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Entlastungsleistungen & Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Welche Entlastungsleistungen gibt es für pflegende Angehörige aus der Pflegeversicherung


Hierzu möchte ich zuerst darauf eingehen, was Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige als Entlastungsmöglichkeit überhaupt sind und anschliessend erkläre ich Ihnen, wie Sie diese sinnvoll nutzen können und welche Kombinationsmöglichkeiten es gibt.

Als pflegender Angehöriger ist man täglich gefordert, man übernimmt die Verantwortung für einen nahen Angehörigen, stellt seine eigenen Bedürfnisse, Wünsche, ja sein ganzes Leben in den Hintergrund um jemandem mit seinen, aus Krankheit resultierenden Defiziten, zu helfen. Oft wird dabei vergessen, dass wir selbst keinen Maschinen sind. Im Gegensatz zu diesen benötigen wir Pausen, Auszeiten & Ruhezeiten, um buchstäblich unsere Batterien wieder aufgefüllt zu bekommen und uns anschließend wieder mit neuer Kraft und Energie unserer Aufgabe, der Pflegesituation, widmen zu können.

Den meisten Pflegenden ist es nicht bewußt, dass es bei Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausschließlich um die Unterstützung in Form von Pflegegeld geht. Es gibt unterschiedlichste weitere Entlastungsleistungen für die Pflege eines Angehörigen in den eigenen vier Wänden. Im folgenden Beitrag erkläre ich Ihnen, was Ihnen ausser dem Bezug von Pflegegeld für weitere Leistungen der Pflegeversicherung zu stehen. Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen: Verhinderungspflege | Tagespflege | Entlastungsbetrag


Entlastungsleistungen durch Tagespflege

Wussten Sie, dass jedem Pflegegrad das gleiche Pflegesachleistungsbudget für die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung ab dem Pflegegrad 2 zusteht? Am Beispiel eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bedeutet das, Sie beziehen einen Pflegesachleistungsbertrag von 796,- Euro monatlich. Ihnen stehen aus einem weiteren Topf zusätzlich 721,- Euro monatlich für die Nutzung einer Tagespflegeinrichtung zu, ohne das dies eine Konsequenz auf Ihr Pflegegeld hätte. Ihren Angehörigen tagsüber für ca. 6 – 8 Stunden in einer betreuten Einrichtung abzugeben, bedeutet nicht die Verantwortung für die Pflege nicht übernehmen zu können.

Nein, dem Gesetzgeber ist klar, dass Angebote wie dieses präventiv dazu gedacht sind, ein Ausbrennen, durch die tägliche Pflege und Verantwortung zu verhindern. 

Diese pflegefreie Zeit ist dafür gedacht, sich selbst um etwas Gutes zu kümmern, Entlastung zu erfahren, selbst Dinge & Termine erledigt zu bekommen ohne im Hinterkopf immer unter Zeitdruck an die auf einen wartende Pflegesituation zu Hause zu denken.  Auszeiten, Ruhephasen und Pausen sind notwendig und beugen Überforderung vor, sollen die eigenen Nerven schonen und Ihnen Zeit für sich selbst geben. Niemandem ist geholfen, wenn Sie selbst irgendwann nicht mehr können, nervlich zusammenbrechen oder aggressiv Ihrem Angehörigen gegenüber auftreten, da Sie absolut mit der Pflegesituation überfordert sind.

Entlastungsleistungen durch Verhinderungspflege

Eine weitere Möglichkeit um auch in einer Pflegesituation die Chance nutzen zu können einen Urlaub zu planen, ist der Topf mit dem Budget der Verhinderungspflege. Wenn Sie als primär Pflegender Urlaub buchen um sich zu erholen, kann in diesem Zeitraum für maximal 28 Tage die Verhinderungspflege genutzt werden, die Pflegeversicherung sieht hierfür weitere 1685,- Euro jährlich für maximal 28 Tage vor. Die Pflege kann in dieser Zeit durch einen ambulanten Pflegedienst, einen Bekannten oder einen Angehörigen der nicht im selben Haushalt lebt und nicht das Verwandschaftsverhältnis Grad 1 und 2 erfüllt erbracht werden.  Die erbrachten Leistungen werden bis zu einem Maximalbetrag von 1612,- Euro über die Pflegekasse des Versicherten erstattet. Dies ist auch der Fall, wenn Sie wegen Krankheit oder beispielsweise einer geplanten Operation im Krankenhaus sind und die Versorgung zu Hause auf diesem Weg weiter gewährleistet werden muss.

Bei der Nutzung der Verhinderungspflege ist beispielsweise mehrmals täglich die Pflegesituation durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt, wenn zusätzlich tagsüber eine Beaufsichtigung erfolgen muss, können sie diese Leistung auch mit der Tagespflege kombinieren und stellen somit sicher, das ein Tag fast komplett abgedeckt ist.

Entlastungsleistungen durch Entlastungsbetrag von 131,- Euro

Das Entlastungsbudget von monatlich 131,- Euro kann nicht nur für eine Haushaltshilfe, zu Ihrer Entlastung genutzt werden, sondern auch bei Menschen mit Demenz für eine stundenweise Betreuung. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit auszuspannen, sich mit Freunden zu treffen, ein Buch zu lesen oder einfach mal in Ruhe spazieren zu gehen. 

Diese stundenweise Betreuung kann über einen ambulanten Pflegedienst erfolgen, welcher nach Ihrer Absprache für eine oder mehrere Stunden eine Betreuungskraft für Ihren Angehörigen zu Ihnen nach Hause schickt. Diese übernimmt für den vereinbarten Zeitraum die Beaufsichtigung und Beschäftgung ihres dementen Angehörigen.

Wenn Sie privat Pflegegeld beziehen, haben Sie auch zusätzlich die Möglichkeit, dieses Geld für zusätzliche stundenweise Betreuung zu nutzen. Ambulante Pflegedienste können nicht nur nach Leistungen sondern auch nach Zeitaufwand abrechnen. Dies richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen.


Viele Informationen und eine Menge Input, wenn Sie mit der Nutzung und Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen und Entlastungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige überfordert sind, hilft ihnen jederzeit unsere Pflegeberatung. Wir erklären Ihnen in Ruhe und transparent wie Sie möglichst alle verfügbaren Entlastungsangebote nutzen, einsetzen und das vorgesehene Budget der Pflegeversicherung beantragen.

 

Entlastungsleistungen


Kontaktieren Sie uns auf gewohntem Weg telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage.

Wir haben Ihnen anschließend die Gesetzesgrundlage des Bundesministeriums für Gesundheit verlinkt, dort ist im Detail nochmals nachlesbar, worauf sich die Ansprüche ab Pflegegrad 2 der Entlastungsleistungen beziehen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg.html


Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen, nicht nur zu Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige als Entlastungsmöglichkeit, finden Sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir regelmässig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

 

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