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Eckdatenpapier zur erweiterten Pflegereform 2021 das Entlastungsbudget betreffend

Die Ideen, von Gesundheitsminister Spahn, im Eckdatenpapier zur Pflegereform 2021, für die neue Pflegereform Erweiterung bezogen auf das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige wurden vor kurzem über die BILD-Zeitung veröffentlicht. Wir fragen uns zurecht ob dies nicht primär eine Verschlechterung der bisherigen Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes darstellt, was uns hier als positive Neuerung verkauft wird.

Wenn dies ernsthaft das Ergebnis der GROKO darstellt, mit welchen ab 2021 das Entlastungsbudget geregelt ist, sollte sich aus allen Bereichen an der Pflege beteiligter, vor allem von den Leistungsbeziehern, den pflegenden Angehörigen, Widerstand zeigen!

Eine Übersicht der angedachten Reformpunkte:

  1. Pflegesachleistungen, Pflegegeld und das Budget für die Tagespflege sollen ab 07/2021 um 5 % angehoben werden. Ab 2023 zusätzlich jährlich um die Höhe der Inflationsrate.
  2. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird von 40,- Euro monatlich auf 60,- Euro erhöht.
  3. Die Verhinderungspflege kann auch ohne Vorpflegezeit von 6 Monaten, was bisher die Voraussetzung war, genutzt werden.
  4. Den Versicherten wird bei der Versorgung durch ambulante Pflegedienste zugestanden, die Kostenvoranschläge nach Leistungskomplexen oder Zeitkontingenten auswählen zu können.
  5. Wird eine 24h-Betreuungskraft im eigenen Haushalt für die Pflege genutzt, kann unter gewissen Voraussetzungen der Pflegesachleistungsbetrag zu 40% für die Finanzierung der Betreuungskraft umgewandelt werden.
  6. Leistungen aus dem Topf der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen flexibler genutzt werden können, hierfür ist ein Jahresbudget von 3300,- Euro vorgesehen.

Eckdatenpapier Pflegereform 2021

Was sich auf den ersten Blick als bereichernde Neuerung in diesem Eckdatenpapier liest, wirft bei genauerer Betrachtung Fragen und berechtigte Kritik auf.

Punkt 1 stellt keinen Reformpunkt dar, sondern eine Überprüfung der Pflegeversicherungsleistungen durch die Bundesregierung, welche im Gesetz alle 5 Jahre verpflichtend verankert ist, eine Erhöhung der angegebenen 5 % deckt gerade die inflationäre Entwicklung ab.

Punkt 2 ist die logische Konsequenz aufgrund der hohen, auch coronabedingten, Nachfrage und dem damit verbundenen Preisanstieg für Verbrauchsprodukte für die Pflege wie Handschuhe, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel. Die Pauschale wurde bereits vergangenen Sommer 2020 angehoben und wird nun nur dauerhaft bei 60,- Euro pro Monat bleiben, was abzusehen war.

Punkt 3 Die Vorpflegezeit von 6 Monaten die bisher für die Verhinderungspflege Bewilligung bindend war, wurde seit langen als nicht realitätsnah kritisiert und eine Abschaffung gefordert. Dieser Forderung wird nun endlich entsprochen.

Punkt 4 wurde bereits in einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Bayern, seit Jahren angeboten und umgesetzt, es handelt sich nun nur um eine für alle Bundesländer verbindliche Regelung, welche sinnvoll ist.

Punkt 5 könnte hoffentlich eine Diskussion und einen gesellschaftlichen Denkanstoß, bezogen auf den rechtlich fragwürdig geregelten Bereich der 24h-Betreuungskraftpflege, anregen.

Punkt 6 Die Neuerung der hundertprozentigen Kombination aus beiden Budgets, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege betreffend, welche bisher mit 50% kombinierbar waren, ist angemessen und wird seit langem gefordert. Seit dem Pflegestärkungsgesetz 2 profitierten beispielsweise Patienten mit kognitiven Einschränkungen nicht von dieser Möglichkeit, da diese nicht in der Lage waren diese Leistung der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können.


Resultierend aus den bisherigen Punkten kann man diese gesetzlich verankerten Neuerungen des Eckdatenpapiers als gute und sinnvolle Erweiterung des Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige ansehen. Die zwei folgenden Punkte sind jedoch eine massive Einschränkung und sollten mit breitem Widerstand kritisiert werden.


