Pflegeberatung München Pflegegrad Antrag & Widerspruch MDK

Pflegebedürftig – Keine Chance auf Urlaub? NEIN!

Urlaub auch im Pflegefall


Auch wenn Sie bereits pflegebedürftig sind, geht der Wunsch die eigenen vier Wände für einen Urlaub zu verlassen, natürlich nicht verloren, auch im Pflegefall ist dies ein wichtiger Anspruch.

Natürlich ist dies mit einer entsprechenden Vororganisation verbunden, notwendiges für den Betroffenen, wie beispielsweise Inkontinenzmaterialien müssen vorab über Sanitätshäuser und Apotheken bestellt werden, eventuelle Impfungen sollten bedacht werden, der Hausarzt sollte informiert sein und auch die Notfallapotheke ergänzt und aufgefrischt werden.

Urlaub Pflegefall Pflegebedürftig

Wie finde ich ein passendes, evtl. sogar barrierefreies Urlaubsdomizil?

  • Dank des Internets haben verschiedene Plattformen oder Homepages sich diesen Bedürfnissen gewidmet und es gibt passende Angebote auch für Menschen, die mit Hilfsmitteln, wie Rollstuhl & Rollator verreisen.
  • Aus eigener Erfahrung ist es auch gut möglich bei üblichen Reiseportalen, die Liste der Filter so einzustellen, dass nur Objekte mit Waschmaschine, Barrierefreiheit, Aufzug etc. gesucht werden können.
  • Die Möglichkeit passende Wohnungen oder Häuser von privat zu mieten oder eine Ferienwohnung zu nutzen besteht natürlich auch.

Wer unterstützt mich bei der Pflege des Betroffenen?

Entscheiden Sie sich für einen Urlaub in Deutschland oder einem Land in dem ambulante Pflegedienste ihren Service anbieten, ist es ein leichtes diese vorab im Internet ausfindig zu machen, mit diesen einen Vertrag und Kostenvoranschlag für den geplanten Urlaub zu vereinbaren und sich selbst, als pflegenden Angehörigen zu entlasten und auch etwas vom Urlaubsgefühl zu erleben.

Ein interessantes Konzept für Nordzypern bietet beispielsweise ein selbst seit Jahren in der Pflege tätiger Kollege an. Dieser ist aktuell mit der Umsetzung von einem barrierefreien Penthouse mit zwei Wohnungen in Griechenland beschäftigt. 

Er möchte es pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen ermöglichen auf seine pflegerische Tätigkeit in einem perfekten Urlaubsambiente zurück zu greifen. Er richtet seinen Fokus dabei auf Betroffene mit dem Pflegegrad 2 und 3, in individuellen Fällen, die vorab besprochen werden auch bei Pflegegrad 4.

Er kümmert sich um die Flughafentransfers, die Verköstigung, er liebt es selbst zu kochen und bietet damit die Alternative zu Restaurantbesuchen, die im Pflegefall oft schwierig zu bewerkstelligen sind, in einer gemütlichen Atmosphere innerhalb der gebuchten Penthouse-Wohnung. Diese beiden Wohnungen können mit beachtliche Quadratmeterzahlen von 175 und 225 aufwarten. Die Hilfsmittelnutzung von Rollstuhl oder Rollator ist also kein Problem. Die Wohnungen sind zusätzlich mit großzügigen Terrassen ausgestattet.

Er kümmert sich auch, nach individuellen Wünschen der Urlaubsgäste, um Freizeitaktivitäten und Ausflüge. Diese können auf Wunsch begleitet oder selbständig durchgeführt werde.

Abrechenbar ist diese Konzept durch die Verhinderungspflege der Krankenkasse, die mit jährlich 1612,- Euro verrechnet werden kann, wenn für das gleiche Jahr keine Kurzzeitpflege beansprucht wird sogar noch einmal um die Hälfte des Betrages aufgestockt werden kann.

Es wird zur Erleichterung der Reise und Reisevorbereitung auch gerne bei der Buchung von entsprechenden Flügen und der Organistaion des Mobilitätsservice an den Flughäfen geholfen.

Wir stellen gerne den Kontakt her, wenn von Ihrer Seite Interesse besteht.

Urlaub Pflegefall Pflegebedürftig

Wie hoch sind die Kosten?

Flug, Unterkunft und Verpflegung müssen von den Gästen selbst getragen werden. 

Ein Flug nach Zypern kostet zwischen 250,- und 400,- Euro, je nach Reisezeit, hinzu kommen Unterkunftskosten inkl. Verpflegung von 55,- bis 80,- Euro pro Tag und Person. 

Es kommen somit Urlaubskosten zusammen, die einem normalen Urlaub in einem Hotel ähneln.

Sie sehen, auch wenn es mit organisatorischem Aufwand verbunden ist, gibt es Wege und Möglichkeiten für einen abwechslungsreichen Tapetenwechsel um etwas Freizeit und Urlaub vom anstrengenden Pflegealltag zu bekommen.

Jedoch ist es auch im Pflegefall oder wenn Sie pflegebedürftig sind möglich Urlaub zu machen.

Kontaktieren Sie uns für das Herstellen eines Kontakts, zur Beantwortung ihrer Fragen oder Problemen die wir in diesem Artikel aussen vor gelassen haben und die für Sie geklärt sein sollten.

Pflegeberatung Pflegegrad Widerspruch MDK-Bescheid


Weitere interessante Beiträge zu pflegerelevanten Themen finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.

Zusätzlich veröffentlichen wir wöchentlich im Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert