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Inkontinenz – Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Inkontinenzpauschale der Krankenkasse nutzen


In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die bei bestehender Inkontinenz die Inkontinenzpauschale nutzen und sich eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse anteilig dafür sichern.

Viele Menschen leiden ab einem fortgeschrittenen Alter unter Inkontinenz, vorwiegend Harninkontinenz. Die ersten Zeichen einer Blasenschwäche zeigen sich in From von geringen Harnabgängen beim Niesen, Husten oder Lachen.

Oft ziehen sich Betroffene aus Scham aus dem gesellschaftlichen Leben zurück, gehen nicht mehr ins Kino, Theater oder finden Ausreden sich mit Freunden zu treffen.

Dies ist jedoch unnötig, moderne Hilfsmittel für die Inkontinenzversorgung schaffen Sicherheit ein unbeschwertes, aktives Leben weiterzuführen.

Hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der anfallenden Kosten für die notwendigen Produkte.

Grundlage für die Kostenbeteiligung bei Inkontinenz:

Sie benötigen ein Inkontinenzrezept, welches Ihnen Ihr Hausarzt ausstellen kann.

Je nach Krankenkasse fällt die Inkontinenzpauschale unterschiedlich aus, diese liegt in der Regel zwischen 30 – 60 Euro monatlich.

Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme von Ihrem gewählten Tarif ab.

In diesem Fall setzen Sie sich bitte direkt mit der Krankenkasse in Verbindung und erfragen die Möglichkeiten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei Inkontinenz durch die Krankenkasse:

Grundsätzlich unterscheiden die Krankenkassen zwischen Inkontinenzformen, Harn- und oder Stuhlinkontinenz. 

Zusätzlich differenziert die Krankenkasse zwischen folgenden drei Fallgruppen:

Notwendige Informationen für die Kasse auf dem Inkontinenz-Rezept:
  • Fallgruppe
  • Verordnungszeitraum, im Idealfall 12 Monate
  • Diagnose, beispielsweise starke Harninkontinenz
  • Vorlagen, Einlagen, Inkontinenz-Mobilhosen, geschlossene Windelhosen oder ein Produktname
  • Stückzahl der Hilfsmittel, beispielsweise 4 – 5 Stück pro Tag

Das Inkontinenz-Rezept muss eindeutige Informationen enthalten, um genehmigt zu werden. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass alle für die Krankenkasse relevanten Angaben beinhaltet sind!

Nachdem Ihnen Ihr Hausarzt das nötige Rezept ausgestellt hat, ist es Ihnen freigestellt, es über Anbieter im Internet oder einem niedergelassenen Sanitätshaus einzulösen bzw. sich beliefern zu lassen.

Wir beraten Sie gerne zu einer angemessenen Inkontinenzproduktauswahl!

Fazit:

Wie bekomme ich eine Kostenbeteiligung für Inkontinenzpauschale durch die Krankenkasse erstattet?

Sie benötigen ein Dauerinkontinenzrezept von Ihrem Hausarzt, mit Bezeichnung der Inkontinenzform (Harn / Stuhl), Verordnungszeitraum, Art der Inkontinenz-Artikel und notwenige Menge pro Tag. Ihr Pflegeberater informiert Sie bei weiteren Fragen.

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Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

 

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