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6 Tipps zu Stromkosten Erstattung für Pflegehilfsmittel

Welche Mehrkosten für Energie die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel übernimmt und wie es funktioniert


Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen erheblich. Doch viele dieser Geräte benötigen Energie, was die monatlichen Kosten erhöhen kann. Für bestimmte Pflegehilfsmittel beteiligt sich die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen an diesen Stromkosten. In diesem Beitrag erklären wir, was die Pflegekasse übernimmt, wie die Abrechnung hierfür funktioniert und welche Pflegehilfsmittel davon betroffen sind.

1. Was übernimmt die Pflegekasse?


Die Pflegekasse übernimmt nicht nur die Kosten für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 40 Euro (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Für technische Pflegehilfsmittel (z. B. elektrisch betriebene Geräte) gilt jedoch ein anderes Regelwerk:

Stromkosten Hilfsmittel

1.1 Technische Pflegehilfsmittel und damit verbundene Mehrkosten


Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen:

Anschaffungskosten oder Leihkosten für Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle).

Stromkosten, sofern das Hilfsmittel einen erhöhten Energieverbrauch verursacht, der unmittelbar mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängt.

Beispiel: Ein Sauerstoffkonzentrator, der dauerhaft betrieben wird, führt zu Mehrkosten beim Energieverbrauch. Hier übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Energiekosten anteilig. Bei elektrisch betriebenen Rollstühlen, muss auch dieser regelmäßig geladen werden, um eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wechseldruckmatratzen, für bettlägerige Menschen tragen computergesteuert dazu bei, daß Luftkammern mit Druck be- und entlastet werden und sich ein Patient nicht wundliegt. Auch dieses Gerät benötigt eine Stromversorgung wodurch auch hierdurch mit einem Mehrverbrauch gerechnet werden muss.

2. Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?


Damit die Pflegekasse Stromkosten übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

2.1 Pflegegrad

Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 1 haben. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD).

2.2 Verschreibung durch den Hausarzt

Ein Arzt muss das Pflegehilfsmittel verordnen, wenn es für die Pflege notwendig ist.

2.3 Eintragung im Pflegehilfsmittelverzeichnis

Das Gerät muss im Pflegehilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sein. Dieses listet alle Hilfsmittel, die von den Kassen erstattet werden können.

2.4 Nachweis des Stromverbrauchs

Der Mehrverbrauch an Energie muss belegt werden. Dies erfolgt in der Regel durch:

•Herstellerangaben zum Verbrauch des Geräts.

•Berechnung der zusätzlichen Stromkosten im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch des Haushalts.

3. Wie funktioniert die Abrechnung?


Die Abwicklung der Stromkostenübernahme erfolgt in mehreren Schritten:

3.1 Antragstellung

•Der Antrag auf Stromkostenübernahme wird bei der Pflegekasse gestellt.

•Notwendig sind:

•Pflegehilfsmittelverordnung vom Arzt.

•Nachweis des Mehrverbrauchs (Herstellerbescheinigung oder Vergleichsberechnung).

3.2 Berechnung der Mehrkosten

Pflegekassen orientieren sich bei der Erstattung an einem festgelegten Kilowattstundenpreis (durchschnittlicher Strompreis in Deutschland). Der Mehrverbrauch wird wie folgt berechnet:

Mehrkosten = Stromverbrauch des Geräts in kWh x Betriebsstunden ergibt Strompreis.

3.3 Erstattung

• Die Pflegekasse erstattet den ermittelten Betrag monatlich oder quartalsweise.

• Je nach Gerät können auch Pauschalen festgelegt werden, um die Abrechnung zu vereinfachen.

Stromkosten Hilfsmittel

4. Welche Pflegehilfsmittel kommen für die Kostenübernahme in Frage?


Nicht alle Pflegehilfsmittel verursachen erhöhte Energiekosten. Die Übernahme bezieht sich vor allem auf folgende elektrische Geräte:

4.1 Sauerstoffkonzentratoren

• Dauerbetrieb erfordert hohen Energieaufwand.

• Häufigste Ursache für Stromkostenübernahme durch die Pflegekasse.

4.2 Antidekubitusmatratzen mit Wechseldrucksysteme

• Diese Matratzen verwenden Pumpen, um den Druck regelmäßig zu verändern, um ein Wundliegen zu vermeiden.

• Dauerbetrieb für die Verhinderung von Druckgeschwüren.

4.3 Elektrisch betriebene Pflegebetten

• Verstellbare Betten erleichtern die Pflege erheblich.

• Kosten entstehen durch elektrische Steuerung und auch ergänzende Matratzen die der elektrischen, computergesteuerten Druckentlastung dienen.

4.4 Absauggeräte

•Wird in der häuslichen Pflege zur Entfernung von Schleim verwendet.

•Besonders häufig bei chronischen Atemwegserkrankungen.

4.5 Weitere Geräte

•Ernährungspumpen für enterale Ernährung.

•Infusionspumpen zur Verabreichung von Medikamenten.

4.6. Elektrische Rollstühle

•Im Gegensatz zu manuell benutzbaren Rollstühlen, muss auch hier von einem entsprechenden Mehrverbrauch ausgegangen werden.

4.7 Digitale Pflegeanwendungen oder digitale Assistenzsysteme

•Digitale Pflegeassistenzsysteme benötigen zusätzlich Strom, welcher durch die notwendige Nutzung bezuschusst wird.

5. Besonderheiten und häufige Fragen


5.1 Pauschalen & tatsächliche Abrechnung

Einige Pflegekassen bieten Pauschalen für bestimmte Geräte an, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Nutzer kann alternativ die tatsächlichen Kosten belegen, wenn diese höher sind.

5.2 Stromkosten bei Leihgeräten

Bei Leihgeräten bleibt der Nutzer oft für die Stromkosten verantwortlich. Auch hier ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig.

5.3 Privatversicherte

Für privat Pflegeversicherte gelten ähnliche Regelungen, jedoch mit individuellen Abweichungen je nach Tarif.

6. Praktische Tipps zur Antragstellung


1. Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise über den Mehrenergieverbrauch des Geräts auf.

2.Energieverbrauch optimieren: Nutzen Sie energieeffiziente Pflegehilfsmittel, um die Mehrkosten zu reduzieren.

3.Pflegeberater kontaktieren: Nutzen Sie die Unterstützung durch Pflegeberater, die bei der Antragstellung helfen können.

4.Vergleichsangebote nutzen: Manche Energieversorger bieten Tarife für Haushalte mit pflegebedürftigen Personen an.

Fazit


Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist eine wichtige Entlastung für pflegebedürftige Personen und ihre Familien. Mit dem richtigen Wissen und einer korrekten Antragstellung können Sie sicherstellen, dass die Pflegekasse die zusätzlichen Energiekosten für Pflegehilfsmittel übernimmt. Informieren Sie sich frühzeitig und nutzen Sie die verfügbaren Unterstützungsleistungen, um den Alltag finanziell und organisatorisch zu erleichtern.

Wir haben Ihnen für weitere Detailinformationen den entsprechenden Gesetzestext der Bundesministeriums für Gesundheit anschließend verlinkt:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel.html#:~:text=Zu%20den%20Kosten%20für%20technische,Monat%20von%20der%20Pflegekasse%20erstattet.

 


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