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Tagespflege | Entlastung für pflegende Angehörige

Tagespflege als Entlastung für pflegende Angehörige


In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie für die Pflege zu Hause, als pflegende Angehörige durch eine Tagespflegeeinrichtung Entlastung bekommen.


Ihre Belastungsgrenze ist durch die Pflegesituation Ihres Angehörigen erreicht ?

Eine Entlastung für einige Stunden tagsüber und Erholung für sich selbst ist dringend nötig?

Sie wissen nicht, wie Sie sich noch um eigene Termine, Alltagstätigkeiten und soziale Kontakte kümmern können?


Wir erklären Ihnen, wie Sie die Möglichkeit einer Tagespflege-Einrichtung zu Ihrer Entlastung nutzen.

  • Definition 
  • Konzept 
  • Kosten & Finanzierung der Tagespflege
  • Leistungen 

Tagespflege Seniorentagesstätte Tagespflegeeinrichtung

Definition Tagespflege oder Seniorentagesstätte:

Es handelt sich bei der teilstationären Tagespflege um eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Der Vorteil für pflegenden Angehörigen ist die Möglichkeit, Abstand zum belastenden Pflegealltag zu bekommen.

Dadurch haben Sie selbst die Chance sich um Termine, Alltagsarbeiten, die Pflege eigener sozialer Kontakte und vor allem Erholung zu kümmern.

Die Betreuungs- und Pflegekräfte strukturieren das Angebot durch Beschäftigungsmöglichkeiten. Es gibt vorgegebene Essens- und Ruhezeiten. Die Mitarbeiter achten selbstverständlich auf die individuelle notwendige Pflege. Um die medizinische Versorgung Ihres Angehörigen, brauchen Sie nicht zu sorgen. Tabletten werden beispielsweise verabreicht.

Mit anderen, unterschiedlich pflegebedürftigen Menschen, verbringt Ihr Angehöriger den Tag. Unter personeller Beaufsichtigung baut er somit selbst Kontakte auf und pflegt diese regelmäßig.

Ein spezieller Fahrdienst der Einrichtungen kümmert sich an den vereinbarten Tagen um den Transfer zur Tagespflege. Auch der Rücktransport wird übernommen, damit Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben.


Konzept einer Tagespflegeeinrichtung:

Bei diesem Angebot, ist eine personelle, durchgehende Anwesenheit einer Betreuungskraft vorausgesetzt, um Hilfestellung & Unterstützung zu geben. Die pflegebedürftige Person darf jedoch noch nicht auf kontinuierliche Pflege angewiesen sein, eine Restmobilität & Restselbständigkeit ist erforderlich.

Damit ist eine gewisse Homogenität, bezogen auf die Gruppenaktivitäten umsetzbar, es kommt nicht zum Ausschluß und Interaktionen können gefördert werden.

Die Tagespflege dient dem gemeinsamen Miteinander. Es besteht die Möglichkeit zu Gesprächen, Kontaktpflege und ist in Zeiten von Einsamkeit eine bereichernde Option für eingeschränkte, bedingt pflegebedürftige Menschen.


Unter folgenden Voraussetzung kann eine Tagespflege Einrichtung für pflegende Angehörige, für Ihre Entlastung, in Anspruch genommen werden:

  • Die Gefahr einer Mangelernährung besteht.
  • Die Person ist hochbetagt und alleinstehend.
  • Eine geistige / kognitive Beeinträchtigung besteht.
  • Bewegungseinschränkungen, welche die Alltagskompetenz beeinträchtigen.
  • Alltagskompetenzen bleiben erhalten oder werden wiederhergestellt.
  • Die Person muss transportfähig und nicht bettlägerig sein.

Kosten & Finanzierung der Tagespflege:

  • Je nach Einrichtung wird eine Stunden- oder Tagespauschale abgerechnet, Preise sind zu erfragen.
  • Es fällt eine Pauschale für die Mahlzeiten an.
  • Der Fahrdienst erhebt eine Kilometerpauschale, diese entfällt bei selbst organisierter Anfahrt.
  • Es fallen geringe Investitionskosten, zum Erhalt der Tagespflege-Einrichtung, an.

Je nach Aufwand des pflegerischen und medizinischen Bedarfs der zu betreuenden Person, berechnen sich die Tagespflegekosten.  Ab Pflegegrad 2, erfolgt die Abrechnung direkt für die erbrachten, notwendigen Leistungen mit der Kasse. Über eine Kassenzulassung hat die Tagespflege Einrichtung die Möglichkeit diese Betreuung abzurechnen.


WICHTIG:

Den Entlastungsbetrag von 125,- Euro monatlich, können Sie zur Finanzierung einsetzen. Nutzen Sie ihn für die anfallenden Investitionskosten, Mahlzeitenpauschale und die Unterbringung in der Tagespflege!


Durch die Pflegeversicherung ist ein Budget pro Monat geregelt. Es variiert je nach Pflegegrad 2 – 5.

Damit läßt sich für Sie ein Angebot der Tagespflege finanzieren, profitieren Sie von dieser stundenweisen Entlastung.

Hier sehen Sie die hinterlegten Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege Nutzung anhand des Pflegegrads:

Pflegegrad 2:                 689,00 €

Pflegegrad 3:               1298,00 €

Pflegegrad 4:               1612,00 €

Pflegegrad 5:               1995,00 €

Es handelt dich bei diesen Beträgen um zweckgebundene, ausschließlich für die Tagespflege nutzbare Budgets.  Diese können nicht anteilig ausbezahlt werden. Sie können sie nicht mit anderen Leistungen kombinieren!


Fazit:

Was ist eine Tagespflege?

Es handelt sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, welche pflegenden Angehörigen die Möglichkeit bietet, sich selbst während des Tages Freiraum & Entlastung zu verschaffen, sich um alltägliches zu kümmern und Abstand & Erholung zu einer belastenden Pflegesituation zu bekommen. Weitere Infos kann Ihnen Ihr unabhängiger Pflegeberater vermitteln.


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Wir veröffentlichen in unserem Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” regelmäßig neue Interviews & Beiträge.

Zu hören auf der Startseite unserer Homepage und auf allen gängigen online Podcast-Portalen!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

 

 

 

 

 

 

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