Landespflegegeld Bayern beantragen – so gehts:
Wussten Sie, daß Sie diese Antragsmöglichkeit ab Pflegegrad 2 haben, zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung?
Das Landespflegegeld Bayern ist eine finanzielle Unterstützung für in Bayern lebende Menschen, die seit 2017 eine freiwillige, jährliche Leistung vom Freistaat für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 darstellt.
Das Landespflegegeld in Bayern ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Es soll die Lebensqualität der Betroffenen erhöhen und finanzielle Belastungen abmildern. Im Folgenden werden die Voraussetzungen, der Antragsprozess und die Verwendung des Landespflegegeldes erläutert.
Diese zusätzliche Pflegegeldleistung des Freistaats Bayern dient auch als Honorierung für pflegende Angehörige, für deren Pflegetätigkeit. Diese kümmern sich primär, zusätzlich zu ambulanten Pflegediensten, um die Betreuung und Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen. Bayern ist bisher das einzige Bundesland in Deutschland welches dieses zusätzliche Geld als Anerkennung ausbezahlt. Diese finanzielle Aufwendung wird unabhängig vom Pflegegeld der jeweiligen Krankenkasse, zusätzlich zum Pflegegeld, ab Pflegegrad 2 ausbezahlt.
Der Freistatt Bayern tätigt jährlich Investitionen von 400 Millionen Euro um die Pflege zu Hause, die in den meisten Fällen von pflegenden Angehörigen erbracht wird. Es handelt sich um eine unbürokratische, schnelle Unterstützung für Pflegebedürftige. Mit diesem zusätzlichen Budget können Sie beispielsweise Freunde, Bekannte oder Angehörige finanziell für die geleistete Unterstützung im Pflegefall honorieren, die sich täglich um Sie kümmern und Ihnen mit Ihren pflegebegründeten Einschränkungen helfen..
Es handelt sich bei dieser finanziellen Unterstützung um einen Betrag von 1000,- Euro, der jährlich ausbezahlt wird. Dieser wird einmalig beantragt und anschießend jährlich automatisch, von der Behörde in Amberg, im Oktober überwiesen. Das Geld ist nicht zweckgebunden und es besteht keine Nachweispflicht, wofür Sie es einsetzen. Es handelt sich bei dieser finanziellen Unterstützung übrigens um eine nicht steuerpflichtige Leistung, welche nicht nachweispflichtig ist, bezogen auf die Ausgaben, die Sie damit tätigen.
Aktualisierung 16.11.2024
Bayerns Ministerpräsident Söder | CSU setzt bei den freiwilligen Sozialleistungen für das Landespflegegeld Bayern den Rotstift an.
Die Deutsche Bundespresse Agentur (dpa) und diverse Tageszeitungen berichten, daß aufgrund knapper Kassen in Bayern, die freiwillige Sozialleistung des Freistaat Bayern ab 2026 für das Landespflegegeld Bayern um 50% gekürzt wird.
Dieses wird bisher in Form von 1000,- Euro jährlich gewährt, für allen in Bayern lebende pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2. Ab 2026 sollen jährlich nur noch 500,- Euro ausbezahlt werden.Ein weiterer Schlag ins Gesicht für alle pflegenden Angehörigen und Menschen mit einem Pflegegrad 2 oder höher. Denn diese haben auch darüber eine Möglichkeit, die immensen Pflegekosten etwas zu reduzieren.
Die Sparmaßnahmen sollen dem weiteren Ausbau von notwendigen Kurzzeitpflegeplätzen und Tagespflegeeinrichtungen dienen, was natürlich positiv gesehen werden muss. Es ist jedoch fragwürdig die freiwilligen Sozialleistungen an einer Stelle zu streichen und diese an anderer Stelle zu nutzen und zu investieren. Auch wenn die Bedarfsorientierung den Tatsachen entspricht und nachvollziehbar ist.
Nachzulesen unter folgendem Link in der Süddeutschen Zeitung online:
Landespflegegeld Bayern – die Voraussetzungen für den Antrag
Jeder Pflegebedürftige, der in Bayern seinen Erstwohnsitz gemeldet hat, kann den Antrag ab Pflegegrad 2 nutzen. Für die Antragstellung reichen Sie den Bescheid der Krankenkasse über den zugestandenen Pflegegrad 2 oder höher in Kopie mit ein. Zusätzlich muss die Kopie des Personalausweises, Vorder- und Rückseite, mit eingesendet werden. Das Antragsformular senden wir Ihnen kostenfrei per Email zu. Anschliessend senden Sie die drei benötigten Dokumente selbständig an die Landespflegegeldstelle in Amberg, die Adresse befindet sich auf der Rückseite des Antragsformulars.
Sollte Ihr Angehöriger zu einem späteren Zeitpunkt, aufgrund des Todes oder einem Umzug in ein anderes Bundesland die Leistung nicht mehr zugestanden bekommen, da die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, besteht eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Behörde. Sie müssen sich, sollte einer dieser beiden Fälle eintreten, selbst bei der Behörde in Amberg, unter Angabe des vergebenen Aktenzeichens melden und die Veränderung anzeigen.
Ausschlaggebend für den Antrag des Landespflegegeld Bayern ist immer das Jahr in welchem der Antrag für diese finanzielle Unterstützung gestellt wird, es kann nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden. Die Erstbearbeitungszeit beträgt hierbei ca. 8 – 12 Wochen. Es ist nicht relevant, ob Ihr Angehöriger zu Hause von Ihnen selbst oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Auch Bewohner einer Senioreneinrichtung oder eines Pflegeheims, sowie Menschen welche in einer betreuten Wohneinrichtung gepflegt, betreut und versorgt werden, sind anspruchsberechtigt.
Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Beantragung für das Landespflegegeld Bayern haben, zögern Sie nicht unsere Pflegeberatung in München telefonisch oder per Email zu kontaktieren, wir werden Ihnen selbstverständlich kostenfrei helfen und Sie bei der Beantragung unterstützen.
Unsere Pflegeberatung ist spezialisiert auf die Nutzung und Durchsetzung von Leistungen aus der Pflegeversicherung, die Ihnen ab Pflegegrad 1 zugestanden worden sind. Wir nehmen uns Zeit und erklären Ihnen verständlich und transparent, welche Rechte Ihnen zustehen und mit welchen Pflichten gegenüber der Pflegeversicherung sie konfrontiert sind.
Weitere interessante Beiträge nicht nur zum Thema Landespflegegeld Bayern beantragen, finden sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.
Zusätzlich veröffentlichen wir regelmässig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Dort finden Sie interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!
Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis