ab, ob die Person noch geschäftsfähig und unterschriftsberechtigt ist oder ob dies durch den gesetzlichen Betreuer erfolgen muss, da dies aberkannt wurde. Bei einer Vollmacht gibt es eine ergänzende Person, welche auch unterschreiben dürfte.

      Antworten
  12. Ropte
    Ropte sagte:

    Das Finanzamt fordert von meiner Mama 87 Jahre die Steuererklärung der letzten 3 Jahre. Da ich die Rechnungen der Pflegekasse noch Mals in Kopie PDF angefordert habe, will die Pflegetagesstätte eine Gebühr von 60 €, darf sie das überhaupt?

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Es besteht natürlich für den Pflegeanbieter ein nicht zu unterschätzender Zeitaufwand, wenn Rechnungen der letzten 3 Jahre herausgesucht und gedruckt und verschickt werden müssen. Hierfür wird Ihnen voraussichtlich der entsprechende Zeitaufwand der Bürokraft in Rechnung gestellt, dies obliegt dem Betreiber.

      Antworten
  13. Christine Kaffl
    Christine Kaffl sagte:

    Sehr gute Tipps. Vielen Dank dafür.
    Wir haben gerade das Thema mit den Investitionskosten. 6,54% werden hier abgerechnet – von den Pflegeleistungen inkl. Anfahrtskosten. Dürfen Investitionskosten auch auf die Anfahrtskosten berechnet werden?
    Im Vertrag heißt es: “Die gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitions-Aufwendungen betragen:
    – Euro … Pflege täglich
    – Euro … je Abrechnungspunkt bei Vergütung nach Leistungskomplex
    – Euro … je Einsatz
    – Euro … je Minute/Stunde bei Vergütung nach Zeitaufwand
    – Euro … Ausbildungsumlage
    Hinweis: es sind keine Beträge im Vertrag vermerkt. Es seht so drin, wie oben angegeben.
    Hat da jemand einen Hinweis oder hatte auch schon das Problem?

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Die Investistionskosten dürfen pauschal angerechnet werden, nicht nur nur auf die Anfahrt bezogen, es findet voraussichtlich ja auch eine Leistung in Kombination mit der abgerechneten Anfahrt statt. Zusätzlich sollten die im Kostenvoranschlag vereinbarten Leistungen auf die Pflege und/oder Betreuung aufgeführt sein, welche am jeweiligen Wochentag mit Ihnen zusammen vereinbart worden sind.

      Antworten
      • Christine Kaffl
        Christine Kaffl sagte:

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Dass wir Investitionskosten auf die Leistungen zahlen müssen war uns klar. Mir ging es speziell um die Anfahrt und ob wir darauf Investitionskosten zahlen müssen. Meine Frage ist damit beantwortet. Sie haben mir sehr geholfen. Klarheit ist immer gut. Vielen Dank nochmal und eine gute Zeit… Herzliche Grüße

        Antworten
  14. Yildiz Ergün
    Yildiz Ergün sagte:

    Hallo,
    ich habe folgendes Anliegen: mein Vater wird von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Er erhält häusliche Krankenpflege nach SGB V mit An- und Ablegen von Kompressionverbänden und Medikamentengabe. Die häusliche Krankenpflege wird mit 3x täglich mit der Krankenkasse abgerechnet. Zusätzlich erhält mein Vater Pflegesachleistungen nach SGB XI. Auch für die Pflegesachleistungen wird mein Vater 3x täglich versorgt. Für diese beiden Versorgungen ( SGB V und SGB XI) kommt immer nur eine Pflegekraft, die beide Versorgungen in einem Einsatz ausführt. Darf dann der Pflegedienst für beide Versorgungen die Wegepauschalen berechnen? Ist das dann nicht eine Doppelfinanzierung? Der Pflegedienst berechnet für die Einsätze die vollen Wegepauschalen bzw. Einsatzpauschalen. Ich habe den Pflegedienst darauf aufmerksam gemacht, dass sie doppelt abrechnen, die haben allerdings die Ansicht, dass dies so korrekt ist. Wie komme ich an eine Vergütungsvereinbarung, aus der ersichtlich ist, dass dies korrekt ist?

    Antworten
  15. Petra
    Petra sagte:

    Hallo,
    meine Mutter wird vom ambulanten Pflegdienst versorgt. Sie hat Pflegegrad 3. Der Pflegedienst kommt zweimal die Wochen zur Ganzkörperpflege und einmal die Woche um die Reinigung der Wohnung vorzunehmen. Im letzten Jahr hat der Pflegedienst die Entlastungspauschale beantragt. Der Entlastungsbetrag wurde von Mai 2020 nicht abgerufen. Auf Nachfrage wieso sie den Entlastungsbetrag monatlich abrufen hieß es nur es wird alles teurer sonst bleibt nichts mehr übrig. Ich betreue meine Mutter neben dem Pflegedient. Wir haben keine Rechnung vom Pflegedienst erhalten. Im Anhang vom Pflegevertrag war dann ein Kostenvoranschlag. Entlastungsbetrag: Einheit: 15 min Anzahl: 10 Preis: 14.00 € mehr steht da nicht. Auf Nachfrage ziemliches hin und Her Gerede.
    Es wird auch ein Ausbildungszuschlag abgerechnet. Dieser Pflegedienst macht aber nicht mehr als vorher ohne Entlastungsbetrag. . Ich habe sehr viel Achtung vor dem Pflegepersonal und es soll auch gut bezahlt werden nur wenn man das Gefühl hat es wird betrogen ist das kein guten Gefühl.

