Landespflegegeld Bayern 2026  – Das müssen Pflegebedürftige jetzt wissen

Das Landespflegegeld Bayern stellt für viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige eine wichtige finanzielle Unterstützung dar. Als freiwillige Sozialleistung des Freistaats Bayern soll es insbesondere die häusliche Pflege anerkennen und entlasten.
Doch ab dem Pflegegeldjahr 2026 kommt es zu einer wesentlichen Änderung: Die jährliche Zahlung wird von bisher 1.000 Euro auf 500 Euro reduziert.

In diesem Beitrag erfahren Sie,

  • was das Landespflegegeld genau ist,

  • wer Anspruch darauf hat,

  • welche Übergangsregelungen gelten

  • und was sich ab 2026 konkret ändert.


Wie ist das Landespflegegeld in Bayern 2026 geregelt?

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige finanzielle Leistung des Freistaats Bayern. Es richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.

Im Gegensatz zu vielen anderen Pflegeleistungen ist das Landespflegegeld:

  • nicht zweckgebunden

  • steuerfrei

  • nicht auf andere Sozialleistungen anrechenbar

Das bedeutet: Pflegebedürftige können frei entscheiden, wofür sie das Geld einsetzen. Häufig wird es genutzt, um pflegenden Angehörigen eine Anerkennung zukommen zu lassen oder um kleinere Ausgaben im Pflegealltag zu decken.


Höhe der freiwilligen Sozialleistung – bisherige Regelung

Seit Einführung des Landespflegegeldes betrug die jährliche Zahlung:

  • 1.000 Euro pro Jahr und Person

Die Auszahlung erfolgte in der Regel einmal jährlich nach Antragstellung bzw. automatisch bei fortbestehendem Anspruch.

Gerade für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, stellte dieser Betrag eine wertvolle zusätzliche Unterstützung dar – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungs- und Pflegekosten.

Landespflegegeld Bayern 2026


Übergangsregelung für das Pflegegeldjahr 2025

Wichtig zu wissen:
Die Kürzung betrifft nicht rückwirkend das Pflegegeldjahr 2025.

👉 Für das Jahr 2025 besteht weiterhin Anspruch auf 1.000 Euro Landespflegegeld.

Allerdings wurde das Pflegegeldjahr einmalig an das Kalenderjahr (01.01.–31.12.2025) angepasst. Dadurch kann es vorkommen, dass die Auszahlung für 2025 erst Anfang 2026 erfolgt.

Diese Auszahlung in 2026 bedeutet keine Kürzung, sondern betrifft ausschließlich das Pflegejahr 2025.


Neue Regelung: Ab 01.01.2026 nur noch 500 Euro

Ab dem Pflegegeldjahr 2026 tritt die beschlossene Änderung in Kraft:

➡️ Das Landespflegegeld Bayern wird dauerhaft auf 500 Euro pro Jahr reduziert.

Diese Regelung gilt:

  • für alle Neuanträge

  • sowie für bereits bestehende Anspruchsberechtigte

Eine gesonderte Antragstellung aufgrund der Kürzung ist nicht erforderlich.


Warum wurde der Betrag gekürzt?

Die Reduzierung des Landespflegegeldes wurde im Rahmen von Haushaltsentscheidungen des Bayerischen Landtags beschlossen. Ziel ist es, finanzielle Mittel innerhalb des Sozial- und Pflegebereichs neu zu verteilen.

Sozialverbände und Pflegeorganisationen kritisieren diese Entscheidung, da pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige ohnehin mit steigenden Belastungen konfrontiert sind. Insbesondere in der häuslichen Pflege stellt das Landespflegegeld oft eine wichtige Anerkennung dar.


Landespflegegeld Bayern 2026

Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert

Trotz der Kürzung bleiben die Voraussetzungen für den Bezug des Landespflegegeldes gleich:

  • anerkannter Pflegegrad 2 oder höher

  • Hauptwohnsitz in Bayern

  • Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege

Wer bereits Landespflegegeld erhält, bekommt die Leistung – in reduzierter Höhe – automatisch weiter, sofern sich an den persönlichen Voraussetzungen nichts ändert.


Wofür kann das Landespflegegeld verwendet werden?

Da es sich um eine zweckfreie Leistung handelt, gibt es keine vorgeschriebene Verwendung. Häufige Einsatzmöglichkeiten sind:

  • finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige

  • Unterstützung bei zusätzlichen Pflege- oder Betreuungskosten

  • Anschaffung kleiner Hilfsmittel

  • Entlastung im Alltag oder für Freizeitaktivitäten

Gerade diese Flexibilität macht das Landespflegegeld für viele Betroffene besonders wertvoll – auch in reduzierter Höhe.


Fazit: Was Pflegebedürftige jetzt beachten sollten

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • ✅ Die freiwillige Sozialleistung des Freistaat Bayern bleibt bestehen

  • ❌ Ab 2026 wird es halbiert

  • 📅 Für 2025 gilt weiterhin der Betrag von 1.000 Euro

  • 💶 Ab 2026 nur noch 500 Euro jährlich

Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich frühzeitig über die Änderungen informieren und ihre finanzielle Planung entsprechend anpassen.

Als kassenunabhängige Agentur für Pflegeberatung in München kümmern wir uns selbstverständlich um alle auftretenden Fragen, Unklarheiten und Probleme.

Wir stellen ihn gerne auch den notwendigen Antrag als PDF-Format für die Nutzung und Beantragung, welche ab Pflegegrad 2 zugestanden wurde, zur Verfügung. Melden Sie sich jederzeit telefonisch oder per Email zu unseren Bürozeiten bei einem unserer Pflegeberater. Wir helfen Ihnen selbstverständlich mit unserer Expertise weiter.

 

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Wir haben Ihnen hierzu auch den entsprechenden Gesetzestext des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege verlinkt:

https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/

Zusätzlich veröffentlichen wir regelmässig den Podcast „Tipps für pflegende Angehörige“ auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis