Pflegereform 2025 – Was sich durch den 2. Teil ändert
Was ändert sich durch den 2. Teil der Pflegereform 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 tritt der zweite Teil der Pflegereform in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die pflegebedürftigen Menschen, pflegenden Angehörigen und Pflegefachkräften zugutekommen sollen. Mit dieser Pflegereform reagiert die Bundesregierung auf die wachsenden Herausforderungen im Pflegebereich: steigende Kosten, Personalmangel und eine alternde Gesellschaft.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Neuerungen die Pflegereform 2025 mit sich bringt, wie sie sich auf die Pflege in Deutschland auswirkt und welche Chancen und Herausforderungen zu erwarten sind.
Überblick: Ziele des 2. Teils der Pflegereform 2025
Die Pflegereform 2025 setzt auf folgende Kernpunkte zur Verbesserung der Leistungen:
•Finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und Angehörigen durch höhere Leistungen.
•Attraktivere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zur Bekämpfung des Personalmangels.
•Förderung der häuslichen Pflege, um stationäre Einrichtungen zu entlasten.
•Mehr Flexibilität und Digitalisierung im Pflegesystem.
Durch diese Maßnahmen soll eine nachhaltige und gerechte Pflegeversorgung für alle Betroffenen verbessert und sichergestellt werden.
1. Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2025
Die steigenden Lebenshaltungskosten und der höhere Pflegebedarf machen eine Anpassung der Pflegeleistungen unumgänglich. Die Pflegereform sieht daher eine deutliche Erhöhung der Geld- und Sachleistungen vor.
Pflegegeld ab 01.01.2025
Das Pflegegeld wird angehoben, gestaffelt nach Pflegegraden:
•Pflegegrad 2: von 332 € auf 347 €
•Pflegegrad 3: von 572 € auf 599 €
•Pflegegrad 4: von 764 € auf 800 €
•Pflegegrad 5: von 946 € auf 990 €
Pflegesachleistung ab 01.01.2025
Die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste wird ebenfalls aufgestockt. Dies ermöglicht eine intensivere Betreuung und entlastet Angehörige.
Pflegesachleistungen 2025:
- Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.431 Euro auf 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Pflegepläne und stellen Sie sicher, dass die neuen Leistungen der Pflegereform 2025 berücksichtigt werden.
Leistungen für die vollstationäre Pflege ab 01.01.2025
Vollstationäre Pflege heißt Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer ähnlichen Einrichtung. Für die reinen Pflegekosten zahlt die Pflegeversicherung einen Festbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.
Erhöhung der Leistungen für die vollstationäre Pflege 2025:
- Pflegegrad 2: Von 770 Euro auf 805 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.262 Euro auf 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.775 Euro auf 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: Von 2.005 Euro auf 2.096 Euro
2. Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung Pflegebedürftiger. Um diese Gruppe zu unterstützen, wurden mehrere Neuerungen eingeführt:
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege ab 01.07.2025
Die Dauer der Verhinderungspflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht, um pflegenden Angehörigen mehr Zeit zur Erholung zu geben. Zudem wird das Verfahren für die Beantragung deutlich vereinfacht. Es entfällt die bisher angewendete Vorpflegezeit von 6 Monaten. Weiterhin ist jetzt durch das Gemeinsame Jahresbudget nicht mehr nur 50% der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit der jeweils anderen Leistung kombinierbar, sondern 100% werden gemeinsam für eine Leistung abrechenbar, wenn die andere Leistung nicht im laufenden Versicherungsjahr genutzt wurde. Es stehen also insgesamt 3539,- Euro jährlich zum flexiblen Einsatz zur Verfügung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
Unter gewissen Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für Maßnahmen zur barrierearmen oder barrierefreien Umgestaltung des Wohnumfelds einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Dieses gilt für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1.
Die Erhöhung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung beträgt ab 01.07.2025 für alle Pflegegrade von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.
Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen 2025
Der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung sind Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen. Mit dem Zuschlag soll dauerhaft eine organisatorische Präsenzkraft finanziert werden und die Anschubfinanzierung dient der einmaligen Anpassung des Wohnraums.
Erhöhung der Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen ab 01.07.2025:
- Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: Bisher 214,- Euro auf 224,- Euro monatlich.
- Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade: Bisher 2.500,- Euro auf 2.613,- Euro pro pflegebedürftige Person.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 2025
Alle pflegebedürftigen Personen die zu Hause gepflegt werden haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für bis zu 40,- Euro monatlich. Zu den zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Pflegehandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
Erhöhung des Budgets für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 01.07.2025 von 40,- auf 42,- Euro monatlich.
3. Bessere Betreuung von Menschen mit Demenz
Die Zahl der Menschen mit Demenzerkrankungen steigt stetig. Der zweite Teil der Pflegereform 2025 setzt daher auf eine verbesserte Versorgung dieser Patientengruppe.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Ab 2025 erhalten Menschen mit Demenz unabhängig vom Pflegegrad Zugang zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten.
