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Die Diagnose alleine ergibt noch keinen Pflegegrad

Warum die Diagnose alleine noch keinen Pflegegrad ergibt


Die Feststellung einer Erkrankung oder eines gesundheitlichen Zustands ist oft der erste Schritt auf dem Weg zu Unterstützungsleistungen. Viele Menschen gehen jedoch davon aus, dass eine medizinische Diagnose automatisch zur Zuerkennung eines Pflegegrads führt. Doch das ist ein Irrglaube. In diesem Blogbeitrag erklären wir, warum eine Diagnose alleine nicht ausreicht, um einen Pflegegrad zu erhalten, welche Kriterien wirklich entscheidend sind und wie der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgreich gestellt werden kann.

1. Was ist eine Diagnose?


Eine Diagnose ist die ärztliche Feststellung einer Erkrankung oder eines gesundheitlichen Zustands. Sie gibt Aufschluss darüber, welche gesundheitlichen Probleme vorliegen, wie schwerwiegend sie sind und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt.

Beispiele für Diagnosen, die oft mit Pflegebedürftigkeit in Verbindung gebracht werden, sind:

•Demenz

•Schlaganfall

•Parkinson

•Multiple Sklerose

•Arthrose

•Herzinsuffizienz

Obwohl diese Diagnosen oft mit Einschränkungen der Selbstständigkeit einhergehen, bedeutet das nicht automatisch, dass Betroffene einen Pflegegrad erhalten.

Diagnose Pflegegrad

2. Was ist ein Pflegegrad?


Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit eines Menschen beschreibt. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und dem benötigten Unterstützungsbedarf richten.

Die fünf Pflegegrade sind:

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.

3. Warum reicht eine Diagnose nicht für einen Pflegegrad?


Viele Menschen glauben, dass eine schwerwiegende Diagnose automatisch zu einem Pflegegrad führt. Doch das ist nicht der Fall. Der Grund dafür liegt im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Die wichtigsten Gründe, warum eine Diagnose alleine nicht ausreicht:

a) Die Diagnose sagt nichts über die Alltagsbeeinträchtigungen aus

Eine medizinische Diagnose beschreibt eine Erkrankung, aber nicht, wie stark sie den Alltag der betroffenen Person beeinträchtigt. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können ganz unterschiedliche Unterstützungsbedarfe haben.

Beispiel:

•Ein Mensch mit Arthrose kann unter starken Schmerzen leiden, aber dennoch weitgehend selbstständig sein.

•Eine andere Person mit Arthrose kann durch starke Bewegungseinschränkungen auf Unterstützung bei der Körperpflege angewiesen sein.

Nur der zweite Fall erfüllt die Voraussetzungen für einen Pflegegrad.

b) Der Pflegegrad wird anhand eines Begutachtungsverfahrens festgelegt

Die Feststellung eines Pflegegrads erfolgt nicht durch einen Arzt, sondern durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten).

Hierbei wird die Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen beurteilt:

1.Mobilität – Kann sich die Person selbstständig bewegen?

2.Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Kann sie sich orientieren und verständigen?

3.Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Gibt es besondere Verhaltensweisen wie Unruhe oder Aggression?

4.Selbstversorgung – Kann sich die Person selbst waschen, anziehen und essen?

5.Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – Kann sie Medikamente selbstständig einnehmen oder Wunden versorgen?

6.Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Kann sie den Tagesablauf selbst organisieren?

Die Diagnose alleine hat keinen direkten Einfluss auf diese Bewertung. Entscheidend ist, wie stark die Person in diesen Bereichen eingeschränkt ist.

Diagnose Pflegegrad

4. Wie wird ein Pflegegrad beantragt?


Wenn Pflegebedürftigkeit vermutet wird, sollte ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Die Schritte im Überblick:

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag kann formlos per Telefon, E-Mail oder Brief bei der Pflegekasse gestellt werden.

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF

Ein Gutachter besucht die betroffene Person zu Hause oder im Pflegeheim und bewertet die Selbstständigkeit anhand der oben genannten sechs Kriterien.

3. Bescheid über den Pflegegrad erhalten

Nach der Begutachtung trifft die Pflegekasse eine Entscheidung und teilt diese schriftlich mit.

4. Widerspruch einlegen (falls nötig)

Falls der Pflegegrad zu niedrig oder der Antrag abgelehnt wird, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

5. Tipps für eine erfolgreiche Pflegegrad-Bewertung


Da eine Diagnose alleine nicht ausreicht, sind folgende Maßnahmen hilfreich:

a) Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie täglich, bei welchen Aktivitäten Unterstützung benötigt wird. Dies gibt dem Gutachter eine realistische Einschätzung.

b) Ärztliche Unterlagen und Gutachten bereithalten

Auch wenn die Diagnose nicht allein entscheidend ist, sollten ärztliche Berichte, Krankenhausentlassungsberichte und Reha-Berichte vorgelegt werden.

c) Sich auf die Begutachtung vorbereiten

Die betroffene Person sollte nicht versuchen, stärker selbstständig zu wirken als sie tatsächlich ist. Angehörige oder Pflegekräfte können bei der Begutachtung anwesend sein und realistische Einschätzungen geben.

6. Fazit: Pflegegrad hängt von der individuellen Beeinträchtigung ab


Eine medizinische Diagnose ist wichtig, um Erkrankungen festzustellen, aber sie führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist die Beeinträchtigung im Alltag.

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte sich gut vorbereiten, die Selbstständigkeit realistisch bewerten lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Nur so können Betroffene die Unterstützung erhalten, die sie wirklich benötigen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder dem Widerspruch? Lassen Sie sich von unserer Pflegeberatung unterstützen, um die bestmöglichen Leistungen zu erhalten! Nutzen auch Sie unsere langjährige Expertise und vereinbaren Sie unkompliziert online oder telefonisch einen Beratungstermin.


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Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

Wir haben Ihnen abschließend auch die Definition des Bundesgesundheitsministeriums zur Begrifflichkeit und Bedeutung der Pflegebedürftigkeit verlinkt:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun/pflegebeduerftigkeit.html

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