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Fristüberschreitung bei der Pflegegrad-Begutachtung

Die Fristüberschreitung für die Pflegegrad-Begutachtung durch die Pflegekasse und den Medizinischen Dienst


Wenn ein Erstantrag für den Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wird, ist diese gesetzlich verpflichtet diesen in einem Zeitrahmen von 25 Tagen zu bearbeiten & zu einem Entschluss zu kommen. Dies beinhaltet auch die Begutachtung der pflegebedürftigen Person in der Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen. Der Gesetzgeber hat hierbei die Pflegekasse zu einer Strafzahlung bei einer Fristüberschreitung vorgegeben, die Sie kennen sollten.

Höhe der Strafzahlung


Für jede angefangene Woche, nach 25 Tagen der Antragstellung, ist die Pflegekasse gesetzlich verpflichtet eine Ausgleichszahlung von 70,- Euro pro Woche an den Versicherten zu überweisen, wenn keine Begutachtung erfolgte und noch kein abschließender Bescheid erstellt wurde.

Bei den aktuellen Begutachtungszeiträumen, die wesentlich höher, als vom Gesetzgeber vorgegeben sind, sollten Sie auf diese Ausgleichszahlungen achten oder diese bei der Pflegekasse reklamieren. Wir erleben in unserer täglichen Arbeit als Agentur für Pflegeberatung, daß dies nur von wenigen Kassen automatisch erfolgt, wir gehen von einer Hohlpflicht der Ausgleichszahlung bei Fristüberschreitung  aus, die vom Versicherten ausgehen muss, wenn dies nicht automatisch erfolgt.

Bei unseren Kunden sind dies oft hohe dreistellige oft eine vierstellige Summen, die von Seiten der Pflegekasse überwiesen werden, da bei einer Erstantragsstellung oft Monate vergehen, bis eine Begutachtung stattfindet und der entsprechende Bescheid der Kasse erstellt worden ist.

Fristüberschreitung Strafzahlung Pflegegrad-Begutachtung

Ausnahme Regelung der Pflegekasse


Diese Regelung  gilt nur nicht, wenn der Antragsteller sich in stationärer Pflege befindet oder bereits erhebliche Einschränkungen in der Selbstversorgung entsprechend einem Pflegegrad 2 oder höher festgestellt wurden und zu diesem Zeitpunkt Leistungen der Pflegekasse bezogen werden.

Eine weitere Ausnahme ist, wenn Ihnen vom Medizinischen Dienst der Kassen ein Termin für die Begutachtung mitgeteilt wurde, Sie diesen jedoch selbständig abgesagt haben und ein Ersatztermin notwendig ist. Die Kasse geht hierbei von einer Mitwirkungsfrist aus, die, da es sich um einen ernstzunehmenden, wichtigen Termin handelt, nicht wahrgenommen wurde. Daraus entsteht das Problem, daß Sie sich in der Warteliste der Antragsteller wieder ganz hinten einreihen müssen, was eine immense Wartezeit mit sich bringt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Pflegeberater nach den Möglichkeiten, diese Strafzahlung bei Fristüberschreitung einzufordern. Wir kümmern uns zuverlässig, daß Ihnen kein Leistungsanspruch der Pflegeversicherung entgeht.

Widerspruchsverfahren und Höherstufungsanträge für einen Pflegegrad sind von dieser Regelung für die Strafzahlung bei Fristüberschreitung nicht betroffen, da bereits eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und eine Begutachtung in der Häuslichkeit erfolgt ist, es besteht nach Kassensicht keine Dringlichkeit, im Gegensatz zu einer Erstbegutachtung.


Fazit und Ratschlag Ihrer Pflegegrad-Experten


Notieren Sie sich auf jeden Fall das Datum an dem der Antrag für den Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wurde. Achten Sie anschließend auf die bis zum Begutachtungstag durch den Medizinischen Dienst verstrichene Zeit. Für Sie stellt dieser Zeitraum bares Geld dar. Konfrontieren Sie Ihre Pflegekasse mit dieser Regelung und fordern Sie für die entsprechende Fristüberschreitung für die Pflegegrad-Begutachtung der Pflegekasse pro angefangene Woche, die Ihnen zustehenden 70,- Euro ein. Profitieren Sie von dieser Regelung für den zeitlichen Verzug der Pflegekasse. Bei allen das Leistungsrecht der Pflegeversicherung betreffenden Fragen und Problemen wenden Sie sich am besten an einen unserer Experten, wir blicken auf jahrelange Expertise in diesem Bereich zurück und beantworten Ihre Fragen gerne oder unterstützen Sie bei Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung. Wir erklären Ihnen transparent und verständlich was Ihnen im Pflegefall zusteht.

 

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Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

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