Neues Angehörigen Entlastungsgesetz zum 01.01.2020
Was ändert sich durch das neue Angehörigen Entlastungsgesetz?
Neue Regelung im Angehörigen Entlastungsgesetz der Bundesregierung zum 01.01.2020, Einkommensgrenze unterhaltspflichtiger Kinder erst ab 100.000 Euro Jahresgehalt.
Im neuen Gesetz heisst es, dass die Sozialämter grundsätzlich von einem Jahreseinkommen unterhaltspflichtiger Kinder von unter 100.000 Euro ausgehen müssen, wenn keine Hinweise vorliegen, dass das Einkommen doch höher ist.
Hiermit enfällt die standardisierte Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung der Kinder, wenn ein pflegebdürftiger Mensch oder sein gestzlicher Vertreter über das Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen muss, da die Pflegekosten für ihn, trotz Renteneinahmen, nicht finanzierbar sind.
Ein Großteil der älteren, pflegebedürftigen Patienten lehnte deswegen bisher die Unterstützung des Sozialamts ab, da sie ihren Kindern nicht finanziell zur Last fallen wollten, auch nicht durch das Offenlegen der finanziellen Verhältnisse.
Dieses Verhalten führte bisher immer wieder zu einer pflegerischen Unterversorgung des Betroffenen.
Hiermit wurde, auch für den ambulanten Pflegebereich die Möglichkeit durch das neue Angehörigen Entlastungsgesetz geschaffen, bedürfnisorientierte Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können und einer Unterversorgung mangels finanzieller Möglichkeiten vorzubeugen!
Der Link zum kompletten Gesetzesentwurf:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7391369&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek
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Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
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