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Vielen Dank für ihren Kommentar.
      Die Ausbildungszulage wird mittlerweile von allen ambulanten Pflegediensten angerechnet, was rechtens ist.
      Dem Entlastungsbetrag, wenn er abgerechnet wird, müssen Leistungen dafür zu Grunde liegen, sonst können Sie dieses gerne bei der Kasse reklamieren und auch auch seit 01.01.2024 die vom Pflegedienst eingereichten Rechnungen gegen prüfen und gegebenenfalls reklamieren!

      Antworten
  16. Franz
    Franz sagte:

    Hallo,
    mein Vater erhält vom Pflegedienst die kleine Körperpflege und zusätzlich verordnete Medikamentengabe. Der Pflegedienst benötigt hierzu 5 bis 23 Minuten. Ist das so akzeptabel? Gibt es hierzu Zeitvorgaben und was ist, wenn diese überschritten werden? Wobei für mich 5 Minuten für die beiden Maßnahmen zuwenig sind.

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Vielen dank für Ihren Kommentar, ich habe früher selbst sehr lange ambulante Pflegedienste geleitet, es gibt grundsätzlich keine vorgegebene verbindliche Zeitvorgabe, dies kalkuliert die jeweilige Pflegedienstleitung und orientiert sich in der Regel an Standardwerten. Große Körperpflege + Medikamentengabe würde ich mit ca. 30 – 35 Minuten kalkulieren, wenn nur ein Körperteil gewaschen wird, beispielsweise der Intimbereich und ich einem pflegebedürftigen Menschen beim Ankleiden helfe, was eine kleine Unterstützung darstellt, würde ich von 15 – 20 Minuten ausgehen, inkl. Verabreichen der Medikation. Nehmen Sie am besten den Stundensatz des Pflegedienstes, teilen diesen durch 12, dann haben Sie einen ungefähren Wert, wie teuer 5 Minuten sind. Dann anhand der Leistungssätze für die Versorgung im Kostenvoranschlag überlegen, wieviel verdient der Pflegedienst für die erbrachten Leistungen, daraus kann man eine grobe Zeitvorgabe errechnen.

      Antworten
      • Franz
        Franz sagte:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also kann ich davon ausgehen, daß bei 5min keine kleine Körperpflege gemacht wurde. Nach Rücksprache erhielt ich die Antwort, daß ja bei einer “Zeitüberschreitung” mir nicht die Kosten zusätzlich berechnet werden. Ist das überhaupt zulässig und unter welcher Abrechnungsposition?

        Antworten
        • pflegeberatungmatheis
          pflegeberatungmatheis sagte:

          Wir sind aktuell im Urlaub, deswegen die jetzt verzögerte Antwort…Bei 5 Minuten ist in der Realität niemand in der Lage jemandem für eine kleine Wäsche, höchstens im Bereich der Hände, zu helfen, Fußbad, Intimbereich eher unwahrscheinlich…Der Punkt der Zeitüberschreitung der Zeitvorgabe der Pflegedienstleitung für die Versorgung des Menschen ist doch eine Frage der Kulanz, wenn ein älterer Mensch eben langsamer ist, sollte man das akzeptieren, ja natürlich steht für einen Pflegedienst die Wirtschaftlichkeit auch im Vordergrund, ich kann nicht Leistungen bei diesem beanspruchen, mit denen er höchstens 10 Minuten verrechnen kann, gesehen auf den Stundensatz und erwarten er bleibt beispielsweise 30 Minuten, wenn er nur Leistungen für 10 Minuten finanzieren kann. Eine bessere und oft auch praktikablere Möglichkeit ist ein Kostenvoranschlag nach zeit. Sie kaufen beispielsweise morgens 15 Minuten, dann ist keiner gestresst, die Transparenz ist eindeutiger und auch der Patient kann etwas flexibler versorgt werden, wenn beispielsweise mal zusätzlich der Müll entsorgt oder der Briefkasten zusätzlich geleert werden muss. Eine deutliche Zeitüberschreitung führt natürlich zu einem Defizit welches der Pflegedienst nicht abgerechnet bekommt oder als zusätzlichen 5 oder 10 Minuten Zeitaufwand in Rechnung stellen kann, beispielsweise für hauswirtschaftliche Leistungen.

          Wir berechnen kurze Dienstleistungen nicht, helfen immer gerne & umgehend, es wäre super lieb wenn Sie sich eine Minute Zeit für eine positive Bewertung auf Google unter folgendem Link nehmen würden:

          https://g.page/r/CcHW-kB31uo9EAg/review

          Lieben Dank!

          Antworten

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