Pflegereform 2021 | Die Änderungen im Überblick
Es geht in der umfassenden Pflegereform 2021 um folgende Änderungen. Unser Pflegesystem ist in den letzten Jahren, nicht nur durch die laufende Corona Pandemie immer mehr unter Druck geraten. Eine umfassende Reform ist nötig. Gesundheitsminister Spahn hat weitere Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige erarbeitet, die primär eine finanzielle Entlastung geben sollen. Ambulante Pflegeleistungen wurden nun angepasst & die Kosten des Eigenanteils für Pflegeheimkosten sind gedeckelt.
Details entnehmen Sie dem folgenden Beitrag.
Pflegeheim Eigenanteil Deckelung
Angehörige die in einem Pflegeheim versorgt werden, haben nun eine Deckelung des monatlichen Eigenanteils für die Pflegeheimkosten von 700,- Euro. Diese greift für einen maximalen Zeitraum von 3 Jahren. Begründet ist dieses, da der Eigenanteil seit 2017 kontinuierlich um durchschnittliche 238,- Euro gestiegen ist. Zusätzlich werden jedoch noch Kosten für die Verpflegung und die Nutzung der Unterbringung in Rechnung gestellt. Es sind nur die Kosten des Eigenanteils für die Pflege gedeckelt.
Bundesländer beteiligen sich an den Investitionskosten
In einer stationären Pflegeeinrichtung beteiligt sich nach SGB XI § 9 das Bundesland an den zu tätigenden Investitionen der Pflegeeinrichtung und fördert diese. Die Länder entlasten zukünftig Pflegebedürftige & Angehörige mit einem Pauschalbetrag von 100,- Euro, durch einen monatlichen Zuschuß. Durch eine neu geschaffene online Plattform sollen Angehörige & Pflegebedürftige in Zukunft auch bei der Suche nach einem freien Pflegeheimplatz Unterstützung bekommen. Einrichtung der Pflege melden in Zukunft verpflichtend freie Plätze, um die Suchmöglichkeit aktuell gestalten zu können.
Finanzielle Entlastung im Bereich teilstationäre – und häusliche Pflege
In den Änderungen der Pflegereform 2021 ist eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige, welche zu Hause versorgt und betreut werden, verankert. Die bisherigen Pflegegeldleistungen werden ab 01.01.2022 zusätzlich erhöht. Diese Änderungen beziehen sich sowohl auf das Pflegegeld und auch die Pflegesachleistungen.
Die Erhöhungen im Überblick:
- Bei Pflegegrad 2 findet eine Erhöhung von 316,- Euro Pflegegeld auf 332,- Euro im Monat statt. Die Pflegesachleistungen werden von 689,- Euro auf 723,- Euro angehoben.
- Die Bezüge bei Pflegegrad 3 sind angepasst von 545,- Euro auf 572,- Euro monatlich. Pflegesachleistungen erhöhen sich von 1298,- Euro auf monatliche 1363,- Euro.
- Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten dann statt bisher 728,- Euro Pflegegeld in Höhe von 764,- Euro monatlich. Die Pflegesachleistungen werden von 1612,- Euro auf monatliche 1693,- Euro angepasst.
- Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 wird von 901,- Euro auf 946,- Euro angehoben. Die Pflegesachleistungen betragen dann nicht mehr 1995,- Euro sondern 2095,- Euro im Monat.
Änderungen der Pflegereform 2021 bezogen auf Pflegehilfsmittel & Verhinderungspflege
Die Pauschale für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird von 40,- Euro auf 60,- Euro monatlich angepasst.
Im Bereich der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist durch die Pflegereform 2021 eine flexiblere Änderung erarbeitet worden. Diese beiden Budgets werden ab 2022 als Entlastungsbetrag zusammen gefaßt. Diese sind zu einem Gesamtbetrag von 3300,- Euro jährlich zusammengefaßt. Die bisherige Vorpflegezeit für pflegende Angehörige entfällt komplett, dies bedeutet, daß der Anspruch in Zukunft nicht mehr erst nach einer Pflegezeit von 6 Monaten genutzt werden kann sondern ab sofort. Der Vorteil ist eine flexiblere, individuellere Nutzung des Entlastungsbudgets.
Ein wesentlicher Punkt, der von vielen bisher kritisiert wird, daß dieses Budget ab 01.07.2022 nur noch zu 40% individuell für die Ersatzpflege genutzt werden kann, es schränkt die Flexibilität wieder erneut ein. Dies ergibt keinen Sinn und ist für viele pflegende Angehörige ein enormer Einschnitt in ihre bisherige Versorgung!
Bedarfsorientierte Versorgung im eigenen zu Hause
Es geht um die bedarfsgerechte Versorgung durch ambulante Pflegedienste, die durch die Pflegerefrom 2021 eine Änderung erfährt. Sie haben ab 01.07.2021 die Möglichkeit Ihre Pflegeleistungen nicht nur nach einzelnen Leistungspunkten zu erhalten, sondern auch nach Zeitkomplexen bei ambulanten Pflegediensten zu bekommen. Der Vorteil ist, daß Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen die Pflege Ihres Angehörigen gestalten können.
24-Stunden-Betreuungskräfte
Über Agenturen vermittelte 24-Stunden-Betreuungskräfte können unter bestimmten Voraussetzungen über 40% des Pflegesachleistungsbetrags verrechnet werden. Dies ergibt die Möglichkeit diesen Betrag nicht nur für den ambulanten Pflegedienst zu nutzen sondern auch für die zusätzlich notwendige Betreuungskraft.
Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
Die Pflegereform 2021 sieht eine weitere Änderung im Bereich der Rehabilitation des Patienten / Versicherten vor. Die Kosten für alle Versicherten ab dem 70. Lebensjahr werden zu 50% von der sozialen Pflegeversicherung übernommen. Eine geriatrische Rehabilitation ist die Basis für eine weitere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, zur Vermeidung bzw. Reduktion einer Pflegebedürftigkeit.
Die Kurzzeitpflege wird aus dem selben Grund gestärkt. Pflegebedürftige haben Anspruch nach einer Krisensituation, nach Krankenhausaufenthalt oder um einen pflegenden Angehörigen zu entlasten die Möglichkeit der Kurzzeitpflege zu nutzen.
Anpassung des Pflege Bahr
In der Pflegereform 2021 wird auch an die Zukunft des Einzelnen gedacht, nicht nur an bereits pflegebedürftige Menschen. Detailliert geht es um die Vorsorge der Pflegeversicherung und die damit verbundene Anhebung des sogenannten Pflege Bahr. Der Einzelne wird motiviert, an das eigene Altern zu denken und zusätzlich für die eigene Pflegesituation vorzusorgen. Durch eine staatliche Förderung wird eine privat abgeschlossene Pflegeversicherung subventioniert, in Höhe von 15,- Euro monatlich, bisher 5,- Euro.
Fazit
Aktuell wird noch an einigen Eckpunkten, in einem koalitionsinternen Arbeitsentwurf, gearbeitet, da Punkte unschlüssig sind und zu Kritik Anlaß geben. Das grösste Problem ist nach wie vor die Finanzierung der Pflegereform 2021. Geplant sind Ausgaben in Milliardenhöhe, finanziert durch Bund, Länder, die Pflegeversicherung und realistisch Steuererhöhungen, die zu erwarten sind. Der Bundeshaushalt bezuschusst diese Vorhaben allein mit 5 Milliarden Euro jährlich. Die Pflegeversicherung beteiligt sich offenbar mit weiteren 6,3 Milliarden Euro.
Obwohl die Finanzierungsfrage noch ungeklärt ist, soll sie noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
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Zusätzlich veröffentlichen wir wöchentlich im Podcast „Tipps für pflegende Angehörige“ auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, um Ihnen die nötige transparenz im Bereich Pflege aufzuzeigen.
Reinhören lohnt sich!
Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis
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