Die besten Tipps | Pflegekosten durch den Sozialhilfeträger beantragen
Die Pflegekosten eines geliebten Menschen können finanziell eine enorme Belastung darstellen. In solchen Fällen bietet der Sozialhilfeträger Unterstützung durch das Programm “Hilfe zu Pflege” an. Erfahren Sie hier die Voraussetzungen und den Antragsprozess, um die benötigte Hilfe zu erhalten.
Die Pflege des Menschen wird leider langsam zum Luxus, den sich unglaublich viele Menschen nicht mehr und vor allem nicht auf Dauer leisten können. Dies hat unterschiedlichste Gründe, zum einen ist die Pflegepflichtversicherung keine Vollkaskoversicherung, über die alle notwendigen Pflegekosten abgedeckt sind. Der Gesetzgeber sieht einen Eigenanteil vor, der im Pflegefall selbst zu tragen ist.
Weiterhin spüren wir aufgrund der Tariflohneinführung in der Pflege, daß die gestiegenen Personalkosten, welche sicher angemessen sind, auf die Patienten, Versicherten oder Bewohner von ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen umgelegt werden, dies führt zu deutlich spürbar höheren Eigenanteilen im Pflegefall. Auch die gestiegenen Energiekosten für die Pflegebetreiber werden aus Refinanzierungsgründen an den pflegebedürftigen Menschen weitergegeben, was dieser anhand steigender Eigenanteile zu spüren bekommt. Wenn die Pflegekosten die eigenen Einkünfte übersteigen und diese nach aufgebrauchten Ersparnissen, bis hin zur veräußerten Immobilie, nicht mehr finanziert werden können, & auch keine unterhaltspflichtigen nahen Angehörigen dies kompensieren können, bleibt nur noch der Weg zum Sozialhilfeträger.
Dieser bietet ihn unserem Sozialstaat Hilfe zur Pflege, die nach einem individuellen Prüfverfahren gewährt wird.
1. Voraussetzungen für Hilfe zu Pflege über den Sozialhilfeträger
a. Finanzielle Bedürftigkeit:
Um in den Genuss der Hilfe zu Pflege zu kommen, müssen die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Der Sozialhilfeträger prüft die finanzielle Situation und entscheidet auf Basis dessen über die Berechtigung.
b. Pflegebedürftigkeit:
Ein weiterer Schlüsselfaktor ist die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird anhand des Pflegegrades festgestellt, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt wird.
c. Keine anderweitige Absicherung:
Der Antragsteller darf keine anderweitige Absicherung wie beispielsweise Erspartes, Immobilien oder Mieteinkünfte, sowie Angehörige haben, die finanzielle Unterstützung leisten können. Lesen Sie hierzu den Absatz für die Regelung des unantastbaren Freibetrags sowie den Absatz zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, welches die Obergrenze zur finanziellen Unterstützung durch Angehörige im Pflegefall ab einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000,- Euro jährlich regelt.
Da von einer Bearbeitungszeit des Sozialhilfeträgers von ca. einem halben Jahr ausgegangen werden muss, empfiehlt es sich, wenn der unantastbare Betrag für den Sozialhilfeträger von 10.000,- Euro pro Person langsam erreicht wird oder durch die monatlichen Pflegekosten absehbar sinkt, den Antrag ruhig Monate zuvor zu stellen.
2. Schritt-für-Schritt-Antragstellung über den Sozialhilfeträger
a. Antragsformular besorgen:
Beginnen Sie den Prozess, indem Sie das entsprechende Antragsformular beim Sozialhilfeträger oder online herunterladen.
b. Detaillierte Angaben machen:
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und machen Sie dabei detaillierte Angaben zur finanziellen Situation und dem Pflegebedarf.
c. Erforderliche Unterlagen beifügen:
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise und ärztliche Bescheinigungen beigefügt sind, um den Antragsprozess zu beschleunigen.
d. Antrag einreichen:
Senden Sie den vollständigen Antrag zusammen mit den Unterlagen an den Sozialhilfeträger. Beachten Sie dabei die angegebene Adresse und Fristen.
3. Prüfung und Bewilligung der Pflegekosten
a. Prüfung durch den Sozialhilfeträger:
Der Sozialhilfeträger prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Eine gründliche Prüfung ist notwendig, um die finanzielle Bedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit zu bestätigen.
b. Bewilligung und Leistungsbeginn:
Bei positivem Bescheid erfolgt die Bewilligung der Hilfe zu Pflege. Die Leistungen können nun in Anspruch genommen werden.
4. Unantastbarer Freibetrag des Sozialhilfeträgers
a. Schutz vor Vermögensverwertung:
Der unantastbare Freibetrag schützt einen bestimmten Betrag des Vermögens vor der Verwertung zur Finanzierung der Pflegekosten. Dieser Freibetrag von 10.000,- Euro pro Person wird bei der Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit berücksichtigt.
b. Vorteile für den Antragsteller:
Durch den unantastbaren Freibetrag können Antragsteller sicherstellen, dass ein Teil ihres Vermögens geschützt bleibt, während sie dennoch die notwendige Pflegeunterstützung erhalten.
5. Vorhandenes vorab zu veräußerndes Immobilienvermögen
a. Berücksichtigung beim Antragsverfahren:
Falls der Antragsteller über Immobilienvermögen verfügt, das vorab verkauft werden soll, muss dies im Antragsverfahren transparent gemacht werden.
b. Nachweis der geplanten Veräußerung:
Der Sozialhilfeträger berücksichtigt vorab zu veräußerndes Immobilienvermögen. Hierbei ist es wichtig, den geplanten Verkauf nachzuweisen und die erwarteten Erlöse einzuschätzen.
6. Unterhaltspflichtige Angehörige für die Pflegekosten
Im Angehörigen Entlastungsgesetz ist seit seit 01.01.2020 genau geregelt, ab wann Angehörige für ihre pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig sind.
Dieses Gesetz sieht vor, daß eine Unterhaltspflicht erst ab einem Bruttojahresgehalt ab 100.000,- Euro greift. Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese beim Überschreiten dieser Einkommensgrenze voll unterhaltspflichtig sind und die gesamten Pflegekosten übernehmen müssen. Es werden selbstverständlich die eigenen finanziellen Ausgaben und Belastungen berücksichtigt. Nach einem dem Sozialhilfeträger vorliegenden Schlüssel werden die zumutbaren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten errechnet, mit denen man sich an den tatsächlichen Pflegekosten für seine Eltern beteiligen muss.
7. Fazit
Die Hilfe zu Pflege durch den Sozialhilfeträger bietet eine wichtige Unterstützung für Familien, die mit den finanziellen Herausforderungen der Pflege konfrontiert sind. Durch das Verständnis der Voraussetzungen und den korrekten Antragsprozess können Sie sicherstellen, dass die benötigte Hilfe zeitnah gewährt wird.
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Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!
Inhaltsverzeichnis
- 1. Voraussetzungen für Hilfe zu Pflege über den Sozialhilfeträger
- 2. Schritt-für-Schritt-Antragstellung über den Sozialhilfeträger
- 3. Prüfung und Bewilligung der Pflegekosten
- 4. Unantastbarer Freibetrag des Sozialhilfeträgers
- 5. Vorhandenes vorab zu veräußerndes Immobilienvermögen
- 6. Unterhaltspflichtige Angehörige für die Pflegekosten
- 7. Fazit
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