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Sie benötigen Unterstützung für den Zuschuss für Pflegehilfsmittel & wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Zuschuß Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach SGB XI §40 | Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


In diesem Beitrag erklären wir ihnen alles zum Thema Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen & sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Mögliche Produkte, die für Sie in diesem Rahmen erstattet werden können sind, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz oder Einmal-Schutzschürzen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegehilfsmittel Verbrauch

Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16 000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen:

Wenn Sie auf Grund Ihre Krankheit nicht mehr sich bewegen können, haben Sie plötzlich Schwierigkeiten beim Bad, Toilette Nutzung, Treppen steigen oder Ähnliches, was bis jetzt war Selbstverständlich, können Sie mit einem Zuschuss von der Krankenkasse (einmalig bis 4000,- €) die Wohnung umbauen.

Die Bewilligung von Zuschüssen wird immer individuell bewertet und freigegeben.

Fazit:

Was übernimmt die Krankenkasse bei Umbaukosten für die Pflege?

Sie haben Anspruch, ab Pflegegrad 1, auf sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Rahmen von einmalig 4000,- Euro. Für Anträge und Voraussetzungen berät Sie Ihr unabhängiger Pflegeberater.

Kontaktieren Sie unsere Pflegeberatung für weitere Fragen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse!


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Zusätzlich veröffentlichen wir wöchentlich im Podcast “Tipps für pflegende Angehörige” auf unserer Startseite der Homepage sowie allen gängigen online Podcast Plattformen interessante Beiträge und Interviews, hören Sie doch mal rein!

 

Ihre Deutsche Pflegeberatung Matheis

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