Ab 07/2022 sollen für die stundenweise Verhinderungspflege durch eine Ersatzpflegeperson nur noch maximal 40% des Budgets eingesetzt werden können, die restlichen 60% sollen der Ersatzpflege der für einen längeren Zeitraum verhinderten, privaten Pflegeperson vorbehalten bleiben. Sind zukünftig nur noch 40% des Verhinderungspflege Budgets flexibel nutzbar, stellt sich die Frage, was die Verbesserung der GROKO, bezogen auf die flexiblere Nutzung des neuen, grossen Entlastungsbudgets ist, wenn Familien nicht mehr frei entscheiden können, wie und in welchem Umfang sie den Verhinderungspflegebetrag einsetzen können. Möchte oder kann ein Angehöriger nicht auf eine urlaubs- oder krankheitsbedingte Vertretung zurückgreifen, bedeutet dies für ihn eine finanzielle Benachteiligung von ca. 45%, denn bisher wurden 2418,- Euro jährlich übernommen, die Neuregelung sieht nur noch 1320,- Euro vor.

Ein weiterer grosser Kritikpunkt ist die Kürzung des Budgets für die Tagespflege um 50%. Dieses soll ab 07/2022 bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen oder Geldleistungen entsprechend gekürzt werden. Hintergrund ist, daß viele Pflegeanbieter vermehrt kombinierte Angebote aus Betreutem Wohnen und Tagespflege anbieten und damit die falschen Anreize setzen. Ältere und / oder pflegebedürftige Menschen sehen in diesen Angeboten einen Nutzen durch mehr individuelle Freiheit und finanzielle Ersparnisse, ohne Abstriche in der Sicherheit der pflegerischen Versorgung zu haben.

Eine vorgesehene Reduktion des Budgets für Tagespflege um 50% bedeutet für einen Versicherten mit beispielsweise Pflegegrad 4 eine Mehrbelastung von jährlich 9672,- Euro!

Eine absolute Zumutung, wie wir finden.


Die Einsparung durch die Budgetreduzierung von 50% für die Tagespflegenutzung von noch im eigenen Haushalt gepflegten Menschen, stellt für die Pflegeversicherung eine jährliche Ersparnis von 500.000.000 Euro dar – eine Unverschämtheit dies als positive Neuerung und Reform, die von Nutzen für Versicherte und pflegenden Angehörige sei, darzustellen!


Stellt dies die Neuerung des Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige dar, mit denen uns eine Verbesserung in Aussicht gestellt werden soll?

Wir werden, aus unserer Sicht, für dumm verkauft und uns werden minimale, längst nötige, kleine Veränderungen in den ersten Punkten als Verbesserung verkauft, jedoch findet alles in allem eine massive Verschlechterung in wesentlichen Punkten zu Gunsten der Pflegeversicherung, bezogen auf deren Einsparprogramm statt. 

Gegen diese Maßnahmen muss sich Widerstand aus allen Interessensgruppen, Verbänden & Vereinen sowie von Betroffenen zeigen, dies kann so nicht ernst gemeint sein und hingenommen werden!


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Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

5 Kommentare
  1. Sabine Gottwald
    Sabine Gottwald sagte:

    Danke für diesen Beitrag. Ich lese Ihren informativen Blog regelmässig. Die geplanten Neuerungen sind unfassbar, wie soll sich denn irgendetwas an diesem Gesundheitssystem für die Patienten unter dem aktuellen Gesundheitsminister Spahn ändern? Es wird immer noch schlimmer.

    Antworten
  2. Vater
    Vater sagte:

    Ich bin als Betroffener durch die Tagespresse auf das Eckpunktepapier und die „Neuerungen“ aufmerksam geworden und da haben alle Alarmglocken zur Halbierung der Tagespflegeleistungen geläutet.
    Habe einfach bei Herrn Matheis zum Eckpunktepapier 2021 angerufen und habe schnell und sehr kompetente Auskunft und Antworten erhalten. Insgesamt scheint sich die Kritikalität wirklich „nur“ auf die stundenweise Verhinderungspflege durch eine Ersatzpflegeperson zu fokussieren. Die durch uns genutzten Tagelpflege durch ambulante Betreuung und die Pflegesachleistungen kann sich scheinbar im Umkehrschluss auf 5% Inflationsanpassung freuen.

    Im Telefonat gab es noch wertvolle Hinweise zum Umgang mit aktuellen Leistungen der Pflegekassen, top !!!

    Für alle, die in eine Pflegesituation kommen ist die Beratung (auch vor Ort) sicherlich eine sehr gute Option um diese zu Planen.

    Antworten
    • pflegeberatungmatheis
      pflegeberatungmatheis sagte:

      Vielen Dank, wir geben, wie in Ihrem Fall, auch gerne einmal eine nicht abgerechnete Beratung, wenn es sich zeitlich in einem vertretbaren Rahmen hält!

      Antworten

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