Grad der Behinderung (GdB) beantragen – so gehts
Den Antrag auf Feststellung des Grad der Behinderung beantragen zu können ist ein wichtiger Schritt für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, um rechtliche Anerkennung und entsprechende Nachteilsausgleiche zu erhalten. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zum Thema “Grad der Behinderung beantragen” – von den Voraussetzungen über den Antragsprozess bis hin zu den vielfältigen Vorteilen und Nutzungsmöglichkeiten, einschließlich steuerlicher Erleichterungen.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Schwere einer Behinderung und wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Er dient der Einschätzung, inwieweit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung.
Vorteile eines anerkannten Grades der Behinderung
Ein anerkannter GdB bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die darauf abzielen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dazu gehören unter anderem:
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Steuerliche Erleichterungen: Menschen mit Behinderung können Pauschbeträge bei der Einkommensteuer geltend machen, deren Höhe vom GdB abhängt.
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Nachteilsausgleiche im Berufsleben: Dazu zählen besonderer Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub und gegebenenfalls bevorzugte Berücksichtigung bei der Einstellung.
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Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr: Je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können Ermäßigungen oder Freifahrten in Anspruch genommen werden.
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Erleichterungen bei der Kfz-Steuer: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt werden.
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Zugang zu speziellen Hilfsmitteln und Rehabilitationsmaßnahmen: Ein anerkannter GdB kann den Zugang zu bestimmten medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen erleichtern.
Voraussetzungen um den Grad der Behinderung beantragen zu können
Um einen GdB feststellen zu lassen, müssen gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die länger als sechs Monate andauern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen. Die Bewertung erfolgt anhand von ärztlichen Unterlagen und Gutachten, die die Art und Schwere der Beeinträchtigungen dokumentieren.
Der Antragsprozess: Schritt für Schritt
- Antragsstellung: Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt oder Integrationsamt Ihres Wohnortes gestellt. In Bayern ist dies das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
- Ausfüllen des Antragsformulars: Das Formular, um den Grad der Behinderung beantragen zu können, kann online oder in Papierform ausgefüllt werden. Achten Sie darauf, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wir haben Ihnen im folgenden Link, den Antrag für den Grad der Behinderung auf der Seite Zentrum Bayern für Familie und Soziales verlinkt, alternativ kann dieser, je nach Bundesland auch über die jeweilige Seite online ausgefüllt oder selbstverständlich auch ausgedruckt werden:
https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/antrag_2023_barrierefrei.pdf
- Beifügen von medizinischen Unterlagen: Fügen Sie aktuelle ärztliche Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte und andere relevante medizinische Dokumente bei, die Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen belegen.
- Einreichen des Antrags: Senden Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den beigefügten Unterlagen an das zuständige Amt.
- Prüfung und Begutachtung: Das Amt prüft die Unterlagen und kann gegebenenfalls weitere Informationen oder Untersuchungen anfordern.
- Bescheiderteilung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem der festgestellte GdB und gegebenenfalls weitere Merkzeichen aufgeführt sind.

Grad der Behinderung beantragen – Steuerliche Vorteile im Detail
Menschen mit anerkanntem GdB können verschiedene steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag ermöglicht es, behinderungsbedingte Aufwendungen ohne Einzelnachweis steuerlich geltend zu machen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 gelten folgende Pauschbeträge:
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GdB 20: 384 Euro
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GdB 30: 620 Euro
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GdB 40: 860 Euro
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GdB 50: 1.140 Euro
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GdB 60: 1.440 Euro
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GdB 70: 1.780 Euro
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GdB 80: 2.120 Euro
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GdB 90: 2.460 Euro
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GdB 100: 2.840 Euro
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Hilflos, blind oder taubblind: 7.400 Euro
Fahrtkosten-Pauschbetrag
Für behinderungsbedingte Fahrten können folgende Pauschbeträge ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden:
GdB ab 80 oder GdB ab 70 mit Merkzeichen G: 900 Euro
Merkzeichen aG, Bl oder H: 4.500 Euro
Pflegepauschbetrag
Wer einen Menschen mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro pro Jahr geltend machen.
