Pflegereform 2024 – Die geplanten Änderungen im Überblick
Pflegereform 2024 – die geplanten Änderungen im Überblick
Die Planung der Pflegereform 2024 der Bundesregierung umfasst vorab folgende Anpassungen der Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Es handelt sich hierbei um einen Referentenentwurf vom 24.02.2023 der noch nicht endgültig von der Fraktion als Gesetzesentwurf verabschiedet wurde. Jedoch ist durch diesen ersichtlich, was sich durch die erneute Pflegereform 2024 voraussichtlich für Versicherte und Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehende ändern wird.
Gemeinsamer Jahresbetrag – Pflegereform 2024
Das Budget der Verhinderungspflege von jährlich 1612,- Euro und das der Kurzzeitpflege von jährlich 1774,- Euro werden zu einem flexibel einsetzbaren und nutzbaren Budget, genannt Gemeinsamer Jahresbetrag zusammen gefaßt.
Dies bedeutet durch die Pflegereform 2024 kann nicht nur die Hälfte des Kurzzeitpflege Budgets von 806,- Euro mit dem Budget der Verhinderungspflege von 1612,- Euro bei nicht in Anspruchnahme kombiniert werden, sondern das gesamte Budget von 1774,- Euro Kurzzeitpflege & 1612,- Euro Verhinderungspflege ist flexibel und ganz für die Verhinderungs- und / oder Kurzzeitpflege nutz- und einsetzbar.
Entfallende Vorpflegezeit – Pflegereform 2024
Zusätzlich entfällt die sogenannte Vorpflegezeit von 6 Monaten, die bisher eine Hürde für die Nutzung darstellte, da Versicherte ab Pflegegrad 2 zuerst einen Angehörigen ab zugestandenem Pflegegrad 2 oder höher über 6 Monate gepflegt haben mussten, bevor eine Inanspruchnahme der Budgets möglich war.
Fazit dieser Leistungsanpassung der Pflegereform 2024:
- Gemeinsamer Jahresbetrag von 3386,- Euro
- Wartezeit durch Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt
- Die Antragspflicht wurde gestrichen, die Leistung ist direkt abrufbar
- Angleichung der 8-Wochenfrist bei tageweiser Verhinderungspflege
- Erhöhung des Verhinderungspflege Budget Stundenlohns für nahe Verwandte auf 2 Monatsbudgets vom Pflegegeld
Beispiele der Erhöhung anhand der Pflegegrade zu Punkt 5:
PG 2: 663,50 Euro
PG 3: 1144,50 Euro
PG 4: 1528,80 Euro
PG 5: 1892,10 Euro
Die Angaben beinhalten bereits die Erhöhung des Pflegegeldes ab dem 01.01.2024 um 5%.
Bisher war geplant, daß nur 40% des Gemeinsamen Jahresbetrags für die stundenweise Verhinderungspflege eingesetzt und genutzt werden konnten, dieser Passus wurde entfernt.
Die stundenweise Verhinderungspflege kann nun aus dem kompletten Budget über 3386,- Euro ausgeschöpft werden.
Hierdurch steht für die Versicherten nun ein flexibel einsetzbarer Gemeinsamer Jahresbetrag über 3386,- Euro zur Verfügung, den sie für beide Leistungsarten nach belieben und Bedarf nutzen können.
Änderung der Regelung für die Kurzzeitpflege der Pflegereform 2024
Das Budget der Kurzzeitpflege war bisher so gestaltet, daß dieses in einer definierten Krisensituation nutzbar war. Durch die Textänderung kann dieses nun auch in anderen Situationen, nicht nur bei beispielsweise Umbau, Brandschaden, Eskalation der Pflegesituation in der Häuslichkeit oder ähnlichem genutzt werden, eine Verbesserung durch die Nutzungstextpassage.
Erhöhung für die Pflegegeldleistungen durch die Pflegereform 2024:
Bezieher von sogenannten Pflegegeldleistungen die für die Pflege eines Angehörigen, welcher keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, bezahlt werden, erhöhen sich um 5%.
PG 1: kein Pflegegeld
PG 2: bisher 316,- Euro | ab 01.01.2024 331,80 Euro Pflegegeld
PG 3: bisher 545,- Euro | ab 01.01.2024 572,25 Euro Pflegegeld
PG 4: bisher 728,- Euro | ab 01.01.2024 764,40 Euro Pflegegeld
PG 5: bisher 901,- Euro | ab 01.01.2024 946,05 Euro Pflegegeld
Auch die Bezüge für die Pflegesachleistungsbeträge steigen ab dem 01.01.2024 um 5%.
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Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
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