Tipps Ihrer Pflegeberatung zu Seniorenheim Besuchen in Zeiten von Corona
Welche Schutzmaßnahmen gelten beim Besuch im Pflegeheim in Zeiten der Corona Pandemie? Gerade in der kommenden Weihnachtszeit spüren wir das Bedürfnis unsere nahen Angehörigen um uns zu haben oder diese zu besuchen, auch im Pflegefall in einer stationären Einrichtung. Es gibt vorab jedoch einige Dinge zu beachten, welche nach Vorgaben der unterschiedlichen Einrichtungsbetreiber variieren. Sie sollten am Besten vor dem Besuch den telefonischen Kontakt zur Einrichtung suchen um sich über die angeordneten Corona-Vorschriften zu informieren, nicht abgewiesen zu werden und sich adäquat über die Besuchsvorschriften abzusprechen.
Seit geraumer Zeit, coronabedingt, zeigt sich wie Menschen die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, betreut und gepflegt werden, unter der Isolation leiden, vereinsamen und psychisch zusätzlich zu ihrer Pflegebedürftigkeit leiden. Es ist eine Gradwanderung zwischen nötigem Schutz der Risikogruppe und dem Provozieren von psychischen Problemen & Vereinsamung durch ein eingeschränktes oder komplettes Besuchsverbot in Einrichtungen der Pflege für alle Beteiligten.
- Welche Vorschriften gelten bei Besuchen im Pflegeheim aktuell?
- Warum & wie werden Schnelltests eingesetzt?
- Was muss ich als Besucher beachten?
- Gibt es spezielle Räume für Besuche?
- Welche Maske benötige ich?
Besuchsvorschriften & Schutzmaßnahmen im Pflegeheim zur Corona Pandemie:
Wenn Sie bereits Erkältungssymptome zeigen, sollten Sie, auf anraten der Bundesregierung, die ein Konzept, zusammen mit dem Rober-Koch-Institut als Empfehlung heraus gegeben hat, von einem Besuch in einer stationären Einrichtung absehen. In besonderen Situation, beispielsweise bei im Sterben liegenden Menschen oder in einzelnen Demenzfällen sind Ausnahmen möglich. Dies ist mit der jeweiligen Einrichtungsleitung vorab zu besprechen. Die Einrichtungen sind angehalten bei Besuchen von Angehörigen abzufragen, ob Erkältungsanzeichen oder eine erhöhte Temperatur bestehen. Zusätzlich, abhängig vom Konzept der Pflegeeinrichtung, kann ein Corona-Schnelltest durchgeführt werden, um eine Übertragung mit dem Virus für die Bewohner auszuschliessen.
Der Einsatz von Schnelltests
Bei lokalen oder inzidenzbedingt hohen Werten in einer Region, sieht der Gesetzgeber vor, Schnelltests zur Absicherung der Bewohner durchzuführen. Dies kommt auch zum Zuge, wenn krankheitsbedingt, z.B. bei Menschen mit Demenz, eine Abstandsregelung und Einhaltung der Hygienevorschriften kaum umsetzbar ist. Als weitere Ausnahmemöglichkeit wird angegeben, wenn der Mund-Nasen-Schutz kurzfristig abgenommen werden muss, um bei der Körperpflege oder Mahlzeiteneinnahme des Pflegebedürftigen zu unterstützen. Haben wir in einer Pflegeeinrichtung einen Coronafall, kann durch regelmäßige Schnelltests der Bewohner die bisher keine Symptome zeigen, eine weitere Gefahr für die verbleibenden Bewohner präventiv reduziert werden.
Was muss ich als Besucher beachten?
Sie müssen sich an die aktuell vorgeschriebene Abstandsregelung von 1,5 Metern halten, einen enganliegenden Mund-Nasen-Schutz während des Besuchs tragen, sowie die gültigen Händedesinfektionsregeln beachten. Bei jedem Besuch einer Pflegeeinrichtung ist sich vor Ort schriftlich zu registrieren, um bei einer möglichen Infektion die Infektionskette transparent nachvollziehen zu können.
Spezielle Besucherräume
Von der Bundesregierung als geeignet eingeschätzte Räume, für den Besuch des pflegebedürftigen Angehörigen, werden bei Einzelzimmer-Bewohnern, deren Zimmer genannt, wobei auf eine gute Belüftung geachtet werden soll. In Zimmern, in denen zwei Personen leben, sollte auf einen außerhalb liegenden Raum, wenn möglich einen Spaziergang mit dem Angehörigen oder den von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Besuchsraum zurück gegriffen werden. In vielen Einrichtungen gibt es bereits hierfür einen Belegplan, auf dem sich eingetragen werden kann, was Doppelbelegungen mit anderen Besuchern und Bewohnern vermeidet. Unsere Empfehlung ist sich vorab in der jeweiligen Einrichtungen nach möglichen Räumen die der Zusammenkunft dienen zu erkundigen.
Benötige ich eine spezielle Maske für den Besuch?
Die Bundesregierung sieht den herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz als ausreichend an. Sogenannte FFP2-Masken sind sinnvoll, alle Masken sollten auf ihre Dichtigkeit und Passform überprüft worden sein. Erkennt ein älterer Mensch seinen Besuch nicht, aufgrund der getragenen Maske, kann dieses in Absprache mit dem Einrichtungsbetreiber, unter Einhaltung des notwenigen Abstands von 1,5 Metern, auch in Ausnahmefällen abgenommen werden.
Fazit:
Welche Coronamaßnahmen gelten aktuell für Pflegeheimbesucher?
Informieren Sie sich beim Betreiber der Einrichtung nach individuellen Standards. Es muss eine Maske getragen werden. Die Abstandsregelung von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Händehygienevorschriften sind zu beachten. Es kann eine Limitierung bezogen auf Anzahl der Besucher und Besuchstage vorgegeben sein. Informieren Sie sich über bestimmte Besuchsräume um Ihren Angehörigen aufsuchen zu können.
Sind Sie sich des Risikos einer Übertragung durch COVID19 durch sich selbst bewußt, handeln Sie verantwortungs- und rücksichtsvoll Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, sowie den anderen Bewohnern und auch dem Personal gegenüber.
Hinterfragen Sie ob jeder Besuch momentan dringend erforderlich ist, vermieden werden kann oder durch den Einsatz von, wenn möglich, Telefonaten oder von modernen Kommunikationsmethoden wie Videotelefonie ersetzbar ist!
Beachten Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen in Zeiten der Corona Pandemie im Pflegeheim!
Interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen, finden Sie im Blog-Bereich in Kategorien geordnet, zum Nachlesen.
Wir veröffentlichen in unserem Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” wöchentliche neue Interviews & Beiträge.
Zu hören auf der Startseite unserer Homepage und auf allen gängigen online Podcast-Portalen!
Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!