Merkzeichen um den Grad der Behinderung im Überblick
1. G – Erhebliche Gehbehinderung
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Menschen mit erheblichen Einschränkungen beim Gehen (z. B. durch Lähmungen, Herzerkrankungen oder Lungenerkrankungen).
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Berechtigt zur Nutzung von Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.
2. aG – Außergewöhnliche Gehbehinderung
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Starke Mobilitätseinschränkung, sodass die Person praktisch gehunfähig ist (z. B. Rollstuhlfahrer oder beidseitig Beinamputierte).
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Berechtigt zur Parkerleichterung (Behindertenparkausweis).
3. H – Hilflosigkeit
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Personen, die für alltägliche Verrichtungen dauerhafte Hilfe benötigen (z. B. Essen, Anziehen, Waschen).
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Voraussetzung für Pflegeleistungen und Steuererleichterungen.
4. B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
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Wenn die Person dauerhaft auf eine Begleitung angewiesen ist.
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Erlaubt kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr.
5. BL – Blindheit
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Vollständige oder nahezu vollständige Blindheit.
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Berechtigt zu zusätzlichen Nachteilsausgleichen (z. B. steuerliche Vorteile).
6. TBl – Taubblindheit
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Kombination aus hochgradiger Seh- und Hörbehinderung.
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Berechtigt zu umfassenden Nachteilsausgleichen.
7. GL – Gehörlosigkeit
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Vollständiger Hörverlust oder sehr starke Hörminderung.
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Berechtigt zu steuerlichen Vorteilen und weiteren Unterstützungen.
8. RF – Rundfunkbeitragsbefreiung
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Für Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Seh- oder Hörbehinderung).
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Berechtigt zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.
9. 1. Kl – Nutzung der 1. Klasse in Zügen
Für Kriegsbeschädigte mit einem bestimmten GdB.
Fazit
Einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen kann für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zahlreiche Vorteile bringen, etwa steuerliche Erleichterungen, Nachteilsausgleiche oder einen besseren Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis. Der Antrag auf Feststellung eines GdB erfolgt bei der zuständigen Versorgungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Wichtig ist eine sorgfältige Antragsstellung mit vollständigen ärztlichen Unterlagen, um den individuellen Gesundheitszustand umfassend darzustellen. Die Behörde prüft die eingereichten Unterlagen und legt auf Basis der Versorgungsmedizinischen Grundsätze den GdB fest. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und hat Anspruch auf besondere Leistungen, während bereits niedrigere Grade bestimmte Nachteilsausgleiche ermöglichen.
Falls der festgestellte GdB nicht den eigenen Erwartungen entspricht, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder ein neues Gutachten anzufordern. Eine gute Vorbereitung und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung, z. B. durch Sozialverbände oder Anwälte, können den Prozess erleichtern.
Insgesamt lohnt es sich, den Grad der Behinderung beantragen zu lassen, wenn dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, um bestehende Rechte und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen zu können.
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Wir haben Ihnen abschließend auch die Definition des Bundesgesundheitsministeriums um den Grad der Behinderung beantragen zu können und die rechtliche Grundlage zu kennen verlinkt:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/chronisch-kranke-menschen
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
- Vorteile eines anerkannten Grades der Behinderung
- Voraussetzungen um den Grad der Behinderung beantragen zu können
- Der Antragsprozess: Schritt für Schritt
- Grad der Behinderung beantragen – Steuerliche Vorteile im Detail
- Behinderten-Pauschbetrag
- Fahrtkosten-Pauschbetrag
- Pflegepauschbetrag
- Merkzeichen um den Grad der Behinderung im Überblick
- 1. G – Erhebliche Gehbehinderung
- 2. aG – Außergewöhnliche Gehbehinderung
- 3. H – Hilflosigkeit
- 4. B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- 5. BL – Blindheit
- 6. TBl – Taubblindheit
- 7. GL – Gehörlosigkeit
- 8. RF – Rundfunkbeitragsbefreiung
- 9. 1. Kl – Nutzung der 1. Klasse in Zügen
- Fazit
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