Tagespflege für Demenzpatienten
Die Kapazitäten in Tagespflegeeinrichtungen werden ausgeweitet, sodass Angehörige entlastet und die Betroffenen tagsüber besser betreut werden können.
Erhöhung der Tages- und Nachtpflege 2025:
Die Leistungen im Bereich der Tagespflege und auch der Nachtpflege werden wie folgt finanziell angepasst:
• Pflegegrad 2: Von 689 Euro auf 721 Euro
• Pflegegrad 3: Von 1.298 Euro auf 1.357 Euro
• Pflegegrad 4: Von 1.612 Euro auf 1.685 Euro
• Pflegegrad 5: Von 1.995 Euro auf 2.085 Euro
Schulungen für Angehörige
Neue Schulungsangebote helfen Angehörigen, den Umgang mit Demenzerkrankten zu erleichtern und die Pflege kompetent zu gestalten.
4. Digitalisierung der Pflege
Ein zentrales Element der Pflegereform ist die Förderung digitaler Lösungen, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Bürokratie zu reduzieren.
Pflege-Apps
Pflege-Apps sollen Angehörige bei der Organisation der Pflege unterstützen, Termine koordinieren und die Kommunikation mit Pflegediensten erleichtern.
Telemedizin
Die Reform fördert den Ausbau der Telemedizin, insbesondere in ländlichen Regionen. So können Pflegebedürftige und Angehörige schneller ärztlichen Rat erhalten, ohne lange Wege auf sich nehmen zu müssen.
5. Verbesserungen für Pflegekräfte
Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stehen im Fokus, um den Beruf attraktiver zu machen und den Personalmangel zu bekämpfen.
Höhere Gehälter
Pflegekräfte in tarifgebundenen Einrichtungen profitieren von Gehaltserhöhungen. Ziel ist es, Pflegeberufe konkurrenzfähiger zu machen.
Arbeitszeitmodelle
Flexiblere Arbeitszeitmodelle und zusätzliche Urlaubstage sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern.
Förderung der Ausbildung
Die Pflegereform setzt auf eine Intensivierung der Ausbildungsförderung, um den Beruf für junge Menschen attraktiver zu machen.
6. Finanzierung der Pflegereform
Die Umsetzung der Reform erfordert erhebliche finanzielle Mittel. Um dies zu gewährleisten, plant die Bundesregierung folgende Maßnahmen:
•Beitragserhöhungen: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab 2025 schrittweise angehoben.
•Bundeszuschüsse: Der Staat unterstützt die Pflegekassen mit zusätzlichen Mitteln.
7. Herausforderungen und Ausblick
Die Pflegereform bringt viele positive Neuerungen, steht jedoch auch vor Herausforderungen:
•Umsetzung der digitalen Lösungen: Der Ausbau der Infrastruktur könnte in ländlichen Regionen länger dauern.
•Deckung des Finanzbedarfs: Höhere Beitragssätze könnten auf Widerstand stoßen.
Trotz dieser Hürden ist die Reform ein wichtiger Schritt, um die Pflegeversorgung in Deutschland zukunftssicher zu machen.
Fazit
Der zweite Teil der Pflegereform ab dem 1. Januar 2025 bringt umfassende Änderungen, die Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte gleichermaßen entlasten sollen. Höhere Leistungen, mehr Flexibilität und eine stärkere Digitalisierung bieten zahlreiche Vorteile.
Um die neuen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, sollten Betroffene frühzeitig prüfen, wie sich die Änderungen auf ihre individuelle Pflegesituation auswirken.
Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen unser Expertenteam gerne zur Verfügung.
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Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!
Inhaltsverzeichnis
- Was ändert sich durch den 2. Teil der Pflegereform 2025?
- Überblick: Ziele des 2. Teils der Pflegereform 2025
- 1. Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2025
- Pflegegeld ab 01.01.2025
- Pflegesachleistung ab 01.01.2025
- Leistungen für die vollstationäre Pflege ab 01.01.2025
- 2. Entlastung für pflegende Angehörige
- Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege ab 01.07.2025
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen 2025
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 2025
- 3. Bessere Betreuung von Menschen mit Demenz
- Erhöhung der Tages- und Nachtpflege 2025:
- 4. Digitalisierung der Pflege
- 5. Verbesserungen für Pflegekräfte
- 6. Finanzierung der Pflegereform
- 7. Herausforderungen und Ausblick
- Fazit
Sehr informativer, übersichtlicher Artikel. Es gibt ja offenbar eine leichte finanzielle Anpassung, die laut Zahlen, wieder nur ein Tropfen auf den heissen Stein darstellt, jedoch kaum mehr pflegerische Unterstützung darstellt. Immerhin ist diese jedoch bei der Nutzung der Verhinderungspflege jetzt eine bessere Möglichkeit der Nutzung und Entlastung für mich selbst.
Vielen Dank für den wertvollen Beitrag von Ihrer Seite!