Pflegeleistungen 2025 – Die Details
Welche Pflegeleistungen 2025 angepasst wurden und was Ihnen zur Verfügung steht
Im nachfolgenden Artikel erklären wir Ihnen die Pflegeleistungen 2025, damit Sie verstehen, was sich durch den 2. Teil der Pflegereform 2025 für Sie ab Pflegegrad 1 ändert. Wir zeigen Ihnen auf welche Leistungen & Ansprüche Sie bei welchem Pflegegrad geltend machen können und wieviel Pflegegeld die Kasse 2025 bezahlt. Es ist immer sinnvoll, die zugestanden Leistungen der Pflegeversicherung effektiv zu nutzen und zu kombinieren, damit Ihnen keine wertvollen Leistungsansprüche entgehen. Unsere Experten für Pflegeberatung unterstützend Sie gerne jederzeit bei allen auftauchenden Unklarheiten, Fragen und Nutzungsmöglichkeiten der Pflegeleistungen.
Pflegeleistungen 2025 im Überblick
Es gilt bei den 5 unterschiedlichen Pflegegraden zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen zu unterscheiden. Sie bekommen als pflegender Angehöriger einen Geldleistungsbetrag ausbezahlt wenn Sie Geldleistungen beziehen. Dieser ist im Gegensatz zu den Pflegesachleistungen niedriger. Dieses begründet sich wie folgt. Die Kasse geht von einer Laienpflege aus, die privat erbracht wird & welche nicht gewerblich ist. Ein ambulanter Pflegedienst erbringt professionelle Pflegeleistungen und ist Gewerbetreibender. Deswegen sind seine Kosten entsprechend der Personal- Betriebs- und Fuhrparkkosten höher. Er bezahlt zusätzlich Steuerabgaben. es gibt die dritte Möglichkeit der Kombinationsleistungen. Ein ambulanter Pflegedienst erbringt Teile der notwendigen Pflege. Er schöpft dabei jedoch nicht den vollen Sachleistungsbetrag aus. Ein Restansprcuh besteht und wird anteilig, als Pflegegeld, an den Versicherten ausbezahlt.
Leistungsansprüche bei Pflegegrad 1 – 5 für 2025
- Es stehen Ihnen nicht nur Geldleistungen für die Pflege zu. Als pflegender Angehöriger haben Sie zusätzlich Anspruch auf verschiedene weitere Pauschalen der Kasse. Im Falle Ihrer Verhinderung durch Krankheit oder Urlaub gibt es eine nutzbare Verhinderungspflegepauschale über 1612,- Euro jährlich. Diese ist aktuell mit einem weiteren Budget der Kurzzeitpflege von 1774,- Euro jährlich kombinierbar. Die Leistung für die Kurzzeitpflege wird zum 01.07.2025 auf 1854,- Euro jährlich angehoben. Die Voraussetzung ist, daß diese während des laufendes Jahres nicht in Anspruch genommen wurde. Der kombinierbare Betrag ist ab 01.07.2025 durch den Gemeinsamen Jahresbetrag der Pflegekasse, der die Leistungen der bisherigen Verhinderung- und Kurzzeitpflege zusammenfasst, flexibel für beide Leistungen einsetzbar und komplett kombinierbar, bis dahin kann genau die Hälfte des Budgets, also 806,- Euro zur jeweils anderen Leistung hinzugefügt werden. Sie verfügen also über ein Entlastungsbudget von 2418,- Euro pro Jahr für maximal 28 Tage bis zum 30.06.2025. Ab dem 01.07.2025 steht der Gemeinsame Jahresbetrag über 3539,- Euro für maximal 42 Tage zur Verfügung.
- Der Entlastungsbetrag, ab 01.01.2025, von 131,- Euro monatlich für haushaltsnahe Dienst- oder Betreuungsleistungen kommt hinzu. Er ist zweckgebunden, kann nicht ausbezahlt werden. Ein ambulanter Pflegedienst kann ihn verrechnen. Sie erhalten über diesen die vereinbarte Leistung für eine Haushaltshilfe oder Betreuungskraft in diesem finanziellen Rahmen.
- Ein weiteres Budget, in der Höhe des Pflegesachleistungsbetrags des entsprechenden Pflegegrads, dient der Nutzung einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung. Dies dient Ihnen als pflegender Angehöriger zur Entlastung.
- Sie haben Anspruch auf ein Budget von 42,- Euro, für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettauflagen oder beispielsweise Schutzkittel für die Pflege.
- Die Kasse bezuschußt einen notwendigen Hausnotruf mit 25,50,- Euro.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschußt die Kasse, ab 01.01.2025 mit 4180,- Euro. Nutzen Sie diese Pauschale für den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau eines barrierefreien Bades.
- Wohnt Ihr Angehöriger in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft, kommt ein Anspruch für den Wohngruppenzuschuß hinzu.
Ansprüche entsprechend dem Pflegegrad 1 – 5
Den folgenden Grafiken entnehmen Sie die jeweiligen Leistungen entsprechend dem Pflegegrad & Ihrer Ansprüche auf Pflegegeld.
FAZIT:
Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung richtet sich nach der Höhe des zugestandenen Pflegegrades. Ab dem Pflegegrad 2 und höher, sind zusätzlich zum auszahlbaren Pflegegeld, Leistungen aus der Verhinderungspflege und dem Budget der Kurzzeitpflege, welches ab 01.07.2025 einen Gemeinsamen Jahresbetrag darstellt, abrufbar. Es gibt die Möglichkeit bei allen Pflegegraden eine Pauschale für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4180,- Euro von der Kasse zu bekommen. Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich Leistungen, entsprechend des, dem Pflegegrad zugrunde liegenden Sachleistungsbetrages, für die Tages- oder Nachtpflege zu. Kontaktieren Sie uns jederzeit bei weiteren Detailfragen. Welche Pflegeleistungen bekomme ich 2025 bei welchem Pflegegrad
Wir haben Ihnen hierzu auch die gesetzliche Regelung des Bundesministeriums für Gesundheit nachfolgend verlinkt:
Bei Fragen zum Leistungsanspruch für die einzelnen Pflegeleistungen 2025 und das damit verbundene Pflegegeld betreffend, kontaktieren Sie uns selbstverständlich jederzeit. Wir zeigen Ihnen die möglichen Nutzungsmöglichkeit auf und erklären Ihnen diese ausführlich.
Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.
Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, um Ihnen die nötige transparenz im Bereich Pflege aufzuzeigen.
Reinhören lohnt sich!
Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!