Pflegegrad Antrag – Was gibt es zu beachten
Wenn ein Antrag für den Pflegegrad gestellt wird gibt es einige Dinge zu beachten. Ein Pflegegrad wird benötigt, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen in ihrem täglichen Leben auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist. Um einen Pflegegrad zu erhalten und somit auch einen Pflegegrad Erstantrag stellen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Was sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad?
Die Voraussetzungen für einen Pflegegrad sind in fünf verschiedene Kategorien unterteilt:
- Mobilität: Die Fähigkeit, sich im Alltag fortzubewegen und an alltäglichen Aktivitäten teilzunehmen, wird hier bewertet. Dazu gehört auch die Fähigkeit, sich selbstständig zu waschen oder auf die Toilette zu gehen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier wird die Fähigkeit bewertet, komplexe Zusammenhänge zu verstehen, Entscheidungen zu treffen und sich verbal auszudrücken.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Hier werden psychische Erkrankungen, Verhaltensstörungen oder Suchterkrankungen berücksichtigt.
- Selbstversorgung: Hier wird bewertet, ob eine Person in der Lage ist, sich selbstständig zu versorgen, d.h. sich anzuziehen, zu duschen oder zu essen.
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Hier werden die Fähigkeiten einer Person bewertet, mit einer Krankheit oder einer Therapie umzugehen und diese zu bewältigen.
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: In diesem Bereich wird primär die kognitive Fähigkeit berücksichtigt bzw. ein personeller Unterstützungsbedarf bepunktet.
Wie ist das Verfahren für den Pflegegrad Antrag?
Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung wird eine Punktzahl von 0 bis 100 errechnet. Je höher die Punktzahl, desto höher ist der Pflegegrad.
Um einen Pflegegrad Erstantrag zu stellen, muss ein Erstantrag beim zuständigen Pflegeversicherungsträger gestellt werden. Sie können den Antrag entweder persönlich oder schriftlich stellen. In dem Antrag müssen alle relevanten Angaben zu der pflegebedürftigen Person gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu den körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie Angaben zur Pflege und Betreuung, die bereits erfolgt.
Die Pflegeversicherung prüft den Antrag und führt eine Begutachtung durch. Hierbei wird ein Gutachter die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag beobachten und anhand der Voraussetzungen die Pflegebedürftigkeit feststellen. Diese Begutachtung ergibt welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.
In der Regel dauert das Verfahren etwa vier Wochen. Bei einem besonderen dringenden Bedarf kann jedoch auch eine schnellere Entscheidung getroffen werden.
Benötige ich ein für den Pflegegrad Antrag ein spezielles Formular?
Ja, um den Pflegegrad zu beantragen, benötigt man ein spezielles Formular. Dieses Formular wird auch als “Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit” bezeichnet und ist bei allen Pflegekassen erhältlich. Man kann das Formular auch auf der Webseite des zuständigen Pflegeversicherungsträgers herunterladen und ausdrucken.
Das Formular enthält verschiedene Fragen zur Gesundheit und zum Alltag der pflegebedürftigen Person sowie Angaben zum Umfang der bisherigen Pflege und Betreuung. Das ausgefüllte Formular muss dann zusammen mit ärztlichen Unterlagen, die die Pflegebedürftigkeit bestätigen, an die zuständige Pflegekasse geschickt werden.
Es empfiehlt sich, das Formular sorgfältig und vollständig auszufüllen und alle benötigten Unterlagen beizufügen, um eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
Wer unterstützt mich beim Antrag für den Pflegegrad?
In diesen Formularangaben geben Sie bereits wesentlich Informationen zu Ihrem Unterstützungsbedarf, bezogen auf die Probleme und die notwendige Hilfestellung der pflegebedürftigen Person. Wir empfehlen dringend, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, einen Pflegeberater hinzu zu ziehen, der sich mit diesem Themenfeld auskennt und Erfahrung hat. Wir erfahren in unserer täglichen Arbeit immer wieder, daß Versicherten nicht klar ist, welche Einschränkungen und Angaben für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen relevant ist und welche Dinge keine Rolle spielen und von diesem auch nicht für den Pflegegrad gepunktet werden. Eine Vorabinformation, sowie eine Prüfung auf eine mögliche Erfolgsaussicht durch unsere Experten, vor der Beantragung eines Pflegegrads, bezüglich der Vorgehensweise in den einzelnen Teilbereichen ist essentiell.
Greifen auch Sie auf unsere jahrelange Expertise im Bereich Pflegegrad Antrag, Höherstufung bei Zustandsverschlechterung, sowie im Fall eines nicht angemessen beurteilten Pflegegrads auf unsere Unterstützung zurück. Wir begleiten Sie auch bei einem gescheiterten Selbstversuch den Pflegegrad zu beantragen, zuverlässig durch das gesamte Widerspruchsverfahren. Im Widerspruch gegen den Pflegegrad gibt es die Möglichkeit eine professionelle Widerspruchsbegründung durch uns erstellt zu bekommen. Diese ist notwendig um bei der anschließend notwendigen Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst eine angemessen Argumentationsgrundlage zu haben, die von der Pflegekasse begründungsrelevant ist.
Nachdem ich den Pflegegrad Antrag gestellt habe
Der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekasse meldet sich schriftlich per Post mit einem Schreiben für die Terminankündígung bei Ihnen.
Es wird ein Zeitfenster von 2 Stunden für die Pflegebegutachtung in der Häuslichkeit für die Feststellung der pflegerischen Einschränkungen mitgeteilt.
Die Begutachtung findet in einem Zeitrahmen von ca. 45 – 60 Minuten statt.
Vorbereitung auf den Pflegebegutachtungstermin für den Pflegegrad
Stellen Sie sicher, daß folgende Unterlagen griffbereit sind:
- Ein aktueller Medikamentenplan
- Eine Übersicht mit allen Diagnosen von Haus- & Facharzt
- Krankenhausentlassberichte
- Reha-Bericht
- Papier für notwendige Notizen
Es empfiehlt sich, die Pflegeperson & einen Pflegeberater zum Termin hinzu zu ziehen. Ein Pflegeberater bringt in diesem Bereich die notwendige Erfahrung mit, bereitet Sie angemessen auf den Termin vor und unterstützt Sie während des Termins, daß alle relevanten Informationen für den Pflegegrad auch im Gutachten aufgenommen werden.
Wir bieten unseren Kunden in München an, Sie durch das gesamte Verfahren für den Antrag auf einen Pflegegrad zu begleiten, um Ihnen die nötige Angst zu nehmen und Ihnen Sicherheit zu geben. So ist sichergestellt, daß Ihnen beim Antrag für den Pflegegrad auch der Pflegegrad zugestanden wird, der Ihrer individuellen Pflegesituation entspricht.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin, wenn Sie einen Antrag für den Pflegegrad stellen möchten, unsere Experten unterstützen Sie in diesem komplexen Thema dabei, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung.
Weitere interessante Beiträge Ihrer Pflegeberatung in München, nicht nur zum Thema Pflegegrad Erstantrag für den Pflegegrad, finden Sie im Blog-Bereich in Kategorien für Sie geordnet.
Zusätzlich veröffentlichen wir regelmäßig den Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen. Im Podcast hören Sie gratis spannende Interviews und pflegrelevante Beiträge, um Ihnen die Pflegesituation zu erleichtern!
Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis